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Neues aus dem Hauptausschuss

Donnerstag, 23. April 2009, 20:19 Uhr
Zur 53. Sitzung des Hauptausschusses des Stadtrates Sondershausen hatte der Bürgermeister einige Beschlussvorlage eingereicht. Was behandelt wurde, erfahren Sie hier...

Im Hauptausschuss wurde einstimmig der Beschluss gefasst, die Neufassung der Vergabeordnung dem Stadtrat vorzulegen. Die alte Vergabe Ordnung wurde dahin überarbeitet, dass u.a. keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit beschafft werden soll und das auch kontrolliert werden soll. Darüber hinaus wurden die Schwellenwerte für eine EU-weite Ausschreibung aufgenommen und die Kriterien für die beschränkte Ausschreibung wie auch für die freihändige Vergabe der 1. Änderung der Thüringer Vergabe Mittelstandsrichtlinie angepasst. So können künftig bei Lieferleistungen bzw. anderen Leistungen gemäß VOL bis 40.000 in einer beschränkten Ausschreibung vergeben werden, statt bisher 20.000 Euro bzw. die Freihandvergabe bei Bauleistungen gemäß VOB können jetzt bis 20.000 Euro (bisher 12.500 Euro) vergeben werden.

Ebenfalls einstimmig wurde die 1. Änderungssatzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach §§ 135a bis 135c BauGB dem Stadtrat empfohlen. Ebenfalls einstimmig wurde die 2. Änderungssatzung über die Erhebung der Gebühren bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Stadtbibliothek J.K. Wezel dem Stadtrat empfohlen. Hintergrund ist hier, dass zukünftig für eingeschriebene Mitglieder die Benutzung des Internetzuganges kostenlos sein wird. Für Nichtmitglieder der Bibliothek wird je 30 Minuten ein Kostenbeitrag von 0,50 Euro erhoben. Da Flatrates für Internet nicht mehr die Welt kosten, hätte man die Internetnutzung für Kinder- und Jugendliche generell kostenfrei machen sollen, unabhängig von der Mitgliedschaft in der Bibliothek, um gegebenenfalls bestimmte schulische Aufnahmen besser lösen zu können.

Eine Stimmenthaltung gab es bei der Empfehlung hinsichtlich der 1, Änderungssatzung über die Erhebung für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen. Hier erfolgte die Anpassung des Ortschaftsrechtes nach der Eingemeindung von Schernberg. Seit 1993 (Erschließung Dornheide) waren solche Gebühren in Sondershausen nicht mehr erhoben worden.
Autor: khh

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