Noch nicht überall bekannt
Freitag, 23. Januar 2009, 11:22 Uhr
Bereits seit Mitte November 2008 können Gemeinden die Formulare und Hinweise zur Förderung der Breitbandversorgung (DSL)ländlicher Räume in Thüringen. Darauf weist eine Pressemitteilung des Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hin. Mehr dazu hier...
Förderung von schnellem Internet im ländlichen Raum
Am 26. Januar 2009 erscheint im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 4/2009 die Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume in Thüringen.
Bei leitungsgebundener Infrastruktur ist die Verlegung oder Verbesserung der erforderlichen Einrichtungen bis einschließlich der Verteilereinrichtungen förderfähig; bei funkbasierten Lösungen ist die Errichtung der technischen Netzinfrastrukturelemente bis einschließlich des Sendemastes förderfähig.
Die Förderung erfolgt über das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt und ist befristet auf die Jahre 2008 – 2010. Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern können Anträge stellen. Zuwendungen unter 10.000 EUR und über 75.000 EUR werden nicht gewährt. Beratungsleistungen werden nicht gefördert. Die Zuwendungsempfänger müssen mindestens 40 % der förderfähigen Kosten tragen.
Bereits seit Mitte November 2008 können Gemeinden die Formulare und Hinweise zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume in Thüringen unter
http://www.thueringen.de/de/landentwicklung/aufgaben/entwicklung/breitbandversorgung
herunterladen. Vollständige Förderanträge nehmen die Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, Gera und Meiningen entgegen.
Hinweise zum Thema Breitbandversorgung sind zudem auf den Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu finden,
http://www.thueringen.de/de/tmwta/technologie/breitbandinitiative
Autor: khhFörderung von schnellem Internet im ländlichen Raum
Am 26. Januar 2009 erscheint im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 4/2009 die Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume in Thüringen.
Bei leitungsgebundener Infrastruktur ist die Verlegung oder Verbesserung der erforderlichen Einrichtungen bis einschließlich der Verteilereinrichtungen förderfähig; bei funkbasierten Lösungen ist die Errichtung der technischen Netzinfrastrukturelemente bis einschließlich des Sendemastes förderfähig.
Die Förderung erfolgt über das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt und ist befristet auf die Jahre 2008 – 2010. Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern können Anträge stellen. Zuwendungen unter 10.000 EUR und über 75.000 EUR werden nicht gewährt. Beratungsleistungen werden nicht gefördert. Die Zuwendungsempfänger müssen mindestens 40 % der förderfähigen Kosten tragen.
Bereits seit Mitte November 2008 können Gemeinden die Formulare und Hinweise zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume in Thüringen unter
http://www.thueringen.de/de/landentwicklung/aufgaben/entwicklung/breitbandversorgung
herunterladen. Vollständige Förderanträge nehmen die Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, Gera und Meiningen entgegen.
Hinweise zum Thema Breitbandversorgung sind zudem auf den Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu finden,
http://www.thueringen.de/de/tmwta/technologie/breitbandinitiative
