Schaden oder nicht?
Mittwoch, 10. Dezember 2008, 20:20 Uhr
Oder sollte man eine Ungeschicktheit versuchen wollen zu bestrafen? Auf diese Frage lief es hinaus, als heute ein Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke Sondershausen wegen des Missbrauchs fremden Vermögens verurteilt werden sollte...
Denn, wenn man das Gesagte vor Gericht zusammenfasst, wurde eigentlich niemand geschädigt, schon gar nicht die Stadtwerke, wie es die Anklage anfangs glauben machen wollte. Um was ging es eigentlich?
Oberstaatsanwalt Ulf Walter warf dem Angeklagten Roberto A. Untreue vor. Ausgangspunkt war eine Veröffentlichung des Rechnungshofes und eine Anzeige der Wählervereinigung Neue Unabhängige Bürgerinitiative e.V.(NUBI). Der Angeklagte Roberto A, soll mitverantwortlich gewesen sein, dass den Stadtwerken Sondershausen eine Schaden entstanden sei, weil ein Bergführer 900 Euro erhalten haben soll. Die Sitzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke auf der Seisaalpe hätte den Charakter einer privaten Reise gehabt, da sie nur von 17:00 bis 18:30 Uhr dauerte.
Die Verteidigung (Prof. Dr. Steffen Stern) wies nach, dass den Stadtwerken kein Schaden entstanden sei. Für die Stadtwerke Sondershausen gibt es drei Eigner, die Stadt Sondershausen (51%), die Thüga (25,1%) und die Teag, jetzt Eon mit 23,9%. Entsprechend des Gesellschafterrechts muss es regelmäßig Aufsichtsratssitzungen geben, die in der Nähe der Eigner durchgeführt werden müssen. Turnusmäßig und in der Zeit dran war die Thüga mit Sitz in München und das noch zu einer Zeit, als in München Oktoberfest ist! Für die Verteidigung klarer Fall, da ist mit einem billigen Zimmer nichts zu machen.
Bei den Fahrzeiten nach München und zurück hätte man weniger als vier Stunden Zeit für eine Beratung gehabt. Wenn man das Beamtenrecht heranzieht, so die Verteidigung, darf aber die Dienstreise nur von 06:00 bis 24:00 dauern, oder es ist eine Übernachtung fällig.
Aus diesem Grund hatte man sich im Aufsichtsrat geeinigt, einen ganz anderen Tagungsort zu wählen und, bei eigenen Kosten ein paar Tage länger zu bleiben. Diese Kosten wurden dem Angeklagten auch in Höhe von 179,28 Euro angerechnet und auch sofort gezahlt. Als zusätzlicher Ausgleich verzichtete jedes Aufsichtsratsmitglied auf die Abgeltung der Fahrkoten, auch der möglichen fiktiver Fahrkosten bis München, die sich mit der Bahn immerhin zu 124 Euro pro Kopf belaufen würden, so die Verteidigung.
Was aber war der Stolperstein? Auf der Rechnung der Stadtwerke stand die Nutzung eines Bergführers in Höhe von 900 Euro. Die Verteidigung wies nach, dass die Kosten aber nicht allein dem Wanderführer galten, sondern es war die Pauschalabgeltung für den Veranstalter, einschließlich der Kosten für die Bereitstellung der Räume, Absicherung der Konferenztechnik usw. Die Verteidigung wies auch nach, dass der Angeklagte aus den erhaltenen Einladungen nicht ersehen konnte, welche Höhe diese Kosten haben könnten.
Da es 11 Beteiligte gab, könne man dem Angeklagten, wenn überhaupt, nur rund 82 Euro anrechnen, viel zu wenig, um ihm vorsätzlich Untreue anlasten zu können. Der Vorwurf der Verteidigung ging klar gegen die Staatsanwaltschaft, die im Vorfeld der Verhandlung ungenügend geprüft hatte, wie es sich mit den 900 Euro wirklich verhält und nicht mal den Veranstaltungsorganisator (Wirt) dazu befragt hatte.
