Das Grundgesetz ist der Star
Freitag, 17. April 2009, 07:01 Uhr
Unter diesem Motto ruft das Mitglied des Bundestages, Peter Albach (CDU) junge Leute zu einem Kurzfilmwettbewerb auf. Um was es geht und wie die Bedingungen sind, erfahren Sie hier...
Heidi Klum sucht Germany's Next Topmodel, Dieter Bohlen sucht den Superstar und der Bundestagsabgeordnete Peter Albach sucht mit seinem Kollegen Wolfgang Börnsen, Kultur- und medienpolitischer Sprecher, den Super-Kurzfilm. Unter dem Motto "Mach das Grundgesetz zum Superstar" sind junge Leute bis 21 Jahre aufgerufen, sich mit Grundrechten auseinanderzusetzen und einen Film von maximal 3.30 Minuten zu drehen.
Die jungen Filmemacher sollen einen oder mehrere der ersten 19 Artikel des Grundgesetzes zu Bildern und Szenen machen. Zum Beispiel Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Oder Artikel 12: Freie Wahl des Berufes. Oder Artikel 3: Gleichheit vor dem Gesetz. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
"60 Jahre Grundgesetz sind eine gute Gelegenheit, sich diesem Thema auf künstlerische Weise zu nähern. Die Teilnehmer könnten sich zum Beispiel Gedanken machen, wie das Grundgesetz das eigene Leben beeinflusst. Oder sie drehen einen Film über Menschen, deren Rechte mit Füßen getreten wurden. Die Möglichkeiten sind grenzenlos. Hauptsache, der Film erzählt eine Geschichte oder zeigt eine Dokumentation. Ich bin gespannt auf die Ideen und drücke die Daumen, dass der Siegerbeitrag aus Thüringen kommt", erklärt Albach.
Die Teilnehmer laden die Beiträge in einer Mindestauflösung von 640 x 480 auf You Tube hoch und senden den Link per E-Mail unter dem Betreff "Kurzfilm-Wettbewerb Grundrechte" an wolfgang.boernsen@bundestag.de Bitte Namen, Adresse und Alter nicht vergessen. Mitmachen können auch Teams (maximal vier Personen). Einsendeschluss ist der 1. Mai. Die Regisseure der besten Beiträge dürfen sich auf eine Reise nach Berlin und Buchpreise freuen. Und vielleicht ist ein besonders schöner Kurzfilm bald auf Arte oder Deutsche Welle TV zu sehen. Das Grundgesetz kann auf den Seiten des Deutschen Bundestages heruntergeladen werden.
Autor: khhHeidi Klum sucht Germany's Next Topmodel, Dieter Bohlen sucht den Superstar und der Bundestagsabgeordnete Peter Albach sucht mit seinem Kollegen Wolfgang Börnsen, Kultur- und medienpolitischer Sprecher, den Super-Kurzfilm. Unter dem Motto "Mach das Grundgesetz zum Superstar" sind junge Leute bis 21 Jahre aufgerufen, sich mit Grundrechten auseinanderzusetzen und einen Film von maximal 3.30 Minuten zu drehen.
Die jungen Filmemacher sollen einen oder mehrere der ersten 19 Artikel des Grundgesetzes zu Bildern und Szenen machen. Zum Beispiel Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Oder Artikel 12: Freie Wahl des Berufes. Oder Artikel 3: Gleichheit vor dem Gesetz. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
"60 Jahre Grundgesetz sind eine gute Gelegenheit, sich diesem Thema auf künstlerische Weise zu nähern. Die Teilnehmer könnten sich zum Beispiel Gedanken machen, wie das Grundgesetz das eigene Leben beeinflusst. Oder sie drehen einen Film über Menschen, deren Rechte mit Füßen getreten wurden. Die Möglichkeiten sind grenzenlos. Hauptsache, der Film erzählt eine Geschichte oder zeigt eine Dokumentation. Ich bin gespannt auf die Ideen und drücke die Daumen, dass der Siegerbeitrag aus Thüringen kommt", erklärt Albach.
Die Teilnehmer laden die Beiträge in einer Mindestauflösung von 640 x 480 auf You Tube hoch und senden den Link per E-Mail unter dem Betreff "Kurzfilm-Wettbewerb Grundrechte" an wolfgang.boernsen@bundestag.de Bitte Namen, Adresse und Alter nicht vergessen. Mitmachen können auch Teams (maximal vier Personen). Einsendeschluss ist der 1. Mai. Die Regisseure der besten Beiträge dürfen sich auf eine Reise nach Berlin und Buchpreise freuen. Und vielleicht ist ein besonders schöner Kurzfilm bald auf Arte oder Deutsche Welle TV zu sehen. Das Grundgesetz kann auf den Seiten des Deutschen Bundestages heruntergeladen werden.
