Offener Flüchtlingsrat tagte
Sonntag, 26. Oktober 2008, 17:53 Uhr
Gestern Nachmittag fand in Sondershausen eine Veranstaltung des Offenen Flüchtlingsrats statt. Um was es u.a. ging, erfahren Sie hier.....
In Zusammenarbeit mit der Kreisdiakoniestelle des Novalis Diakonievereins e.V.
veranstaltete der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. seinen Offenen Flüchtlingsrat in der Kreisdiakoniestelle Sondershausen.
Der Offene Flüchtlingsrat informierte über die Situation von Flüchtlingen in Thüringen, die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, sowie gesetzliche Neuerungen. Insbesondere ist die gesetzliche Altfallregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge von Bedeutung.
Auch wenn der Kyffhäuserkreis von den absoluten Zahlen her sicher kein ausgesprochenes Flüchtlingszuzugsgebiet ist, darf man die Situation aber auch nicht unterschätzen.
Während die Stadtverwaltung Sondershausen mit Bürgermeister Joachim Kreyer (CDU) und der 1. Beigeordneten, Cornelia Kraffzick, (SPD) hochrangig vertreten war, konnte man das vom Landratsamt Kyffhäuserkreis nicht gerade sagen, denn Sabine Bräunicke vom Jugendamt war nicht als offizielle Vertreterin des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises da, sondern als geladenes Mitglied des Flüchtlingsrates. Dabei sollte doch gerade das Landratsamt an solchen Flüchtlingsfragen interessiert sein, ist man ja direkt für die Betreuung der Flüchtlinge verantwortlich.
Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. lehnt die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften ab. Gemeinschaftsunterkünfte bergen die Gefahr der Ghetto-Bildung und der Isolierung der Flüchtlinge. Auch würde dadurch erst recht die Eingliederung der Flüchtlinge in die Gesellschaft verhindert, da solche Gemeinschaftsunterkünfte oft auch sehr abgelegen sind, wie zum Beispiel auch im Kyffhäuserkreis in Rockensußra.
Nach einer Erhebung des Flüchtlingsrates waren in Thüringen per 15.04.2007 insgesamt 2.640 Menschen in Gemeinschaftsunterkünften und 1.474 in Wohnungen untergebracht. In diesen Zahlen war der Kyffhäuserkreis mit 162 Personen in Gemeinschaftsunterkünften und 16 Personen in Einzelunterbringung enthalten. Hinsichtlich dieser Ist-Situation stellte der Flüchtlingsrat fest:
Diese Darstellung offenbart, dass der ursprüngliche Wille des Thüringer Landesgesetzgebers mit der Beschlussfassung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes nur unzureichend in Thüringen Umsetzung gefunden hat – die Unterbringung von Familien mit Kindern als auch von denjenigen, die länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, in Einzelwohnungen.
In diesem Zusammenhang war es interessant zu erfahren, dass sich das Land Thüringen die Unterbringung der Flüchtlinge einiges kosten lässt. So erhalten die Landkreise 155 Euro pro Monat und Person (unabhängig vom Alter)! Der Vorwurf des Flüchtlingsrates dabei, dass einige Landkreise nicht mal diesen vollen Betrag an Betreiberfirmen von solchen Gemeinschaftsunterkünften weiter reichen. Einige Landkreise müssen allerdings auch Geld zu schießen. Hinsichtlich des Kyffhäuserkreises befragt sieht die Situation wohl so aus, so der Flüchtlingsrat, dass sich Einnahmen und Ausgaben die Waage halten. Der Hinweis des Flüchtlingsrates ist dabei nicht von der Hand zu weisen: Bei einer vierköpfigen Familie müssten doch im Kyffhäuserkreis genügend Wohnungen bereitstehen, um so eine Familie mit einer Miete von 620 Euro pro Monat bereitstellen zu können.