Das muss Amtsrichter Christian Kropp ähnlich gesehen haben. Zwar lag auch für ihn Italien (Südtirol) nicht in der Nähe von München, aber hinsichtlich eines möglichen Schadens der Stadtwerke räumte er der Verteidigung ein, dass hier kein hoher Schaden für die Stadtwerke vorliegen kann. Auch sah er die falsche Wortwahl mit der Bezeichnung Bergführer in der Rechnung.
Richter Kropp verordnete ein Verhandlungspause und es gab ein Gespräch mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Nach ca. 10 Minuten stand das Ergebnis fest: Da der Angeklagte nicht vorbestraft ist, erfolgt nach §153 die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld ohne Auflage.
Der Oberstaatsanwalt wollte sich an dieser Stelle noch nicht eindeutig festlegen, ob es überhaupt zu weiteren Verhandlungen gegen weitere Aufsichtsratsmitglieder komme. Die Einstellung des Verfahrens war ja im Endeffekt auch nicht zum Nulltarif zu haben, denn die Verhandlungskosten trägt die Staatskasse, und weitere Verhandlungen dürften wohl kaum mehr bringen. Schließlich war ja auch ein Zeuge extra aus Südtirol angereist, von den ganzen Gerichts- und Ermittlungskosten ganz zu schweigen, und das wegen rund 82 Euro, die nicht in Anspruch genommenen Fahrkosten für eine mögliche Dienstfahrt nach Berlin nicht mal gegengerechnet.
Sicherlich musste man von den Aufsichtsratsmitgliedern etwas mehr politischen Weitblick erwarten, dass so eine Art der Dienstreise einem Bürger schlecht zu vermitteln ist. Erst recht, wenn so eine Aktion erst später publik wird. Aber der Vorwurf der vorsätzlichen Untreue zum Nachteil der Kunden der Stadtwerke Sondershausen ist wohl nach dem Gesagten heute auch nicht mehr zu vermitteln. Warum die Staatsanwaltschaft entsprechende Hinweise aus dem Landratsamt des Kyffhäuserkreises zur Aktenlage ignoriert hatte, wie die Verteidigung vortrug, wird wohl deren Geheimnis bleiben.
Einen weiteren Geschädigten gibt es streng genommen noch, nämlich den Angeklagten selbst, der wegen der angeblichen 82 Euro auf seinen Anwaltskosten sitzen bleibt.
Karl-Heinz Herrmann
Autor: khhDenn, wenn man das Gesagte vor Gericht zusammenfasst, wurde eigentlich niemand geschädigt, schon gar nicht die Stadtwerke, wie es die Anklage anfangs glauben machen wollte. Um was ging es eigentlich?
Oberstaatsanwalt Ulf Walter warf dem Angeklagten Roberto A. Untreue vor. Ausgangspunkt war eine Veröffentlichung des Rechnungshofes und eine Anzeige der Wählervereinigung Neue Unabhängige Bürgerinitiative e.V.(NUBI). Der Angeklagte Roberto A, soll mitverantwortlich gewesen sein, dass den Stadtwerken Sondershausen eine Schaden entstanden sei, weil ein Bergführer 900 Euro erhalten haben soll. Die Sitzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke auf der Seisaalpe hätte den Charakter einer privaten Reise gehabt, da sie nur von 17:00 bis 18:30 Uhr dauerte.
Die Verteidigung (Prof. Dr. Steffen Stern) wies nach, dass den Stadtwerken kein Schaden entstanden sei. Für die Stadtwerke Sondershausen gibt es drei Eigner, die Stadt Sondershausen (51%), die Thüga (25,1%) und die Teag, jetzt Eon mit 23,9%. Entsprechend des Gesellschafterrechts muss es regelmäßig Aufsichtsratssitzungen geben, die in der Nähe der Eigner durchgeführt werden müssen. Turnusmäßig und in der Zeit dran war die Thüga mit Sitz in München und das noch zu einer Zeit, als in München Oktoberfest ist! Für die Verteidigung klarer Fall, da ist mit einem billigen Zimmer nichts zu machen.
Bei den Fahrzeiten nach München und zurück hätte man weniger als vier Stunden Zeit für eine Beratung gehabt. Wenn man das Beamtenrecht heranzieht, so die Verteidigung, darf aber die Dienstreise nur von 06:00 bis 24:00 dauern, oder es ist eine Übernachtung fällig.
