Richter Kropp: Der Greifer
Montag, 29. September 2008, 09:33 Uhr
Weibliche Mitfahrer des Schulbusses im Raum Himmelsberg hatten Anfang 2007 eine unangenehme Begegnung mit einem männlichen Mitfahrer. Ramilo B. (16, Name geändert) pflegte 10jährige Schülerinnen während der Fahrt an Brust und in den Schambereich zu fassen. Jetzt hatte der junge Mann mit Richter Christian Kropp zu tun...
Das sind Taten, die sprachlos machen, und für Unruhe in dem kleinen Weihnachtsdorf gesorgt haben. Vor Jugendrichter Christian Kropp hatte der junge Mann sich jetzt am Amtsgericht Sondershausen zu verantworten. Sexueller Missbrauch von Kindern in drei Fällen, so der Vorwurf in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Für Erwachsene sieht diese Tat eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren vor, zu Recht auch angesichts der Gefahren, die solches verwerfliche Handeln bei jungen Menschen auslösen können.
Doch zu jeder Tat gehört auch ein Täter! Wer solches liest, erwartet einen besonders durchtriebenen Menschen, der kein Gewissen hat. Ramilo B. ist jedoch Förderschüler, kann nicht lesen und schreiben. Erst vor kurzem wurde er in der Nordhäuser Psychiatrie behandelt und medikamentös eingestellt. Warum er das gemacht habe? Auf die Frage wusste er keine Antwort, nur dass man ihn geärgert habe.
Ein schwieriger Fall für den Jugendrichter, der Opfer und Täter zu berücksichtigen hatte. Von den Opfern war allerdings nicht bekannt, dass sie besondere Schäden durch die Taten erlitten hatten. Der Täter wirkte geläutert, war auch nicht vorbestraft. Dies rechtfertigte noch einmal die Verhängung eines Urteils mit Erziehungsmitteln. 100 Stunden gemeinnützige Arbeit und die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs, so das Urteil.
Eine Einstellung des Verfahrens kam für Jugendrichter Christian Kropp nicht mehr in Frage. Mit diesem Urteil und der Erfüllung der Auflagen hat er den jungen Menschen unter Kontrolle und kann bei weiteren Straftaten sofort reagieren. Für ein solches schnelles Handeln ist die Sondershäuser Justiz bekannt. Binnen weniger Wochen werden solche Verfahren verhandelt und entschieden. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Autor: nnz/knDas sind Taten, die sprachlos machen, und für Unruhe in dem kleinen Weihnachtsdorf gesorgt haben. Vor Jugendrichter Christian Kropp hatte der junge Mann sich jetzt am Amtsgericht Sondershausen zu verantworten. Sexueller Missbrauch von Kindern in drei Fällen, so der Vorwurf in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Für Erwachsene sieht diese Tat eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren vor, zu Recht auch angesichts der Gefahren, die solches verwerfliche Handeln bei jungen Menschen auslösen können.
Doch zu jeder Tat gehört auch ein Täter! Wer solches liest, erwartet einen besonders durchtriebenen Menschen, der kein Gewissen hat. Ramilo B. ist jedoch Förderschüler, kann nicht lesen und schreiben. Erst vor kurzem wurde er in der Nordhäuser Psychiatrie behandelt und medikamentös eingestellt. Warum er das gemacht habe? Auf die Frage wusste er keine Antwort, nur dass man ihn geärgert habe.
Ein schwieriger Fall für den Jugendrichter, der Opfer und Täter zu berücksichtigen hatte. Von den Opfern war allerdings nicht bekannt, dass sie besondere Schäden durch die Taten erlitten hatten. Der Täter wirkte geläutert, war auch nicht vorbestraft. Dies rechtfertigte noch einmal die Verhängung eines Urteils mit Erziehungsmitteln. 100 Stunden gemeinnützige Arbeit und die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs, so das Urteil.
Eine Einstellung des Verfahrens kam für Jugendrichter Christian Kropp nicht mehr in Frage. Mit diesem Urteil und der Erfüllung der Auflagen hat er den jungen Menschen unter Kontrolle und kann bei weiteren Straftaten sofort reagieren. Für ein solches schnelles Handeln ist die Sondershäuser Justiz bekannt. Binnen weniger Wochen werden solche Verfahren verhandelt und entschieden. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
