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Freizeitpass - ein bürgerfreundliches Angebot

Donnerstag, 02. April 2009, 07:01 Uhr
Die Stadtverwaltung Sondershausen informiert nochmals, dass für einen bestimmten Personenkreis - auch für die Bürger der neuen Ortsteile von Sondershausen - der Freizeitpass zur Verfügung steht...

Anspruch auf diesen Freizeitpass haben:
  • Empfänger von Arbeitslosengeld I und II
  • Empfänger von Sozialhilfe/Grundsicherung
  • Auszubildende und Zivildienstleistende
  • Jugendliche, die als Ausbildungsplatz suchend gemeldet sind
  • Familien mit mindestens 3 Kindern
  • Erziehungsberechtigte für die Dauer des Erziehungsurlaubs
  • Jugendliche im Thüringen-Jahr

Der Freizeitpass berechtigt o.g. Personenkreis zum ermäßigten Eintritt zu Veranstaltungen der Stadt Sondershausen in kulturellen Einrichtungen, Sportstätten und Schwimmbädern.
Der Freizeitpass ist kostenlos zu den üblichen Sprechzeiten beim Fachbereich 4 der Stadtverwaltung (Soziales, Jugend und Sport) im Gebäude "Schwan" (Markt 4), Zimmer 5, bei Frau Jakob erhältlich.
Ein entsprechender Anspruchsnachweis ist zu erbringen.
Autor: khh

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