Diskussion zum Widerspruchsverfahren
Mittwoch, 11. Februar 2009, 07:02 Uhr
Der Fraktionsvorsitzende des Volksinteressenbundes Thüringen (VIBT), Erik May, im Kreistag des Kyffhäuserkreises setzt sich in seiner Stellungnahme zum Problem Widerspruchsverfahren mit einem Gesetzentwurf auseinander, der seiner Meinung nach nicht weitgenug geht. Hier sein Standpunkt...
Die Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag hat einen aktuellen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung, Demokratisierung und Beschleunigung des Widerspruchsverfahrens eingebracht.
Hintergrund ist die Problematik, dass die Behörden und Widerspruchsbehörden entweder den Verwaltungsakt selbst erlassen bzw. das Satzungsrecht und auch Kalkulationen bestätigt hätten und deshalb aufgrund ihrer unmittelbaren Betroffenheit oft unwillig seien, selbst offensichtlich rechtswidrige Bescheide aufzuheben, sondern einen Widerspruchsbescheid erlassen und somit die Bürgerinnen und Bürger in verwaltungsgerichtliche Verfahren treiben.
Des Weiteren wird die oft erhebliche Zeitdauer bei Widerspruchsverfahren bis zur Entscheidung durch die Behörden gerügt. Es sei leider sehr oft so, dass die betroffenen Widerspruchsführer mehrere Jahre auf eine Entscheidung warten müssten. Dies ist aus rechtsstaatlichen Gründen nicht weiter so hinzunehmen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass auf kommunaler und Landesebene Ausschüsse gebildet werden, die eine vermittelnde Funktion zwischen den streitenden Parteien im Widerspruchsverfahren einnehmen sollen. Innerhalb von zwei Wochen soll dem Ausschuss der Widerspruch vorgelegt werden, über den dann spätestens nach drei Monaten ein Entscheidungsvorschlag gefertigt und dann der Widerspruchsbehörde zur Entscheidung vorgelegt werden soll.
Die Sach- und Rechtslage soll mit dem Widerspruchsführer und der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, im Rahmen dieses Verfahrens erörtert und auf eine gütliche Erledigung hingewirkt werden. Der Volksinteressenbund Thüringen (VIBT) schließt sich diesen Forderungen aufgrund der zutreffenden Feststellungen, dass Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte sehr oft von sehr langen Bearbeitungszeiten und ggf. damit einhergehenden Sachunkunde bei den Widerspruchsbehörden gekennzeichnet sind, an. Daher ist das Widerspruchsverfahren richtigerweise in diesem Sinne zu reformieren.
Folgende Problemstellungen müssten unseres Erachtens jedoch einer eingehenderen Prüfung unterzogen werden:
Der Entwurf ist löblich, erfasst unseres Erachtens als Volksinteressenbund Thüringen (VIBT) jedoch die Problemstellungen wie vorig aufgezeigt nicht umfassend, so dass weitergehende Inhalte in diesem Sinne festgeschrieben werden müssten.
Erik May
Autor: khhDie Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag hat einen aktuellen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung, Demokratisierung und Beschleunigung des Widerspruchsverfahrens eingebracht.
Hintergrund ist die Problematik, dass die Behörden und Widerspruchsbehörden entweder den Verwaltungsakt selbst erlassen bzw. das Satzungsrecht und auch Kalkulationen bestätigt hätten und deshalb aufgrund ihrer unmittelbaren Betroffenheit oft unwillig seien, selbst offensichtlich rechtswidrige Bescheide aufzuheben, sondern einen Widerspruchsbescheid erlassen und somit die Bürgerinnen und Bürger in verwaltungsgerichtliche Verfahren treiben.
Des Weiteren wird die oft erhebliche Zeitdauer bei Widerspruchsverfahren bis zur Entscheidung durch die Behörden gerügt. Es sei leider sehr oft so, dass die betroffenen Widerspruchsführer mehrere Jahre auf eine Entscheidung warten müssten. Dies ist aus rechtsstaatlichen Gründen nicht weiter so hinzunehmen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass auf kommunaler und Landesebene Ausschüsse gebildet werden, die eine vermittelnde Funktion zwischen den streitenden Parteien im Widerspruchsverfahren einnehmen sollen. Innerhalb von zwei Wochen soll dem Ausschuss der Widerspruch vorgelegt werden, über den dann spätestens nach drei Monaten ein Entscheidungsvorschlag gefertigt und dann der Widerspruchsbehörde zur Entscheidung vorgelegt werden soll.
Die Sach- und Rechtslage soll mit dem Widerspruchsführer und der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, im Rahmen dieses Verfahrens erörtert und auf eine gütliche Erledigung hingewirkt werden. Der Volksinteressenbund Thüringen (VIBT) schließt sich diesen Forderungen aufgrund der zutreffenden Feststellungen, dass Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte sehr oft von sehr langen Bearbeitungszeiten und ggf. damit einhergehenden Sachunkunde bei den Widerspruchsbehörden gekennzeichnet sind, an. Daher ist das Widerspruchsverfahren richtigerweise in diesem Sinne zu reformieren.
Folgende Problemstellungen müssten unseres Erachtens jedoch einer eingehenderen Prüfung unterzogen werden:
- Erstens ist es unabdingbar, die Widerspruchsausschüsse fachkompetent zu besetzen. Dies birgt das Problem in sich, Spezialisten dafür zu gewinnen. Es dürfte nicht zielführend sein, die Ausschüsse alleinig mit "Fachleuten" der Behörden und Kommunal-und Landespolitikern zu besetzen. Gerade aus diesem Bereich erwachsen ja die festgestellten Unzulänglichkeiten. Eine paritätische Besetzung aus fachkundigen Bürgern sowie Verwaltung und Politik mit nachgewiesener Befähigung erscheint unseres Erachtens eher zielführend zu sein.
- Zweitens sollte geprüft werden, ob die Widerspruchsausschüsse nicht Entscheidungskompetenz erhalten sollten, da sich sonst wohl die Widerspruchsverfahren eher noch verlängern würden.Denn die Frage ist doch was wird, wenn die Widerspruchsbehörde der "Empfehlung" nicht folgt.
- Eine weitere Frage betrifft das Problem, in welcher Frist denn dann die Widerspruchsbehörde zwingend den Widerspruchsbescheid zu erlassen bzw. den Änderungsbescheid bzw. die Aufhebung des Verwaltungsakts zu veranlassen hat. Die Ausschüsse sollten übrigens nicht öffentlich tagen, denn sie sollen ja Facharbeit in dem Verfahren leisten. Die vorherige Anhörung der Beteiligten wahrt ausreichend die Interessen aller Verfahrensbeteiligten.
- Viertens ist mit diesem Verfahren zwingend zu klären, wer bzw. ob auch der Widerspruchsausschuss über gestellte Aussetzungsanträge in den Widerspruchsverfahren sowie über Stundungs- und Ratenzahlungsanträge mit entscheidet bzw. Empfehlungen dazu abgibt.
Der Entwurf ist löblich, erfasst unseres Erachtens als Volksinteressenbund Thüringen (VIBT) jedoch die Problemstellungen wie vorig aufgezeigt nicht umfassend, so dass weitergehende Inhalte in diesem Sinne festgeschrieben werden müssten.
Erik May
