Newsletter für 84 Euro
Freitag, 06. März 2009, 13:05 Uhr
Da staunte Frau G. aus Auleben nicht schlecht als sie plötzlich für die bisher kostenlosen Newsletter von www.fabriken.de einen Betrag von 84 Euro für ein Jahr bezahlen sollte. So wie sie erhalten gegenwärtig viele Verbraucher gehäuft diese Zahlungsaufforderungen von fabriken.de und rezepte-ideen.de. Wie man sich dagegen wehren kann? Wir haben die Antwort von Fachleuten...
Betroffene sollten die Zahlung verweigern und sich nicht von Mahnungen, Drohbriefen, Inkassobüros oder Anwälten einschüchtern lassen, rät Eckehard Balke von der Nordhäuser Verbraucherberatungsstelle.
Der Betreiber der beiden Internetseiten, die Connects 2 Content GmbH aus Düsseldorf, hatte gegenüber den angemeldeten Besuchern der Internetseite erklärt, man habe keine zahlungskräftigen Sponsoren für die Seiten finden können und müsse deshalb ab dem 1. Februar 2009 monatlich sieben Euro von den Community-Mitgliedern kassieren. Bei einem 2-Jahres-Vertrag macht das insgesamt 168 €.
Einschüchtern lassen sollten sich Betroffene nicht, denn für die Forderungen gibt es keine Rechtsgrundlage, so Silvia Georgi, die Juristen aus der Beratungsstelle am August-Bebel-Platz in Nordhausen. Ein Vertrag kann nicht nachträglich einseitig geändert werden. Auch dass die Verbraucher in den letzten Wochen E-Mails bekommen haben, in denen auf die beginnende Kostenpflichtigkeit hingewiesen wurde, ändert nichts daran. Bei Vertragsänderungen müssen beide Seiten zustimmen, Schweigen ist keine Zustimmung. Eine Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht nicht aus.
Autor: nnz/knBetroffene sollten die Zahlung verweigern und sich nicht von Mahnungen, Drohbriefen, Inkassobüros oder Anwälten einschüchtern lassen, rät Eckehard Balke von der Nordhäuser Verbraucherberatungsstelle.
Der Betreiber der beiden Internetseiten, die Connects 2 Content GmbH aus Düsseldorf, hatte gegenüber den angemeldeten Besuchern der Internetseite erklärt, man habe keine zahlungskräftigen Sponsoren für die Seiten finden können und müsse deshalb ab dem 1. Februar 2009 monatlich sieben Euro von den Community-Mitgliedern kassieren. Bei einem 2-Jahres-Vertrag macht das insgesamt 168 €.
Einschüchtern lassen sollten sich Betroffene nicht, denn für die Forderungen gibt es keine Rechtsgrundlage, so Silvia Georgi, die Juristen aus der Beratungsstelle am August-Bebel-Platz in Nordhausen. Ein Vertrag kann nicht nachträglich einseitig geändert werden. Auch dass die Verbraucher in den letzten Wochen E-Mails bekommen haben, in denen auf die beginnende Kostenpflichtigkeit hingewiesen wurde, ändert nichts daran. Bei Vertragsänderungen müssen beide Seiten zustimmen, Schweigen ist keine Zustimmung. Eine Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht nicht aus.
