Was will der VIBT?
Freitag, 27. März 2009, 00:01 Uhr
Am Rande einer Veranstaltung mit Thüringens Innenminister Manfred Scherer (CDU) hatte kn die Möglichkeit, sich mit dem CDU-Fraktionschef im Kreistag, Maik Göllert, über den letzten Vorfall im Kreisausschuss zum Thema VIBT zu unterhalten. ...
Es ging um den Antrag des Volksinteressenbund Thüringen (VIBT), dass auch alle Bürgeranfragen an den Kreistag und deren Beantwortung durch die Kreisverwaltung öffentlich bekannt gegeben wird. Schon in der Kreisausschusssitzung im vorigen Jahr hatte Maik Göllert, auf die rechtlichen Probleme einer generellen Veröffentlichung hingewiesen (kn) berichtete.
Im gestrigen Gespräch mit kn bekräftigte er, auf der letzten Kreisausschusssitzung am Mittwoch hat er nur gesagt, dass die demokratischen Parteien und Gruppierungen des Kreistages nicht per Beschluss nicht eine bestimmte Plattform freigeben sollten, die es bestimmten Gruppen ermöglicht, über die Anfragen rechtes Gedankengut zu verbreiten. In den Block demokratischen Parteien und Gruppierungen schließt er selbstverständlich den VIBT mit ein. Wenn er (Maik Göllert) falsch verstanden wurden sei, dann bedauert er das. Im Gespräch mit kn betonte er nochmals, dass er den VIBT nicht in die rechte Ecke stelle und es auch nie seine Absicht gewesen wäre. Soweit zum Standpunkt von Mail Göllert.
Allerdings müsste eigentlich sich der VIBT im Klaren sein, dass ein generelles Veröffentlichungsgebot von Bürgeranfragen durchaus die Gefahr beinhaltet, dass so ein Gebot auch missbraucht werden kann. Wer das bestreitet, macht sich nicht gerade glaubwürdig. Es wäre also sicher ganz hilfreich zu erfahren, wie der VIBT sichern will, dass dieses Veröffentlichungsgebot nicht missbraucht wird? Die Mitglieder des Kreistages haben sicher genug zu tun, als dass sie bei Fragestunden im Zweifelsfalle auch noch debattieren müssen, ob denn eine Anfrage zur Veröffentlichung nicht doch gesperrt werden müsste.
Und auf eine Tatsache sollte man den Leser an dieser Stelle auch mal aufmerksam machen. Das Interesse der Teilnahme der Bürger an den öffentlichen Sitzungen des Kreistages, egal ob mit oder ohne Bürgerfragestunde, geht leider fast gegen Null. Die Zahl der Gäste die nicht berufsbedingt (Presse, Mitarbeiter von Behörden, die wegen zu behandelnder Themen anwesend sind) kommt, kann man meist an den Fingern einer Hand bequem abzählen. Ob also eine zwangsweise Veröffentlichung aller Anfragen die Politikverdrossenheit ankurbelt, sei dahin gestellt.
Karl-Heinz Herrmann
Nachfolgeartikel
Autor: khhEs ging um den Antrag des Volksinteressenbund Thüringen (VIBT), dass auch alle Bürgeranfragen an den Kreistag und deren Beantwortung durch die Kreisverwaltung öffentlich bekannt gegeben wird. Schon in der Kreisausschusssitzung im vorigen Jahr hatte Maik Göllert, auf die rechtlichen Probleme einer generellen Veröffentlichung hingewiesen (kn) berichtete.
Im gestrigen Gespräch mit kn bekräftigte er, auf der letzten Kreisausschusssitzung am Mittwoch hat er nur gesagt, dass die demokratischen Parteien und Gruppierungen des Kreistages nicht per Beschluss nicht eine bestimmte Plattform freigeben sollten, die es bestimmten Gruppen ermöglicht, über die Anfragen rechtes Gedankengut zu verbreiten. In den Block demokratischen Parteien und Gruppierungen schließt er selbstverständlich den VIBT mit ein. Wenn er (Maik Göllert) falsch verstanden wurden sei, dann bedauert er das. Im Gespräch mit kn betonte er nochmals, dass er den VIBT nicht in die rechte Ecke stelle und es auch nie seine Absicht gewesen wäre. Soweit zum Standpunkt von Mail Göllert.
Allerdings müsste eigentlich sich der VIBT im Klaren sein, dass ein generelles Veröffentlichungsgebot von Bürgeranfragen durchaus die Gefahr beinhaltet, dass so ein Gebot auch missbraucht werden kann. Wer das bestreitet, macht sich nicht gerade glaubwürdig. Es wäre also sicher ganz hilfreich zu erfahren, wie der VIBT sichern will, dass dieses Veröffentlichungsgebot nicht missbraucht wird? Die Mitglieder des Kreistages haben sicher genug zu tun, als dass sie bei Fragestunden im Zweifelsfalle auch noch debattieren müssen, ob denn eine Anfrage zur Veröffentlichung nicht doch gesperrt werden müsste.
Und auf eine Tatsache sollte man den Leser an dieser Stelle auch mal aufmerksam machen. Das Interesse der Teilnahme der Bürger an den öffentlichen Sitzungen des Kreistages, egal ob mit oder ohne Bürgerfragestunde, geht leider fast gegen Null. Die Zahl der Gäste die nicht berufsbedingt (Presse, Mitarbeiter von Behörden, die wegen zu behandelnder Themen anwesend sind) kommt, kann man meist an den Fingern einer Hand bequem abzählen. Ob also eine zwangsweise Veröffentlichung aller Anfragen die Politikverdrossenheit ankurbelt, sei dahin gestellt.
Karl-Heinz Herrmann
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