Fragen zum Identsystem Müllwirtschaft
Montag, 24. November 2008, 10:22 Uhr
Zum 01.01.2009 wird das Identsystem im Kyffhäuserkreis eingeführt. Es gibt noch viele Fragen, welche den Bürger bewegen ...
Hier ein paar häufig gestellte Fragen an das Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft des Kyffhäuserkreises und deren Beantwortung durch das Amt, die mit Sicherheit zur Klärung noch eventuell offener Fragen zum Identsystem beitragen sollte:
kn: Ist mein Müllgroßbehälter (MGB) mit einem Mikrochip ausgestattet, wo befindet sich dieser?
Antwort: Es gibt zwei Möglichkeiten, den Mikrochip an den MGB zu befestigen. Zum Einen wird ein Loch im Durchmesser von ca. 25 mm in den vorderen linken Tonnenrand gefräst. Zum Anderen gibt es MGB, bei denen sich ein Chipnest unter dem linken Tonnenrand befindet und dort der Chip hineingeschlagen wird.
Ganz sicher kann man von einer Umrüstung seiner Tonne sein, sobald sich ein weißer Aufkleber auf dieser mit einer Behälternummer befindet.
kn: Wie muss ich meine Tonne kennzeichnen, damit ich sie nach der Entleerung mit der meines Nachbarn nicht verwechsele?
Antwort: Man kann sie beliebig kennzeichnen, z. B. mit einem Aufkleber oder einem Band.
kn: Kann ich die Restmülltonne bei einem Umzug mit zu meinem neuen Grundstück nehmen?
Antwort: Nein. Der Behälter ist nur grundstücksgebunden. Er kann deshalb bei einem Umzug nicht mitgenommen werden.
kn: Im Winter ist es möglich, dass der Müll in der Tonne festgefroren ist und die Tonne mehrfach zum Kippen an das Müllfahrzeug angehangen werden muss. Zählt man da auch wirklich nur eine Abfuhr?
Antwort: Ja, es wird nur eine Abfuhr gezählt.
Sollte aber trotzdem Angefrorenes in Ihrer Tonne verbleiben, so ist das Einfluss höherer Gewalt und es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung.
kn: Muss ich wieder Pflichtmarken bezahlen? Wieviel mal muss ich die Tonne pro Jahr nutzen?
Antwort: Müllwertmarken gibt es im neuen Jahr nicht mehr. Die Mindestentleerungen bleiben dabei unberührt. Es gelten nach wie vor bei der Mindestberechnung eine Festlegung von 5 Liter pro Person und Woche mit Biotonnenbenutzung bzw. Eigenkompostierung sowie
12 Liter pro Person und Woche ohne Biotonnenbenutzung bzw. Eigenkompostierung.
kn: Ich habe keine Kontrolle, wie viel Entsorgungen tatsächlich erfasst wurden. Kann man das kontrollieren?
Antwort: Ja. Jede einzelne Entleerung wird am Bordcomputer im Entsorgungsfahrzeug mit Datum und Uhrzeit erfasst und an die Datenbank der Abfallwirtschaft weitergeleitet. Nach wie vor erhalten Sie Ihre jährlichen Abfallgebührenbescheide, in denen die Anzahl der Abfuhren ersichtlich sind. Möchten Sie trotzdem selbst Kontrolle darüber führen, müssten Sie sich die Entleerungsdaten vermerken.
Autor: khhHier ein paar häufig gestellte Fragen an das Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft des Kyffhäuserkreises und deren Beantwortung durch das Amt, die mit Sicherheit zur Klärung noch eventuell offener Fragen zum Identsystem beitragen sollte:
kn: Ist mein Müllgroßbehälter (MGB) mit einem Mikrochip ausgestattet, wo befindet sich dieser?
Antwort: Es gibt zwei Möglichkeiten, den Mikrochip an den MGB zu befestigen. Zum Einen wird ein Loch im Durchmesser von ca. 25 mm in den vorderen linken Tonnenrand gefräst. Zum Anderen gibt es MGB, bei denen sich ein Chipnest unter dem linken Tonnenrand befindet und dort der Chip hineingeschlagen wird.
Ganz sicher kann man von einer Umrüstung seiner Tonne sein, sobald sich ein weißer Aufkleber auf dieser mit einer Behälternummer befindet.
kn: Wie muss ich meine Tonne kennzeichnen, damit ich sie nach der Entleerung mit der meines Nachbarn nicht verwechsele?
Antwort: Man kann sie beliebig kennzeichnen, z. B. mit einem Aufkleber oder einem Band.
kn: Kann ich die Restmülltonne bei einem Umzug mit zu meinem neuen Grundstück nehmen?
Antwort: Nein. Der Behälter ist nur grundstücksgebunden. Er kann deshalb bei einem Umzug nicht mitgenommen werden.
kn: Im Winter ist es möglich, dass der Müll in der Tonne festgefroren ist und die Tonne mehrfach zum Kippen an das Müllfahrzeug angehangen werden muss. Zählt man da auch wirklich nur eine Abfuhr?
Antwort: Ja, es wird nur eine Abfuhr gezählt.
Sollte aber trotzdem Angefrorenes in Ihrer Tonne verbleiben, so ist das Einfluss höherer Gewalt und es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung.
kn: Muss ich wieder Pflichtmarken bezahlen? Wieviel mal muss ich die Tonne pro Jahr nutzen?
Antwort: Müllwertmarken gibt es im neuen Jahr nicht mehr. Die Mindestentleerungen bleiben dabei unberührt. Es gelten nach wie vor bei der Mindestberechnung eine Festlegung von 5 Liter pro Person und Woche mit Biotonnenbenutzung bzw. Eigenkompostierung sowie
12 Liter pro Person und Woche ohne Biotonnenbenutzung bzw. Eigenkompostierung.
kn: Ich habe keine Kontrolle, wie viel Entsorgungen tatsächlich erfasst wurden. Kann man das kontrollieren?
Antwort: Ja. Jede einzelne Entleerung wird am Bordcomputer im Entsorgungsfahrzeug mit Datum und Uhrzeit erfasst und an die Datenbank der Abfallwirtschaft weitergeleitet. Nach wie vor erhalten Sie Ihre jährlichen Abfallgebührenbescheide, in denen die Anzahl der Abfuhren ersichtlich sind. Möchten Sie trotzdem selbst Kontrolle darüber führen, müssten Sie sich die Entleerungsdaten vermerken.
