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Klosterschule Roßleben

Montag, 06. Oktober 2008, 10:30 Uhr
Die Aufhebung der Trägerschaft des Staatlichen Gymnasiums „Klosterschule Roßleben“ zum 31.07.2009 ist zwar beschlossen, aber trotzdem sind noch Fragen offen....


Einstimmigkeit herrschte im Kreistag des Kyffhäuserkreises in der Frage der Aufhebung der Trägerschaft des Staatlichen Gymnasiums „Klosterschule Roßleben“ zum 31.07.2009. Ferner wird der Landrat beauftragt, gemeinsam mit der Stiftung „Klosterschule Roßleben“ einen Vertragsentwurf zur künftigen Beschulung von Schülerinnen und Schülern des Kyffhäuserkreises an der dort zu errichtenden Schule in freier Trägerschaft vorzubereiten und dem Kreistag zur Bestätigung vorzulegen.

Die Wirksamkeit des Beschlusses steht aber noch unter einem Vorbehalt. Erst muss ein Rechtsstreit des Landratsamtes mit der Stiftung der „Klosterschule Roßleben“ geklärt werden und die Beschulung von Schülerinnen und Schülern des Kyffhäuserkreises muss vertraglich geregelt sein.

Zur Klärung des Rechtsstreites mit der Stiftung „Klosterschule Roßleben“ wird mit o.g. Beschluss der Landrat ermächtigt, einen neutralen Schlichter mit der Klärung zu beauftragen. Die Entscheidung des Schlichters soll dann für beide Seiten bindend sein. Die Kosten für beide Seiten werden sich auf je 2.500 Euro belaufen. Als Schlichter soll Prof. Dr. Uwe Berlit, Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, sein.

Hintergrund des Ganzen ist, dass der damalige Landkreis Artern am 23. Juli 1992 einen unbefristeten Vertrag mit der Stiftung „Klosterschule Roßleben“ abgeschlossen hatte, um die 450 Jährige Tradition als gymnasialen Standort weiterführen zu können. Der Nutzungsvertrag regelte die entsprechenden Kosten mit einem Gesamtaufwand von ca. 772.000 Euro pro Jahr. Auf Grund der demografischen Entwicklung und der damit verbundenen rückläufigen Schülerzahlen ist der Landkreis derzeit nicht abschließend in der Lage, den Bestand der Klosterschule Roßleben als Staatliches Gymnasium zu garantieren. Deshalb auch der Versuch der Stiftung, die Klosterschule in freier Trägerschaft weiterführen zu wollen, ohne natürlich auf die finanziellen Zuschüsse des Kreises (lt. Vertrag) verzichten zu wollen. Der Kreis dagegen möchte natürlich aus diesen finanziellen Verpflichtungen aus verständlichen Gründen (angespannte Haushaltslage) raus.


Autor: khh

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