Schutzimpfungen sind wirksamster Schutz
Donnerstag, 19. Februar 2009, 15:09 Uhr
Unter dem Thema Schutzimpfungen - Wirksamster Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit vor ansteckenden Erkrankungen, wirbt nicht nur das Landratsamt Kyffhäuserkreis für mehr Schutzimpfungen...
In Thüringen findet derzeit eine Impfaufklärungskampagne (keine Impfkampagne) , ebenso wie die bundesweite Aktion "Meine Kita bleibt gesund! - Schutzimpfungen für Kleinkinder" statt. Diese wird vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) unterstützt . Am 03.02.09 fand dazu im Thüringer Landtag in Erfurt die Auftaktveranstaltung mit Informationen über Schutzimpfungen für Erzieher und Erzieherinnen der Kindertagesstätten statt.
Auch für den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes des Kyffhäuserkreises sind Schutzimpfungen ein stets präsentes Thema. Er überwacht bei jeglicher Gelegenheit im Rahmen der Reihenuntersuchungen (im Vorschulalter in den Kita, bei den Einschulungsuntersuchungen im Amt, in den Schulen in der 4. und 8. Klasse) und auch bei allen ärztlichen Begutachtungen den Impfstatus jeden einzelnen Kindes.
Die Eltern werden hierzu aufgefordert, den Impfpass des Kindes und bis zum Schulalter das gelbe U-Heft zu Kontrolle der wahrgenommenen U-Untersuchungen vorzulegen. Sind Impflücken oder fehlende Impfungen auffällig, erfolgt ein Beratungsgespräch. Die Eltern erhalten eine schriftliche Information, den Impfstatus des Kindes vom behandelnden Arzt überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen zu lassen.
Erfreulicherweise besteht für den Kyffhäuserkreis bei den wichtigen Impfungen im Kindesalter eine gute Durchimpfungsrate. Vereinzelt sind Impfungen gegen Hepatitis B, Keuchhusten, Wundstarrkrampf, Diphtherie und Kinderlähmung nachzuholen. Die Rückmeldung über vorgenommene Nachholimpfungen durch die niedergelassenen Ärzte erfolgt fast vollständig.
Neues gibt es zur Meningokokken C - Schutzimpfung. In den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (Impfkalender der STIKO) ist die Impfung gegen die gefährliche Hirnhautentzündung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) im 2. Lebensjahr des Kindes vorgesehen. Eine aktuelle Mitteilung der GKV Thüringens besagt jetzt, dass die Nachholimpfungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen werden.
Ebenso beteiligt sich das Gesundheitsamt im Rahmen der Gesundheitsvorsorge und Prävention auch wieder mit Informationsveranstaltungen während der Europäischen Impfwoche im April 2009 und bietet ebenso Einzelberatungen über notwendigen Impfungsschutz vor Auslandsreisen an.
Autor: khhIn Thüringen findet derzeit eine Impfaufklärungskampagne (keine Impfkampagne) , ebenso wie die bundesweite Aktion "Meine Kita bleibt gesund! - Schutzimpfungen für Kleinkinder" statt. Diese wird vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) unterstützt . Am 03.02.09 fand dazu im Thüringer Landtag in Erfurt die Auftaktveranstaltung mit Informationen über Schutzimpfungen für Erzieher und Erzieherinnen der Kindertagesstätten statt.
Auch für den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes des Kyffhäuserkreises sind Schutzimpfungen ein stets präsentes Thema. Er überwacht bei jeglicher Gelegenheit im Rahmen der Reihenuntersuchungen (im Vorschulalter in den Kita, bei den Einschulungsuntersuchungen im Amt, in den Schulen in der 4. und 8. Klasse) und auch bei allen ärztlichen Begutachtungen den Impfstatus jeden einzelnen Kindes.
Die Eltern werden hierzu aufgefordert, den Impfpass des Kindes und bis zum Schulalter das gelbe U-Heft zu Kontrolle der wahrgenommenen U-Untersuchungen vorzulegen. Sind Impflücken oder fehlende Impfungen auffällig, erfolgt ein Beratungsgespräch. Die Eltern erhalten eine schriftliche Information, den Impfstatus des Kindes vom behandelnden Arzt überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen zu lassen.
Erfreulicherweise besteht für den Kyffhäuserkreis bei den wichtigen Impfungen im Kindesalter eine gute Durchimpfungsrate. Vereinzelt sind Impfungen gegen Hepatitis B, Keuchhusten, Wundstarrkrampf, Diphtherie und Kinderlähmung nachzuholen. Die Rückmeldung über vorgenommene Nachholimpfungen durch die niedergelassenen Ärzte erfolgt fast vollständig.
Neues gibt es zur Meningokokken C - Schutzimpfung. In den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (Impfkalender der STIKO) ist die Impfung gegen die gefährliche Hirnhautentzündung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) im 2. Lebensjahr des Kindes vorgesehen. Eine aktuelle Mitteilung der GKV Thüringens besagt jetzt, dass die Nachholimpfungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen werden.
Ebenso beteiligt sich das Gesundheitsamt im Rahmen der Gesundheitsvorsorge und Prävention auch wieder mit Informationsveranstaltungen während der Europäischen Impfwoche im April 2009 und bietet ebenso Einzelberatungen über notwendigen Impfungsschutz vor Auslandsreisen an.
