Freizeitpass - ein bürgerfreundliches Angebot
Donnerstag, 02. April 2009, 07:01 Uhr
Die Stadtverwaltung Sondershausen informiert nochmals, dass für einen bestimmten Personenkreis - auch für die Bürger der neuen Ortsteile von Sondershausen - der Freizeitpass zur Verfügung steht...
Anspruch auf diesen Freizeitpass haben:
Der Freizeitpass berechtigt o.g. Personenkreis zum ermäßigten Eintritt zu Veranstaltungen der Stadt Sondershausen in kulturellen Einrichtungen, Sportstätten und Schwimmbädern.
Der Freizeitpass ist kostenlos zu den üblichen Sprechzeiten beim Fachbereich 4 der Stadtverwaltung (Soziales, Jugend und Sport) im Gebäude "Schwan" (Markt 4), Zimmer 5, bei Frau Jakob erhältlich.
Ein entsprechender Anspruchsnachweis ist zu erbringen.
Autor: khhAnspruch auf diesen Freizeitpass haben:
- Empfänger von Arbeitslosengeld I und II
- Empfänger von Sozialhilfe/Grundsicherung
- Auszubildende und Zivildienstleistende
- Jugendliche, die als Ausbildungsplatz suchend gemeldet sind
- Familien mit mindestens 3 Kindern
- Erziehungsberechtigte für die Dauer des Erziehungsurlaubs
- Jugendliche im Thüringen-Jahr
Der Freizeitpass berechtigt o.g. Personenkreis zum ermäßigten Eintritt zu Veranstaltungen der Stadt Sondershausen in kulturellen Einrichtungen, Sportstätten und Schwimmbädern.
Der Freizeitpass ist kostenlos zu den üblichen Sprechzeiten beim Fachbereich 4 der Stadtverwaltung (Soziales, Jugend und Sport) im Gebäude "Schwan" (Markt 4), Zimmer 5, bei Frau Jakob erhältlich.
Ein entsprechender Anspruchsnachweis ist zu erbringen.
