Konjunkturpaket II für Barrierefreiheit
Mittwoch, 08. April 2009, 15:10 Uhr
Der Behindertenbeauftragter Dr. Paul Brockhausen ruft Thüringer Kommunalpolitiker und Behindertenverbände zum gemeinsamen Handeln auf. Maßnahmen zum Abbau von Barrierefreiheit für behinderte Menschen stllen, nach derzeitigem Erkenntnisstand von kn, noch unbedingt die Regel dar. Diese Pressemitteilung aus Erfurt sollte etwas mehr Klarheit schaffen...
Als kn, am 02.04.2009, und Klaus Henze (VdK Nordthüringen), am 03.04.2009, in den Beiträgen Hindernisse stören und Hindernisse stören (2) war noch nicht so recht klar, ob Mittel aus dem Konjunkturpaket II auch so ohne weiteres für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit eingesetzt werden dürfen. Die folgende Stellungnahme von Dr. Dr. Paul Brockhausen dürfte wohl jetzt alle Zweifel beseitigen:
Das Thüringer Innenministerium hat in seinem 4. Rundschreiben zum Konjunkturpaket II vom 03.04.2009 das Landesverwaltungsamt sowie die Landkreise und kreisfreien Städte darüber informiert, dass die Mittel aus dem Konjunkturpaket II zur Schaffung von Barrierefreiheit eingesetzt werden können. Bei allen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur müsse das Kriterium der Barrierefreiheit beachtet werden. In einer Beispielsliste sind die zahlreichen Förderbereiche aufgelistet, in denen Maßnahmen der Barrierefreiheit gefördert werden können, so z. B. für Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten, Museen, Theater, Schlösser, Gärten und Parks, Krankenhäuser (Näheres unter http://www.thueringen.de/de/tim/schwerpunkte/konjunktur/).
Im Zusammenhang mit der Versendung des Rundschreibens erklärte der Behindertenbeauftragte der Landesregierung, Dr. Paul Brockhausen:
Ich bin dem Thüringer Innenministerium außerordentlich dankbar für die klarstellenden Hinweise an die Kommunen. Meine Forderungen wurden damit weitgehend berücksichtigt. Nicht zuletzt durch die seit dem 26.03.2009 auch für Thüringen verbindlich geltende UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Artikel 9, sind alle Verantwortungsträger in der Pflicht, Menschen mit eingeschränkter Mobilität durch eine barrierefreie Gestaltung der physischen Umwelt eine selbständige und unabhängige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. (s. Konventionstext unter
http://institut-fuer-menschenrechte.de/dav/Dokumente/UN%20BR%20Konvention.pdf)
Brockhausen wies darauf hin, dass noch besonders viel bei Bestandsgebäuden zu tun sei, die oft unter Denkmalschutz stünden. Auch hier gebe es aber gute Beispiele, wie z. B. die Anna Amalia Bibliothek oder Schloss Ettersburg. Er hoffe, dass mit den Mitteln des Konjunkturpaketes II auch Toiletten, touristische Einrichtungen und Arztpraxen bald für alle nutzbar seien. Weil es oft vergessen werde, mahnte er besonders die kontrastreiche Gestaltung und ausreichend große Beschilderung an, damit auch blinde und sehbehinderte Menschen sich orientieren könnten.
Brockhausen weiter: Ich rufe alle Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister dazu auf, Ihre geplanten Projekte auf Barrierefreiheit zu prüfen. Dies ist eine einmalige Chance, die nicht verspielt werden darf. Die kommunalen Behindertenbeauftragten sollten an allen Vorhaben beteiligt werden. Dort, wo diese nur ehren- oder nebenamtlich tätig sind, muss deren Stellung endlich durch eine hauptamtliche Beschäftigung gestärkt werden!
