Windhundverfahren ok?
Montag, 26. Januar 2009, 14:38 Uhr
Die geplante Umweltprämie beschäftigt nicht nur die potentiellen Autokäufer. Besorgte Autohändler sehen sogar einen möglichen Haken. Was das Windhundverfahren damit zu tun hat, erfahren Sie hier...
Holger Dorl (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Aus den Medien ist allerorts schon zu erfahren, dass auf Grund der von der Regierung angekündigten, aber noch nicht endgültig bestätigten Umweltprämie von 2.500 Euro für verschrottete Altautos (über neun Jahre), die Verkaufszahlen angezogen haben. Das bestätigte auch Holger Dorl, Geschäftsführer des Nissan Autohauses in Sondershausen, ohne natürlich Zahlen nennen zu wollen.
Er glaubt zwar nicht, dass die Regierung noch umfallen wird, verwies heute aber noch darauf, dass erst am 27.01.09 die Bundesregierung den Beschluss gefasst haben wird, also immer noch ein Restrisiko besteht. Er wies aber auch im Gespräch auf eine Sache hin, dass auch für andere Autohändler zum Problem werden könnte.
Auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) steht unter dem Punkt Neue Eckpunkte zur geplanten Umweltprämie gleich im Punkt 1.:
Die vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro stellen die Obergrenze dar. Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge der Antragseingänge (Windhundverfahren).
Sprich, wer zu erst kommt mahlt zu erst. Das bedeutet, wenn die 1,5 Mrd. Euro (abzüglich gut 2 Millionen Verwaltungskosten) verbraucht sind, ist Schluss mit der Umweltprämie. Nun ist es kein Geheimnis, dass es bei allen Autolieferern toll laufende Modelle gibt, bei denen man mit längeren Lieferzeiten rechnen muss. Er nannte stellvertretend die Modelle Tiida und Qashqai, deren Lieferzeiten auf 3 Monate, und im zweiten Modell fast auf 6 Monate angestiegen sind.
Nun verschrottet kein Autokäufer schon jetzt sein Fahrzeug, wenn er sein neues Fahrzeug erst im halben Jahr seinen Neuwagen bekommt. Nur wer weiß jetzt schon, wie viele Fahrzeuge verschrottet werden. Wer hat den schwarzen Peter, wenn es im Windhundverfahren lautet: Herr Xyz, vor dem Frühstück waren die 1,5 Mrd. erreicht, ihren Auftrag konnte ich erst nach dem Frühstück bearbeiten, sie haben leider Pech mit der Umweltprämie. Sicher etwas überspitzt dargestellt, aber etwas beängstigend diese Aussicht, bei der jetzigen Rechtslage aber nicht von der Hand zu weisen.
Da einige Autohändler diese 2.500 Euro dem Kunden vorschießen (Antragstellung an BAFA läuft über Kunden Autohändler, ist man gezwungen einen Klausel einzubauen, dass der Autohändler nicht auf den 2.500 Euro sitzen bleibt, wenn es ausgerechnet dem Kunden im Windhundverfahren trifft.
Das es hier im Nachgang Probleme mit den Kunden geben könnte, ist die größte Sorge von Holger Dorl. Auch bemängelt Dorl, dass das eigentlich auszufüllende Formular immer noch nicht bekannt ist, obwohl die Umweltprämie schon für verschrottete Autos ab dem 14.01.09 gelten soll. Auch bemängelte er, dass es immer noch Änderungen in den Bedingungen kommt, so die Regelung bei Jahreswagen.
Aber auch einen Tipp hat Holger Dorl bereit. Nicht nur nach der Umweltprämie schauen. Es kamen schon eine ganze Reihe Anfragen bei ihm an, das Kunden nach der Umweltprämie schielten, obwohl der Zeitwert des Altautos (bei Erfüllung der Verschrottungsbedingungen) noch weit höher lag, als die Umweltprämie.
Das deckt sich mit der Aussage eines ADAC-Sprechers, der im Fernsehen den Kunden riet, nicht nur nach der Umweltprämie zu schielen, sondern vorher genau zu prüfen, kann ich mir das Neufahrzeug wirklich leisten, wie hoch ist der Zeitwert meines Fahrzeuges, um die wichtigsten Punkte zu nennen.