Ein Tipp hatte Steffen Dittes vom Flüchtlingsrat für Kreistagsmitglieder parat. Die Kreistage haben hinsichtlich der Arbeit mit Flüchtlingen kaum eine Einflussmöglichkeit auf die Kreisverwaltungen. Aber einen Ansatzpunkt gibt es. In den Finanzplänen des Kreises müssen ja die Einnahmen des Landes und die Ausgaben des Landkreises für die Flüchtlinge aufgeführt sein. Also kann man auch über den Punkt Finanzen Einfluss auf die Arbeit des Kreises mit den Flüchtlingen und Asylbewerbern nehmen.
Interessant in diesem Zusammenhang war, dass am gestrigen Tag auch die Nachricht eintraf, Eisenach will seine gesamten Gemeinschaftseinrichtungen schließen. In diese Kerbe schlug auch Steffen Dittes, als er fast wörtlich sagte, ein dämlicher Vertragsabschluss kann nicht rechtfertigen, Menschen unwürdig unterzubringen. Er machte diesen Ausspruch, weil es eine ganze Reihe langfristiger Vertragsabschlüsse mancher Kreise über Gemeinschaftsunterkünfte geben soll. Allerdings kann man dem Flüchtlingsrat auch einen Vorwurf nicht ersparen. Wenn er schon für diese Veranstaltung ein schriftliches Material mit dem Titel - Schwerpunktthema: Unterstützung für Flüchtlinge in der Region Sondershausen – erarbeitet, dann reicht es nicht, pauschal die Gemeinschaftseinrichtungen als überwiegend menschenunwürdig in Thüringen zu bezeichnen, ohne konkret für den Kyffhäuserkreis zu werden. Wenn etwas verändert werden soll, muss man schon Ross und Reiter konkret beim Namen nennen. Denn aus dem auf dieser Veranstaltung gesagtem konnte man nicht entnehmen, ob zum Beispiel auch Rockensußra in diese Kategorie fällt, oder nicht.
Wenn man das Gesagte aber zusammen fasst, gibt es offensichtlich noch Handlungsbedarf, solange es für Flüchtlinge im Kyffhäuserkreis noch Gemeinschaftseinrichtungen gibt, zumindest so lange auch noch Familien mit Kindern untergebracht sind.
Literaturtipp zum Thema
Georg Classen - ISBN 978-3-86059-416-2
"Sozialleistungen für MigrantenInnen und Flüchtlinge"
Autor: khhIn Zusammenarbeit mit der Kreisdiakoniestelle des Novalis Diakonievereins e.V.
veranstaltete der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. seinen Offenen Flüchtlingsrat in der Kreisdiakoniestelle Sondershausen.
Der Offene Flüchtlingsrat informierte über die Situation von Flüchtlingen in Thüringen, die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, sowie gesetzliche Neuerungen. Insbesondere ist die gesetzliche Altfallregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge von Bedeutung.
Auch wenn der Kyffhäuserkreis von den absoluten Zahlen her sicher kein ausgesprochenes Flüchtlingszuzugsgebiet ist, darf man die Situation aber auch nicht unterschätzen.
Während die Stadtverwaltung Sondershausen mit Bürgermeister Joachim Kreyer (CDU) und der 1. Beigeordneten, Cornelia Kraffzick, (SPD) hochrangig vertreten war, konnte man das vom Landratsamt Kyffhäuserkreis nicht gerade sagen, denn Sabine Bräunicke vom Jugendamt war nicht als offizielle Vertreterin des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises da, sondern als geladenes Mitglied des Flüchtlingsrates. Dabei sollte doch gerade das Landratsamt an solchen Flüchtlingsfragen interessiert sein, ist man ja direkt für die Betreuung der Flüchtlinge verantwortlich.
Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. lehnt die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften ab. Gemeinschaftsunterkünfte bergen die Gefahr der Ghetto-Bildung und der Isolierung der Flüchtlinge. Auch würde dadurch erst recht die Eingliederung der Flüchtlinge in die Gesellschaft verhindert, da solche Gemeinschaftsunterkünfte oft auch sehr abgelegen sind, wie zum Beispiel auch im Kyffhäuserkreis in Rockensußra.
