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Richter Kropp: Der Fälscher

Montag, 26. Januar 2009, 09:21 Uhr
Es gibt Bereiche, bei denen die Justiz keine Gnade kennt. Die Lüge vor Gericht gehört dazu. Das Gericht ist auf die Aussagen von Tatzeugen angewiesen. Immer öfters kommt es vor, dass Zeugen parteiisch die Unwahrheit sagen und damit zu Verurteilungen Unschuldiger beitragen...


Der Gesetzgeber hat die Falschaussage daher zu Recht mit Freiheitsstrafe geahndet, eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen. Vor dem Amtsgericht Sondershausen ist jetzt ein Fall verhandelt worden, bei dem es auch um so eine Art Lüge ging:

Am 20.06.2007 war Ansgar A. (16, Name geändert) wegen Diebstahls vom Amtsgericht Sondershausen zur Ableistung von Arbeitsstunden verurteilt worden. Die Stunden hatte der faule Ebelebener aber nicht vor zu erbringen. Von der Sondershäuser Kompetenzagentur, welche die Stunden für das Gericht zuweist, hatte er einen Stundenzettel für eine örtliche Kindertagesstätte erhalten. Dieser sollte dort ausgefüllt und über die Agentur an das Amtsgericht Sondershausen weitergeleitet werden.

Ansgar A. schrieb sich nunmehr diesen Zettel selbst und unterschrieb ihn auch, um die angebliche Erfüllung der Arbeitsstunden nachzuweisen. Diesen faxte er an die Agentur. Dort fiel die schlecht gemachte Fälschung auf, zumal ein Stempel fehlte. Urkundenfälschung nennt der Gesetzgeber solch ein Vorgehen, Geld- oder Freiheitsstrafe sind die Folgen.

Vor dem Amtsgericht Sondershausen war dann schnell Schluss mit lustig. Ansgar A. traf auf den Sondershäuser Jugendrichter Christian Kropp, der mit dem Vorgehen des Angeklagten überhaupt kein Verständnis hatte. „Sie stehen für mich auf der Stufe eines miesen Betrügers“, so die deutlichen Worte des Richters.

Deutlich auch das Urteil des Amtsgerichts Sondershausen: 12 Monate Jugendstrafe für diese Fälschung. Zu viel war auch inzwischen bei dem mehrfach vorbestraften Jugendlichen vorgefallen. Ansgar A. hat noch einmal ein Chance bekommen: Er erhält diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt, muss aber 100 Stunden gemeinnützige Arbeit erbringen, was wiederum die Kompetenzagentur überprüfen muss.

Diesmal werden die Agentur und der Sondershäuser Jugendrichter dem Angeklagten sehr genau auf die Finger sehen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Autor: nnz/kn

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