Aus diesem Grund hatte man sich im Aufsichtsrat geeinigt, einen ganz anderen Tagungsort zu wählen und, bei eigenen Kosten ein paar Tage länger zu bleiben. Diese Kosten wurden dem Angeklagten auch in Höhe von 179,28 Euro angerechnet und auch sofort gezahlt. Als zusätzlicher Ausgleich verzichtete jedes Aufsichtsratsmitglied auf die Abgeltung der Fahrkoten, auch der möglichen fiktiver Fahrkosten bis München, die sich mit der Bahn immerhin zu 124 Euro pro Kopf belaufen würden, so die Verteidigung.
Was aber war der Stolperstein? Auf der Rechnung der Stadtwerke stand die Nutzung eines Bergführers in Höhe von 900 Euro. Die Verteidigung wies nach, dass die Kosten aber nicht allein dem Wanderführer galten, sondern es war die Pauschalabgeltung für den Veranstalter, einschließlich der Kosten für die Bereitstellung der Räume, Absicherung der Konferenztechnik usw. Die Verteidigung wies auch nach, dass der Angeklagte aus den erhaltenen Einladungen nicht ersehen konnte, welche Höhe diese Kosten haben könnten.
Da es 11 Beteiligte gab, könne man dem Angeklagten, wenn überhaupt, nur rund 82 Euro anrechnen, viel zu wenig, um ihm vorsätzlich Untreue anlasten zu können. Der Vorwurf der Verteidigung ging klar gegen die Staatsanwaltschaft, die im Vorfeld der Verhandlung ungenügend geprüft hatte, wie es sich mit den 900 Euro wirklich verhält und nicht mal den Veranstaltungsorganisator (Wirt) dazu befragt hatte.
Das muss Amtsrichter Christian Kropp ähnlich gesehen haben. Zwar lag auch für ihn Italien (Südtirol) nicht in der Nähe von München, aber hinsichtlich eines möglichen Schadens der Stadtwerke räumte er der Verteidigung ein, dass hier kein hoher Schaden für die Stadtwerke vorliegen kann. Auch sah er die falsche Wortwahl mit der Bezeichnung Bergführer in der Rechnung.
Richter Kropp verordnete ein Verhandlungspause und es gab ein Gespräch mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Nach ca. 10 Minuten stand das Ergebnis fest: Da der Angeklagte nicht vorbestraft ist, erfolgt nach §153 die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld ohne Auflage.
Der Oberstaatsanwalt wollte sich an dieser Stelle noch nicht eindeutig festlegen, ob es überhaupt zu weiteren Verhandlungen gegen weitere Aufsichtsratsmitglieder komme. Die Einstellung des Verfahrens war ja im Endeffekt auch nicht zum Nulltarif zu haben, denn die Verhandlungskosten trägt die Staatskasse, und weitere Verhandlungen dürften wohl kaum mehr bringen. Schließlich war ja auch ein Zeuge extra aus Südtirol angereist, von den ganzen Gerichts- und Ermittlungskosten ganz zu schweigen, und das wegen rund 82 Euro, die nicht in Anspruch genommenen Fahrkosten für eine mögliche Dienstfahrt nach Berlin nicht mal gegengerechnet.
Sicherlich musste man von den Aufsichtsratsmitgliedern etwas mehr politischen Weitblick erwarten, dass so eine Art der Dienstreise einem Bürger schlecht zu vermitteln ist. Erst recht, wenn so eine Aktion erst später publik wird. Aber der Vorwurf der vorsätzlichen Untreue zum Nachteil der Kunden der Stadtwerke Sondershausen ist wohl nach dem Gesagten heute auch nicht mehr zu vermitteln. Warum die Staatsanwaltschaft entsprechende Hinweise aus dem Landratsamt des Kyffhäuserkreises zur Aktenlage ignoriert hatte, wie die Verteidigung vortrug, wird wohl deren Geheimnis bleiben.
Einen weiteren Geschädigten gibt es streng genommen noch, nämlich den Angeklagten selbst, der wegen der angeblichen 82 Euro auf seinen Anwaltskosten sitzen bleibt.
Karl-Heinz Herrmann
