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Benutzung von Obdachlosenunterkünften

Freitag, 31. Oktober 2008, 12:16 Uhr
Der Hauptausschuss der Stadt Sondershausen empfahl gestern die Anhebung der entsprechenden Kostensatzung. Was noch besprochen wurde, erfahren Sie hier ...

Die Anpassung der Kostensatzung für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Sondershausen war schon lange notwendig, so befand man gestern im Hauptausschuss und empfahl einstimmig dem Stadtrat die Kosten anzuheben. Die Frage von Helmut Nüchter (Freie Wähler), ob die Obdachlosen überhaupt das Geld dazu haben, war nicht ganz unberechtigt. Von d en neun betroffenen Personen sind aber allein fünf ALG II – Empfänger, denen die Unterkunft sowieso die ARGE Kyffhäuserkreis bezahlt. Betroffen sind vier Rentner, welche die Kosten selbst übernehmen müssen. Die bisherige Kalkulation der Kosten stammte noch aus dem Jahre 2000. Die Gebühren werden von bisher 1,46 Euro / Quadratmeter auf 3,00 Euro / Quadratmeter steigen. So soll auch ein Anreiz geschaffen werden, unsanierten Wohnraum der „Wippertal“ WBG zu nutzen, deren Kosen bei 2,80 bis 3,30 Euro je Quadratmeter liegen.


Ebenfalls einstimmig erfolgte die Beschlussfassung über die überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2008 zu den Maßnahmen die Gehwege in der M.-Andersen-Nexö-Str. und in der Jechastraße ((entlang Bundeswehrkaserne) zu sanieren, so wie die höheren Kosten der Straßenreinigung Schlosszufahrt und Achteckhaus zu übernehmen. Gerhard Axt (NUBI) mahnte in der Diskussion an, in der hinteren Wilhelm-Külz-Straße müsste der Gehweg ebenfalls erneuert werden. Man werde es, so Fachbereichsleiter Bau und Ordnung, Manfred Kucksch, in die Prioritätenliste des Bauausschusses aufnehmen.

Neugefasst wurde die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Sondershausen. Da sich die Gebühren der ehemaligen Gemeinde Schernberg für deren Friedhöfe deutlich erhöhen wird, ist eine Abfederung der Angleichung darin gesucht worden, dass die Gebühren in zwei Schritten in den Jahren 2009 und 2011 angeglichen werden. Klargestellt wurde aber auch, dass es nicht möglich sein wird, dass aus Kostengründen Beerdigungen aus der Kernstadt Sondershausen von den Angehörigen in das bis 2011 preiswerte Schernberg verlegt werden können. Auch in diesem Sinne war man sich einig. Auch hier wurde einstimmig beschlossen, dem Stadtrat die neue Kostensatzung als Beschluss festzulegen.

Die von Reinhard Walter in die Diskussion gebrachte Möglichkeit, wie in Hessen teilweise geschehen, einen Friedwald zu zulassen, wurde sehr skeptisch gesehen. In Kassel, so der Fachgebiets-Leiter Grün & Umwelt, Wilfried Rudolph, hätte das zu erheblichen Steigerungen bei den Kosten der Friedhofsnutzung nach sich gezogen. Im so genannten Friedwald kann eine Urne in abgegrenzten Gebieten unter Bäumen bestattet werden. Aus rechtlichen Gründen ginge das auch nur in Stadt- und Staatswald. Im Privatwald ginge es nicht, weil es sich sonst um eine nicht gesetzliche Privatbestattung handeln würde, so Rudolph.
Autor: khh

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