Richter Kropp: Knete für Vereine
Montag, 16. Februar 2009, 07:48 Uhr
Der Weltwirtschaft und in deren Folge der deutschen geht es in letzter Zeit immer schlechter. An verschiedenen Indices wie dem Dax oder dem ifo-Klima-Index kann man dies leicht ablesen. Auch bei den Gerichten in Thüringen schlägt sich dies in Zahlen nieder. Gemeint sind die Geldauflagen in Ermittlungs- und Strafsachen an gemeinnützige Vereine im Kyffhäuserkreis.
So waren im Bereich des Amtsgerichts Sondershausen 2005: 15.730 Euro, 2006: 19.230 Euro und 2007: 16755 Euro gemeinnützigen Vereinen zugeteilt worden. 2008, einem für die Wirtschaft sehr guten Jahr, konnte mit 32.115 Euro eine deutlich höhere Summe ausgereicht werden. Für 2009 ist dann aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise mit einem deutlichen Rückgang zu rechnen.
Eine Verurteilung zu einer Geldauflage vor Gericht gibt es in verschiedenen Prozesssituationen. Stellt das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein Verfahren ein, erfolgt dies im Regelfall gegen Zahlung eines bestimmten Geldbetrages. Kommt es zur Verurteilung des Angeklagten und Festsetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung, so wird oftmals als Bewährungsauflage eine Geldauflage ausgesprochen, um das Unrecht der begangenen Tat zu sühnen. Das Gericht hat dann die Wahl, ob es diese Geldbeträge gemeinnützigen Vereinen oder der Staatskasse zukommen lässt.
Die Förderung von gemeinnützigen Vereinen ist dabei eigentlich nur ein Nebenzweck, im Vordergrund steht die Ahndung von Straftaten und die Einwirkung auf den Straftäter. Wie Amtsgerichtsdirektor Volker Bressem mitteilte, kam die Gesamtsumme im Jahr 2008 überwiegend gemeinnützigen Vereinen im Kyffhäuserkreis zugute. Die Bandbreite der unterstützten Vereine reichte von solchen, die im sozialen und karitativen Bereich tätig sind, Sportvereinen bis zu Tierschutzvereinen und Fördervereinen von Kirchen.
Im Vordergrund standen im Jahr 2008 vor allem das Diakonische Werk und die Deutsche Krebshilfe. Kinderheime und Vereine im Bereich der Jugendarbeit wie der Kreisjugendring, der Stadtjugendring oder der Horizont e. V. erhalten zudem traditionell regelmäßig Summen aus diesen Geldauflagen. Über solche Einrichtungen wird auch die Ableistung gerichtlicher Arbeitsstunden für Jugendliche vermittelt. Gezielt gefördert mit einem höheren Betrag wurde beispielsweise wegen ihres besonderen Engagements für junge Verkehrsanfänger auch die Verkehrswacht. Gleich hoch geblieben sind die Beträge, die an die Staatskasse geflossen sind, da bei manchen eingestellten Verfahren die Verfahrenskosten nicht unerheblich waren.
Das Amtsgericht wird immer wieder mit zahlreichen Nachfragen nach Geldzahlungen konfrontiert, oftmals sind Vereine auf solche Zahlungen geradezu angewiesen. Jedoch sind die zu verteilenden Mittel beschränkt, wobei versucht wird, die Geldmittel an möglichst viele gemeinnützige Vereine gleichmäßig zu verteilen.
Autor: nnz/knSo waren im Bereich des Amtsgerichts Sondershausen 2005: 15.730 Euro, 2006: 19.230 Euro und 2007: 16755 Euro gemeinnützigen Vereinen zugeteilt worden. 2008, einem für die Wirtschaft sehr guten Jahr, konnte mit 32.115 Euro eine deutlich höhere Summe ausgereicht werden. Für 2009 ist dann aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise mit einem deutlichen Rückgang zu rechnen.
Eine Verurteilung zu einer Geldauflage vor Gericht gibt es in verschiedenen Prozesssituationen. Stellt das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein Verfahren ein, erfolgt dies im Regelfall gegen Zahlung eines bestimmten Geldbetrages. Kommt es zur Verurteilung des Angeklagten und Festsetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung, so wird oftmals als Bewährungsauflage eine Geldauflage ausgesprochen, um das Unrecht der begangenen Tat zu sühnen. Das Gericht hat dann die Wahl, ob es diese Geldbeträge gemeinnützigen Vereinen oder der Staatskasse zukommen lässt.
Die Förderung von gemeinnützigen Vereinen ist dabei eigentlich nur ein Nebenzweck, im Vordergrund steht die Ahndung von Straftaten und die Einwirkung auf den Straftäter. Wie Amtsgerichtsdirektor Volker Bressem mitteilte, kam die Gesamtsumme im Jahr 2008 überwiegend gemeinnützigen Vereinen im Kyffhäuserkreis zugute. Die Bandbreite der unterstützten Vereine reichte von solchen, die im sozialen und karitativen Bereich tätig sind, Sportvereinen bis zu Tierschutzvereinen und Fördervereinen von Kirchen.
Im Vordergrund standen im Jahr 2008 vor allem das Diakonische Werk und die Deutsche Krebshilfe. Kinderheime und Vereine im Bereich der Jugendarbeit wie der Kreisjugendring, der Stadtjugendring oder der Horizont e. V. erhalten zudem traditionell regelmäßig Summen aus diesen Geldauflagen. Über solche Einrichtungen wird auch die Ableistung gerichtlicher Arbeitsstunden für Jugendliche vermittelt. Gezielt gefördert mit einem höheren Betrag wurde beispielsweise wegen ihres besonderen Engagements für junge Verkehrsanfänger auch die Verkehrswacht. Gleich hoch geblieben sind die Beträge, die an die Staatskasse geflossen sind, da bei manchen eingestellten Verfahren die Verfahrenskosten nicht unerheblich waren.
Das Amtsgericht wird immer wieder mit zahlreichen Nachfragen nach Geldzahlungen konfrontiert, oftmals sind Vereine auf solche Zahlungen geradezu angewiesen. Jedoch sind die zu verteilenden Mittel beschränkt, wobei versucht wird, die Geldmittel an möglichst viele gemeinnützige Vereine gleichmäßig zu verteilen.
