Richter Kropp: Holz in Nachbars Garten
Montag, 13. Oktober 2008, 10:47 Uhr
Es wird wieder kalt in Deutschland, und viele Leute machen sich angesichts steigender Spritpreise Sorge um ihre Heizkosten. Diese Sorgen hat Rudolf M. (48, Name geändert) nicht, denn für ihn gibt es eine günstige, nicht endende Energiequelle.
Nicht Öl, sondern Holz in unendlichen Mengen findet der Etzlebener für seine Heizung, und zwar in Nachbars Garten. Dieser wurde von einem aufmerksamen Nachbarn darauf hingewiesen, er solle einmal seine Holzvorräte überprüfen, der Stapel habe sichtbar abgenommen. Der Verdacht fiel schnell auf Rudolf M., den man öfters im Dorfe mit Schubkarren und Holz herumfahren gesehen hatte.
Der Bestohlene machte sich auch sogleich am 24.11.2007 auf die Suche nach M., den er in einem Nebenweg quasi auf frischer Tat mit einem Schubkarren und 6 Rollen Buchenholz fand. Da Rudolf M. die Tat abstritt und man zu keiner Einigung kam, landete die Sache vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte nämlich Anklage wegen Diebstahls im besonders schweren Fall erhoben. Denn durch Übersteigen oder Eindringen musste M. auf das fragliche Grundstück gelangt sein, was letztlich unklar geblieben war.
Auch vor Gericht stritt M. die Tat ab. Er habe viel für den Geschädigten auf dessen Grundstück erledigt, aber nie eine Entschädigung erhalten. Ob er denn vielleicht das Holz als eine Art Entschädigung genommen habe, so die Frage von Strafrichter Gerald Fierenz, der damit ins Schwarze getroffen hatte. Auf diesen Vorhalt hin räumte M. die Tat nunmehr ein. Das Opfer, das man um einen Teil seiner wertvollen Holzvorräte gebracht hatte, wollte einen Kontakt mit M. hingegen nicht bestätigen. Dieser habe nie etwas für ihn gemacht.
Da der Schaden mit insgesamt sechs Euro sehr gering und Rudolf M. auch nicht vorbestraft war, wurde das Verfahren vor dem Amtsgericht Sondershausen ohne eine Auflage eingestellt.
Es bleibt zu hoffen, dass angesichts weiter ansteigender Heizpreise und der frühzeitigen Kälte im September die Energiediebstähle im Kyffhäuserkreis in Form von Holz oder Benzin nicht weiter zunehmen.
Autor: nnz/knNicht Öl, sondern Holz in unendlichen Mengen findet der Etzlebener für seine Heizung, und zwar in Nachbars Garten. Dieser wurde von einem aufmerksamen Nachbarn darauf hingewiesen, er solle einmal seine Holzvorräte überprüfen, der Stapel habe sichtbar abgenommen. Der Verdacht fiel schnell auf Rudolf M., den man öfters im Dorfe mit Schubkarren und Holz herumfahren gesehen hatte.
Der Bestohlene machte sich auch sogleich am 24.11.2007 auf die Suche nach M., den er in einem Nebenweg quasi auf frischer Tat mit einem Schubkarren und 6 Rollen Buchenholz fand. Da Rudolf M. die Tat abstritt und man zu keiner Einigung kam, landete die Sache vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte nämlich Anklage wegen Diebstahls im besonders schweren Fall erhoben. Denn durch Übersteigen oder Eindringen musste M. auf das fragliche Grundstück gelangt sein, was letztlich unklar geblieben war.
Auch vor Gericht stritt M. die Tat ab. Er habe viel für den Geschädigten auf dessen Grundstück erledigt, aber nie eine Entschädigung erhalten. Ob er denn vielleicht das Holz als eine Art Entschädigung genommen habe, so die Frage von Strafrichter Gerald Fierenz, der damit ins Schwarze getroffen hatte. Auf diesen Vorhalt hin räumte M. die Tat nunmehr ein. Das Opfer, das man um einen Teil seiner wertvollen Holzvorräte gebracht hatte, wollte einen Kontakt mit M. hingegen nicht bestätigen. Dieser habe nie etwas für ihn gemacht.
Da der Schaden mit insgesamt sechs Euro sehr gering und Rudolf M. auch nicht vorbestraft war, wurde das Verfahren vor dem Amtsgericht Sondershausen ohne eine Auflage eingestellt.
Es bleibt zu hoffen, dass angesichts weiter ansteigender Heizpreise und der frühzeitigen Kälte im September die Energiediebstähle im Kyffhäuserkreis in Form von Holz oder Benzin nicht weiter zunehmen.
