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Brenntage im Herbst?

Samstag, 01. November 2008, 10:00 Uhr
Noch bis morgen dürfen pflanzliche Abfälle in privaten Gärten verbrannt werden. Kaum aber einer hält sich an die Bestimmung nur trockenen Baum- und Strauchschnitt zu verwenden...

Entsprechend § 4 der Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen vom 09.03.1999 ist es gestattet, in der Zeit vom

20.10. – 02.11.2008

trockenen, unbelasteten Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, zu verbrennen und die jeweils gültige Ordnungsbehördliche Verordnung der Städte und Gemeinden nichts Gegenteiliges festlegt.

Anforderungen an die Verbrennung:
3. Die Abfälle müssen trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.

So heißt es in den Bestimmungen des Landratsamtes Kyffhäuserkreis.

Brenntage im Herbst (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Brenntage im Herbst (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Schlimm allerdings ist, dass sich die wenigsten daran halten. Selbst an Sonn- und Feiertagen (Bild vom Reformationstag) lässt man es kräftig qualmen. Wie soll es denn auch eigentlich trockenen Strauch- und Baumschnitt geben? Die meisten Gärtner haben ihre Bäume und Sträucher erst im späten Sommer, meist jedoch jetzt erst im Herbst geschnitten. Wer vor drei Wochen erst seine Bäume verschnitten hat, kann in der Regel noch kein trockenes Holz haben. Und die wenigsten haben ihr Brennmaterial schon seit Frühjahr oder letzten Winter liegen, sonst würden nicht so viele Feuer lange und intensiv qualmen.

Warum wird eigentlich das Abbrennen im Frühjahr so vernachlässigt? Bekannt ist doch, dass die Feuer im Frühjahr wesentlich besser brennen. Ursache dafür ist, dass im Herbst aufgeschichtetes Material durch die Frosttage im Winter sehr gut ausgetrocknet wird. Das Prinzip ist ähnlich der Gefriertrocknung.

Diesen Effekt nutzen viele Buchrestauratoren. Sind nämlich Bücher feucht oder nass geworden, werden die nicht mit warmer oder heißer Luft getrocknet, sondern mit eiskalter Luft und dass sogar sehr schonend. Dieser Effekt läuft im Garten kostenlos ab. Trotz Klimaerwärmung gibt es noch genügend Frosttage im Winter, um einen ausgezeichneten Trocknungseffekt zu erreichen

Und eines sollten die Behörden eventuell festlegen:
An Sonn- und Feiertagen generelles Verbot zum Abbrennen der Feuer. Es muss auch qualmfreie Tage geben. Diese Festlegung sollte schon vom Landratsamt zentral für alle Kommunen geregelt werden.

Wenn die Gärtner nicht freiwillig im Frühjahr ihren Baum- und Strauchschnitt verbrennen, dann sollten sie per Verordnung dazu gezwungen werden, wenn man schon nicht so eine Organisation wie in Bad Frankenhausen will, die keine Brenntage mehr gestattet. Dort wird der Baum- und Strauchschnitt zentral abgefahren.

Auch der diesjährige Witterungsverlauf hat gezeigt, dass fast über die gesamte Zeit starke Luftfeuchtigkeit mit morgendlichem Nebel vorherrschte, nicht gerade beste Voraussetzungen, um angeblich trockenes Material verbrennen zu können. Einige heftige Regenfälle taten ihr übriges. Das waren dieses Jahr wieder schlechte Voraussetzungen für die Brenntage.

Brenntage im Herbst (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Brenntage im Herbst (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Während die erste Aufnahme 13:10 Uhr aufgenommen wurde, qualmte das Feuer schon einige Zeit, war um 17:15 Uhr noch kein Ende in Sicht! Und das an einem Feiertag! Wo man froh war, dass man etwas an die Luft konnte, denn Früh sah es gegen 08:45 Uhr noch so aus:

Brenntage im Herbst (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Brenntage im Herbst (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Autor: khh

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