Autor: khh
Holger Dorl (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Aus den Medien ist allerorts schon zu erfahren, dass auf Grund der von der Regierung angekündigten, aber noch nicht endgültig bestätigten Umweltprämie von 2.500 Euro für verschrottete Altautos (über neun Jahre), die Verkaufszahlen angezogen haben. Das bestätigte auch Holger Dorl, Geschäftsführer des Nissan Autohauses in Sondershausen, ohne natürlich Zahlen nennen zu wollen. Er glaubt zwar nicht, dass die Regierung noch umfallen wird, verwies heute aber noch darauf, dass erst am 27.01.09 die Bundesregierung den Beschluss gefasst haben wird, also immer noch ein Restrisiko besteht. Er wies aber auch im Gespräch auf eine Sache hin, dass auch für andere Autohändler zum Problem werden könnte.
Auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) steht unter dem Punkt Neue Eckpunkte zur geplanten Umweltprämie gleich im Punkt 1.:
Die vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro stellen die Obergrenze dar. Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge der Antragseingänge (Windhundverfahren).
Sprich, wer zu erst kommt mahlt zu erst. Das bedeutet, wenn die 1,5 Mrd. Euro (abzüglich gut 2 Millionen Verwaltungskosten) verbraucht sind, ist Schluss mit der Umweltprämie. Nun ist es kein Geheimnis, dass es bei allen Autolieferern toll laufende Modelle gibt, bei denen man mit längeren Lieferzeiten rechnen muss. Er nannte stellvertretend die Modelle Tiida und Qashqai, deren Lieferzeiten auf 3 Monate, und im zweiten Modell fast auf 6 Monate angestiegen sind.
Nun verschrottet kein Autokäufer schon jetzt sein Fahrzeug, wenn er sein neues Fahrzeug erst im halben Jahr seinen Neuwagen bekommt. Nur wer weiß jetzt schon, wie viele Fahrzeuge verschrottet werden. Wer hat den schwarzen Peter, wenn es im Windhundverfahren lautet: Herr Xyz, vor dem Frühstück waren die 1,5 Mrd. erreicht, ihren Auftrag konnte ich erst nach dem Frühstück bearbeiten, sie haben leider Pech mit der Umweltprämie. Sicher etwas überspitzt dargestellt, aber etwas beängstigend diese Aussicht, bei der jetzigen Rechtslage aber nicht von der Hand zu weisen.
Da einige Autohändler diese 2.500 Euro dem Kunden vorschießen (Antragstellung an BAFA läuft über Kunden Autohändler, ist man gezwungen einen Klausel einzubauen, dass der Autohändler nicht auf den 2.500 Euro sitzen bleibt, wenn es ausgerechnet dem Kunden im Windhundverfahren trifft.
Das es hier im Nachgang Probleme mit den Kunden geben könnte, ist die größte Sorge von Holger Dorl. Auch bemängelt Dorl, dass das eigentlich auszufüllende Formular immer noch nicht bekannt ist, obwohl die Umweltprämie schon für verschrottete Autos ab dem 14.01.09 gelten soll. Auch bemängelte er, dass es immer noch Änderungen in den Bedingungen kommt, so die Regelung bei Jahreswagen.
Aber auch einen Tipp hat Holger Dorl bereit. Nicht nur nach der Umweltprämie schauen. Es kamen schon eine ganze Reihe Anfragen bei ihm an, das Kunden nach der Umweltprämie schielten, obwohl der Zeitwert des Altautos (bei Erfüllung der Verschrottungsbedingungen) noch weit höher lag, als die Umweltprämie.
Das deckt sich mit der Aussage eines ADAC-Sprechers, der im Fernsehen den Kunden riet, nicht nur nach der Umweltprämie zu schielen, sondern vorher genau zu prüfen, kann ich mir das Neufahrzeug wirklich leisten, wie hoch ist der Zeitwert meines Fahrzeuges, um die wichtigsten Punkte zu nennen.
