Bildungsprämie auch im Kyffhäuserkreis
Donnerstag, 19. Februar 2009, 15:16 Uhr
Zum 1. Februar startete die Bildungsprämie auch im Kyffhäuserkreis. Dabei wird die Kreisvolkshochschule Beratungsstelle für die Bildungsprämie sein. Was sich hinter der Bildungsprämie versteckt, erfahren Sie hier...
Seit dem 1. Dezember 2008 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Weiterbildung von Berufstätigen. Die Bildungsprämie ist ein neues Förderinstrument in der Erwachsenenbildung. Ziel ist es, dass auch diejenigen, die zurzeit in einem Beschäftigungsverhältnis sind, eine Fördermöglichkeit erhalten, um für ihre persönliche Weiterbildung im Beruf etwas zu tun. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union finanziert. Gefördert wird einmal im Jahr die Hälfte der Kosten der Weiterbildung, jedoch maximal 154,00 €.
Zum 1. Februar startet die Bildungsprämie auch in unserem Landkreis.
Die VHS Kyffhäuserkreis übernimmt dabei gemeinsam mit der VHS Nordhausen die Beratung zur Bildungsprämie für die Landkreise Nordhausen und Kyffhäuser.
In den Genuss der Bildungsprämie kommen Angestellte und Selbstständige mit einem geringeren Einkommen. Die Einkommensgrenze ist festgelegt bei 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen für allein Veranlagte und 35.800 Euro für zusammen Veranlagte. Da noch verschiedene Pauschal- und Freibeträge abgezogen werden können, kann das tatsächliche Bruttoeinkommen auch darüber liegen. Wer sich beraten lässt, muss einen Einkommensnachweis mitbringen. In der Beratung in der VHS kann dann ausgerechnet werden, ob man in die Einkommensspanne fällt.
Im Ergebnis des Beratungsgespräches wird dann der Bildungsgutschein für die Berechtigten ausgestellt. Im Idealfall hat der Interessent konkrete Vorstellungen und eine persönliche Zielsetzung. Das Bildungsziel wird auf dem Gutschein vermerkt und angegeben, welche Bildungsanbieter in erreichbarer Nähe geeignet wären. In einer dieser Einrichtungen kann der Gutschein innerhalb von drei Monaten eingelöst werden, die Maßnahme darf auch später anfangen. Man hat freie Wahl des Anbieters, wobei diese nicht verpflichtet sind, den Gutschein anzunehmen.
Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, muss eine persönliche Beratung stattfinden und es werden nicht nur VHS Kurse empfohlen. Die Beratung erfolgt trägerunabhängig und neutral. Am Ende entscheidet der Berechtigte selbst, welchen Anbieter er auswählt. Die örtlichen Weiterbildungseinrichtungen wurden gebeten, der VHS ihre Angebote zu nennen.
Weitere Informationen erhalten Sie in der VHS, Telefon: 03632/54 35 40 oder unter www.bildungspraemie.info.
Autor: khhSeit dem 1. Dezember 2008 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Weiterbildung von Berufstätigen. Die Bildungsprämie ist ein neues Förderinstrument in der Erwachsenenbildung. Ziel ist es, dass auch diejenigen, die zurzeit in einem Beschäftigungsverhältnis sind, eine Fördermöglichkeit erhalten, um für ihre persönliche Weiterbildung im Beruf etwas zu tun. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union finanziert. Gefördert wird einmal im Jahr die Hälfte der Kosten der Weiterbildung, jedoch maximal 154,00 €.
Zum 1. Februar startet die Bildungsprämie auch in unserem Landkreis.
Die VHS Kyffhäuserkreis übernimmt dabei gemeinsam mit der VHS Nordhausen die Beratung zur Bildungsprämie für die Landkreise Nordhausen und Kyffhäuser.
In den Genuss der Bildungsprämie kommen Angestellte und Selbstständige mit einem geringeren Einkommen. Die Einkommensgrenze ist festgelegt bei 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen für allein Veranlagte und 35.800 Euro für zusammen Veranlagte. Da noch verschiedene Pauschal- und Freibeträge abgezogen werden können, kann das tatsächliche Bruttoeinkommen auch darüber liegen. Wer sich beraten lässt, muss einen Einkommensnachweis mitbringen. In der Beratung in der VHS kann dann ausgerechnet werden, ob man in die Einkommensspanne fällt.
Im Ergebnis des Beratungsgespräches wird dann der Bildungsgutschein für die Berechtigten ausgestellt. Im Idealfall hat der Interessent konkrete Vorstellungen und eine persönliche Zielsetzung. Das Bildungsziel wird auf dem Gutschein vermerkt und angegeben, welche Bildungsanbieter in erreichbarer Nähe geeignet wären. In einer dieser Einrichtungen kann der Gutschein innerhalb von drei Monaten eingelöst werden, die Maßnahme darf auch später anfangen. Man hat freie Wahl des Anbieters, wobei diese nicht verpflichtet sind, den Gutschein anzunehmen.
Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, muss eine persönliche Beratung stattfinden und es werden nicht nur VHS Kurse empfohlen. Die Beratung erfolgt trägerunabhängig und neutral. Am Ende entscheidet der Berechtigte selbst, welchen Anbieter er auswählt. Die örtlichen Weiterbildungseinrichtungen wurden gebeten, der VHS ihre Angebote zu nennen.
Weitere Informationen erhalten Sie in der VHS, Telefon: 03632/54 35 40 oder unter www.bildungspraemie.info.
