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Bundestag muß nachbessern

Montag, 06. Oktober 2008, 11:29 Uhr
Selten sind die Mittelständler mit der großen wie der kleinen Politik zufrieden. Jetzt kritisieren sie den Entwurf für ein Gesetz der Bundesregierung.


„Ein Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes in der jetzigen Form würde die Existenz vieler mittelständischer Unternehmen gefährden und zahlreiche Arbeitsplätze in der Region kosten“, betonte der Leiter der Kreisgeschäftsstelle, Volker Beiersdorf, des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW). Eine Nachbesserung des Gesetzentwurfes in zentralen Punkten sei unbedingt notwendig.

Wenn sich derzeit schon keine politische Mehrheit für einen Verzicht auf die Erbschaftsteuer finde, müsse diese zumindest mittelstandsverträglich ausgestaltet werden, betonte Beiersdorf. Dies gelte insbesondere für folgende Kernpunkte des Gesetzentwurfs:
  • Behaltensfristen von 10 oder gar 15 Jahren nach Übergabe des Betriebs sind für keinen Unternehmer seriös kalkulierbar. Bereits eine Beschränkung auf fünf Jahre würde eine wesentliche Entschärfung bedeuten.
  • Die „Fallbeilregelung“, dass bei einem Verkauf des Unternehmens selbst kurz vor Ablauf der Behaltensfrist die Erbschaftsteuer in voller Höhe fällig wird, darf keinen Bestand haben. Die Kreditwürdigkeit des Betriebs wäre von vornherein um die potenzielle steuerliche Belastung geschmälert – die Banken richten sich bereits heute auf diesen Fall ein.
  • Ebenso zu streichen sind die Regelungen zum Verwaltungsvermögen. Zum einen ist eine Prozessflut programmiert zu der Frage, welches Vermögen als steuerlich begünstigtes Betriebs- und welcher Teil als Verwaltungsvermögen gilt. Zum anderen hat der Unternehmer mit der Entscheidung, sein Vermögen in den Betrieb einzubringen, bewiesen, dass er seine wirtschaftliche und soziale Verantwortung ernst nimmt und Risiken damit eingeht.
  • Beim Betriebs- und Grundvermögen muss für weitläufige Verwandte (Nichten, Neffen, Lebenspartner) in der Steuerklasse ein günstigerer Tarif gelten als für fremde Dritte in der Steuerklasse III. Als Folge der demografischen Entwicklung treten nicht mehr nur Kinder, sondern in zunehmendem Maße auch weiter entfernte Verwandet die Erbfolge an.

Die Reform der Erbschaftsteuer dürfe nicht dazu führen, so der Mittelstandsvertreter, dass die Belastung der Klein- und Mittelbetriebe noch höher ausfällt, als dies schon heute der Fall ist. „Es muss unser gemeinsames Ziel sein, den unternehmerischen Mittelstand in Deutschland zu stärken.“ Nach dem bisherigen Zeitplan soll der Deutsche Bundestag am 17. Oktober, der Bundesrat Anfang November abschließend über die Erbschaftsteuerreform entscheiden.
Autor: nnz

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