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Richter Kropp: Die Toten mahnen

Montag, 09. März 2009, 09:07 Uhr
„Wir denken an die Opfer von Krieg und Gewalt. Die Toten mahnen!“ Am 30. April vergangenen Jahres sowie Mitte Juli staunten Besucher des Friedhofs in Artern nicht schlecht, als sie an der Ehrengrabstätte vorüberkamen...


Genau hatte zunächst keiner bemerkt, dass die 30cm große Schrift an der Stelle zur Ehrung der Toten nicht mehr vorhanden war. 50 Bronzebuchstaben wurden in zwei Tagen im letzten Jahr vom Friedhof in der Salinenstadt gestohlen. Keiner hatte den Diebstahl aus dem umfriedeten Hain bemerkt, erst nach einiger Zeit merkte man, dass da etwas fehlte: Die bekannte und gewohnte Schrift.

Ein wohl aussichtsloser Fall für jeden Ermittler, wäre da nicht Kommissar Zufall der Polizei zur Hilfe gekommen. Bei Altmetallhändlern wurde nachgefragt und man kam den Tätern auf die Schliche. Diese hatten nicht nur die Buchstaben gestohlen, sondern sie auch zuvor mit einer Flex zertrennt und einem örtlichen Händler für 100 Euro zum Kauf angeboten. Dieser griff auch zu, wunderte sich aber über das glatte Metall. Buchstaben waren bei ihm nicht durch das Zerschneiden nicht mehr zu erkennen.

Vater und Sohn (50 und 20 Jahre alt) aus dem östlichen Kyffhäuserkreis fanden sich jetzt auf der Anklagebank vor Jugendstrafrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht wieder. Angeklagt waren sie wegen Einbruchsdiebstahl in zwei Fällen, beide waren nicht geständig. Man habe tatsächlich Altmetall aus einer Hausräumung angeboten, aber nicht diese Buchstaben. Dem stand eine Mitarbeiterin des Altmetallhändlers entgegen, die mit dem Sohn beim Verkauf verhandelt hatte.

„Wir haben jetzt ein großes Problem“, so der Sondershäuser Jugendrichter zu den Verfahrensbeteiligten. Denn nach der Beweislage war die Schuld zumindest des Sohnes klar. Der Schaden ist für die Stadt Artern mit 40.000 Euro nicht unerheblich. Hinzu kam, dass der Sohn unter laufender Bewährung stehend gehandelt hatte. So beantragte nunmehr der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Mühlhausen die Abgabe des Verfahrens an das Jugendschöffengericht. Denn ein Jahr Jugendstrafe ist das Höchstmaß in Sondershausen und der Sohn könnte diese Grenze schnell überschreiten.

Jugendrichter Christian Kropp kam dem Antrag nach. Das Jugendschöffengericht in Nordhausen wird sich in absehbarer Zeit mit diesem Fall erneut befassen müssen. Dann wird endgültig geklärt, wer die Bronzebuchstaben vom Ehrenmal gestohlen hat. Und die Schuld des Vaters wird zu klären sein, denn die entsprechende Belastungszeugin war in Sondershausen zum Gerichtstermin nicht erschienen.
Autor: nnz/kn

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