Nach einer Erhebung des Flüchtlingsrates waren in Thüringen per 15.04.2007 insgesamt 2.640 Menschen in Gemeinschaftsunterkünften und 1.474 in Wohnungen untergebracht. In diesen Zahlen war der Kyffhäuserkreis mit 162 Personen in Gemeinschaftsunterkünften und 16 Personen in Einzelunterbringung enthalten. Hinsichtlich dieser Ist-Situation stellte der Flüchtlingsrat fest:
Diese Darstellung offenbart, dass der ursprüngliche Wille des Thüringer Landesgesetzgebers mit der Beschlussfassung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes nur unzureichend in Thüringen Umsetzung gefunden hat – die Unterbringung von Familien mit Kindern als auch von denjenigen, die länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, in Einzelwohnungen.
In diesem Zusammenhang war es interessant zu erfahren, dass sich das Land Thüringen die Unterbringung der Flüchtlinge einiges kosten lässt. So erhalten die Landkreise 155 Euro pro Monat und Person (unabhängig vom Alter)! Der Vorwurf des Flüchtlingsrates dabei, dass einige Landkreise nicht mal diesen vollen Betrag an Betreiberfirmen von solchen Gemeinschaftsunterkünften weiter reichen. Einige Landkreise müssen allerdings auch Geld zu schießen. Hinsichtlich des Kyffhäuserkreises befragt sieht die Situation wohl so aus, so der Flüchtlingsrat, dass sich Einnahmen und Ausgaben die Waage halten. Der Hinweis des Flüchtlingsrates ist dabei nicht von der Hand zu weisen: Bei einer vierköpfigen Familie müssten doch im Kyffhäuserkreis genügend Wohnungen bereitstehen, um so eine Familie mit einer Miete von 620 Euro pro Monat bereitstellen zu können.
Ein Tipp hatte Steffen Dittes vom Flüchtlingsrat für Kreistagsmitglieder parat. Die Kreistage haben hinsichtlich der Arbeit mit Flüchtlingen kaum eine Einflussmöglichkeit auf die Kreisverwaltungen. Aber einen Ansatzpunkt gibt es. In den Finanzplänen des Kreises müssen ja die Einnahmen des Landes und die Ausgaben des Landkreises für die Flüchtlinge aufgeführt sein. Also kann man auch über den Punkt Finanzen Einfluss auf die Arbeit des Kreises mit den Flüchtlingen und Asylbewerbern nehmen.
Interessant in diesem Zusammenhang war, dass am gestrigen Tag auch die Nachricht eintraf, Eisenach will seine gesamten Gemeinschaftseinrichtungen schließen. In diese Kerbe schlug auch Steffen Dittes, als er fast wörtlich sagte, ein dämlicher Vertragsabschluss kann nicht rechtfertigen, Menschen unwürdig unterzubringen. Er machte diesen Ausspruch, weil es eine ganze Reihe langfristiger Vertragsabschlüsse mancher Kreise über Gemeinschaftsunterkünfte geben soll. Allerdings kann man dem Flüchtlingsrat auch einen Vorwurf nicht ersparen. Wenn er schon für diese Veranstaltung ein schriftliches Material mit dem Titel - Schwerpunktthema: Unterstützung für Flüchtlinge in der Region Sondershausen – erarbeitet, dann reicht es nicht, pauschal die Gemeinschaftseinrichtungen als überwiegend menschenunwürdig in Thüringen zu bezeichnen, ohne konkret für den Kyffhäuserkreis zu werden. Wenn etwas verändert werden soll, muss man schon Ross und Reiter konkret beim Namen nennen. Denn aus dem auf dieser Veranstaltung gesagtem konnte man nicht entnehmen, ob zum Beispiel auch Rockensußra in diese Kategorie fällt, oder nicht.
Wenn man das Gesagte aber zusammen fasst, gibt es offensichtlich noch Handlungsbedarf, solange es für Flüchtlinge im Kyffhäuserkreis noch Gemeinschaftseinrichtungen gibt, zumindest so lange auch noch Familien mit Kindern untergebracht sind.
Literaturtipp zum Thema
Georg Classen - ISBN 978-3-86059-416-2
"Sozialleistungen für MigrantenInnen und Flüchtlinge"

