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Endgültig entlastet

Samstag, 14. März 2009, 09:53 Uhr
Gegen das Mitglied des Kreistages Erik May (VIBT) lief ein Verfahren wegen seiner früheren Zeit als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Gorsleben. Mit Genehmigung Erik Mays gibt kn auszugsweise das Schreiben seines Rechtsanwaltes in vollem Wortlaut wider...

Anbei übersende ich Ihnen eine Kopie des endgültigen Einstellungsbeschlusses des LG Mühlhausen vom 03.03.2009. Darin wird die sofortige Beschwerde der StA Erfurt gegen den Beschluss des AG Sondershausen, das auch gegen Sie gerichtete Anklageverfahren nicht zu eröffnen, als unbegründet verworfen.

Damit ist nach mehr als 2 Jahren Verfahrensdauer abermals durch zwei unabhängige gerichtliche Instanzen festgestellt worden, dass Ihre Tätigkeit im Rahmen der Ausübung des Amtes als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Gorsleben ordnungsgemäß, d. h. vor allem rechtmäßig, war.


Das gegen Sie gerichtete Ermittlungsverfahren, beginnend mit Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme verschiedener Gegenstände bzw. Unterlagen (unter anderem Computer nebst Dateien), ist seinerzeit auf eine geäußerte Vermutung des Leiters der VG „An der Schmücke“ in Gang gekommen. Auf dieser Grundlage hat die Staatsanwaltschaft dann die Auffassung vertreten, es solle ein Vergehen der Bestechung, Bestechlichkeit oder Vorteilsnahme vorgelegen haben.

Die beiden ausführlich begründeten gerichtlichen Entscheidungen dokumentieren nunmehr eindrucksvoll, dass es nicht im Ansatz einen Anhaltspunkt oder gar Beweis dafür gab oder gibt, dass die Amtsführung fehlerhaft gewesen oder gar eine Straftat begangen worden sein könnte.

Auf Grundlage der beiden vorliegenden gerichtlichen Beschlüsse sind Sie nun vollumfänglich rehabilitiert worden. Zuletzt hat das LG Mühlhausen, immerhin eine mit 3 Berufsrichtern besetzte Strafkammer, in seinem Beschluss deutlich ausgeführt, dass – abgesehen von jeglichen fehlenden Beweisen – noch nicht einmal greifbare Indizien ersichtlich seien, die auf Unregelmäßigkeiten schließen lassen könnten. Ferner hat dieses Gericht klar ausgeführt, dass eine Pflichtwidrigkeit schon deshalb nicht vorgelegen haben konnte, weil – auch nach eingehender Prüfung durch das Gericht – das Angebot der Wasserwerke Südharz GmbH seinerzeit deutlich günstiger (wirtschaftlicher) gewesen ist, als die vom AZV geforderten Gebühren.

Schließlich hat auch kein Ansatz dafür vorgelegen, dass sich die damalige Geschäftsführerin der Wasserwerke Südharz GmbH, Frau Dr. Irmtraud Brömme, in irgend einer Art und Weise in die Nähe strafbaren Unrechts begeben haben könnte.

Die Ihnen nach dem Gesetz über die Entschädigung für unberechtigte Strafverfolgungsmaßnahmen des Staates (StrEG) zustehenden Entschädigungsansprüche werde ich jetzt abschließend prüfen und dann noch gesondert geltend machen. Dies betrifft gleichzeitig die hier entstandenen Kosten und Gebühren für das anwaltliche Tätigwerden, die in vollem Umfang der Staatskasse auferlegt worden sind.

Wir danken für die Übertragung des Mandats und das damit entgegengebrachte Vertrauen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen


Autor: khh

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