Ich rufe des Weiteren alle Verbände und Betroffenen in Thüringen auf, in ihren Kommunen auf fehlende Barrierefreiheit hinzuweisen und nach einer Behebung mit Mitteln des Konjunkturpaketes II zu fragen. Nur durch ein gemeinsames und zielgerichtetes Handeln können wir dem Ziel einer diskriminierungsfreien und für alle Menschen zugänglichen und nutzbaren Umwelt einen großen Schritt näher kommen.
Autor: khhAls kn, am 02.04.2009, und Klaus Henze (VdK Nordthüringen), am 03.04.2009, in den Beiträgen Hindernisse stören und Hindernisse stören (2) war noch nicht so recht klar, ob Mittel aus dem Konjunkturpaket II auch so ohne weiteres für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit eingesetzt werden dürfen. Die folgende Stellungnahme von Dr. Dr. Paul Brockhausen dürfte wohl jetzt alle Zweifel beseitigen:
Das Thüringer Innenministerium hat in seinem 4. Rundschreiben zum Konjunkturpaket II vom 03.04.2009 das Landesverwaltungsamt sowie die Landkreise und kreisfreien Städte darüber informiert, dass die Mittel aus dem Konjunkturpaket II zur Schaffung von Barrierefreiheit eingesetzt werden können. Bei allen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur müsse das Kriterium der Barrierefreiheit beachtet werden. In einer Beispielsliste sind die zahlreichen Förderbereiche aufgelistet, in denen Maßnahmen der Barrierefreiheit gefördert werden können, so z. B. für Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten, Museen, Theater, Schlösser, Gärten und Parks, Krankenhäuser (Näheres unter http://www.thueringen.de/de/tim/schwerpunkte/konjunktur/).
Im Zusammenhang mit der Versendung des Rundschreibens erklärte der Behindertenbeauftragte der Landesregierung, Dr. Paul Brockhausen:
Ich bin dem Thüringer Innenministerium außerordentlich dankbar für die klarstellenden Hinweise an die Kommunen. Meine Forderungen wurden damit weitgehend berücksichtigt. Nicht zuletzt durch die seit dem 26.03.2009 auch für Thüringen verbindlich geltende UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Artikel 9, sind alle Verantwortungsträger in der Pflicht, Menschen mit eingeschränkter Mobilität durch eine barrierefreie Gestaltung der physischen Umwelt eine selbständige und unabhängige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. (s. Konventionstext unter
http://institut-fuer-menschenrechte.de/dav/Dokumente/UN%20BR%20Konvention.pdf)
Brockhausen wies darauf hin, dass noch besonders viel bei Bestandsgebäuden zu tun sei, die oft unter Denkmalschutz stünden. Auch hier gebe es aber gute Beispiele, wie z. B. die Anna Amalia Bibliothek oder Schloss Ettersburg. Er hoffe, dass mit den Mitteln des Konjunkturpaketes II auch Toiletten, touristische Einrichtungen und Arztpraxen bald für alle nutzbar seien. Weil es oft vergessen werde, mahnte er besonders die kontrastreiche Gestaltung und ausreichend große Beschilderung an, damit auch blinde und sehbehinderte Menschen sich orientieren könnten.
Brockhausen weiter: Ich rufe alle Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister dazu auf, Ihre geplanten Projekte auf Barrierefreiheit zu prüfen. Dies ist eine einmalige Chance, die nicht verspielt werden darf. Die kommunalen Behindertenbeauftragten sollten an allen Vorhaben beteiligt werden. Dort, wo diese nur ehren- oder nebenamtlich tätig sind, muss deren Stellung endlich durch eine hauptamtliche Beschäftigung gestärkt werden!
Ich rufe des Weiteren alle Verbände und Betroffenen in Thüringen auf, in ihren Kommunen auf fehlende Barrierefreiheit hinzuweisen und nach einer Behebung mit Mitteln des Konjunkturpaketes II zu fragen. Nur durch ein gemeinsames und zielgerichtetes Handeln können wir dem Ziel einer diskriminierungsfreien und für alle Menschen zugänglichen und nutzbaren Umwelt einen großen Schritt näher kommen.
