Richter Kropp: Anschlag auf die Linke
Montag, 18. Mai 2009, 09:26 Uhr
Die Partei Die Linken polarisiert viele Leute. Viele freuen sich über deren Erfolge und das Einstehen für den kleinen Mann, andere wollen mit Linken nichts zu tun haben. So verschieden solche Reaktionen aus unterschiedlichen Motiven heraus sein mögen, so merkwürdig sind die Handlungsweisen im Einzelnen...
Am 12. April des vergangenen Jahres hatte Dieter A. (25, Name geändert) mit anderen in Sondershausen gefeiert. Auf dem Heimweg trug der leicht angetrunkene Sondershäuser schwer an der Bürde einer halbvollen Bierflasche. Als er sich in der Johann-Karl-Wezel-Straße dem Parteibüro der Linken in Sondershausen näherte, packte ihn ein plötzlicher Frust und er warf diese Flasche in das Schaufenster des Parteibüros. Diese zersplitterte, ein Schaden in Höhe von 230 Euro entstand.
Wegen Sachbeschädigung war der Mann nunmehr vor dem Sondershäuser Amtsgericht angeklagt. Der Täter war auch geständig und Strafrichter Christian Kropp aus verschiedenen Strafverfahren wohlbekannt. Mit diesem Geständnis begnügte sich der Amtsrichter jedoch nicht, passten doch die Vorstrafen des Mannes nicht zu einer solchen Tat. Bislang war er eher wegen Alkoholdelikten und Beleidigung aufgefallen.
Ob er denn politische Absichten im Wahljahr mit dieser Tat habe, so die berechtigte Frage. Nein, die prompte Antwort, das Ganze sei eher eine Frusttat gewesen. Warum es ausgerechnet das Büro der Linken traf, konnte A. auch nicht erklären. Vielleicht lag dieses auch nur strategisch ungünstig auf seinem Weg nach Hause oder die Wahlreklame war besonders farbig und damit auffällig.
Jedenfalls wurde A. wegen Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von vier Monaten verurteilt und das Ganze noch einmal zur Bewährung ausgesetzt. Die Tat war wohl kein politisches Happening begründete Amtsrichter Christian Kropp Urteil und Strafmaß. Dieter A. war in den letzten Jahren nur zu Geldstrafen verurteilt worden, jetzt konnte es schon einmal mehr sein, um ihn vor weiteren Straftaten abzuhalten. Der Verurteilte hat unter Aufsicht eines Bewährungshelfers 100 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Das Verfahren ist noch im Sitzungssaal rechtskräftig geworden.
Autor: nnz/knAm 12. April des vergangenen Jahres hatte Dieter A. (25, Name geändert) mit anderen in Sondershausen gefeiert. Auf dem Heimweg trug der leicht angetrunkene Sondershäuser schwer an der Bürde einer halbvollen Bierflasche. Als er sich in der Johann-Karl-Wezel-Straße dem Parteibüro der Linken in Sondershausen näherte, packte ihn ein plötzlicher Frust und er warf diese Flasche in das Schaufenster des Parteibüros. Diese zersplitterte, ein Schaden in Höhe von 230 Euro entstand.
Wegen Sachbeschädigung war der Mann nunmehr vor dem Sondershäuser Amtsgericht angeklagt. Der Täter war auch geständig und Strafrichter Christian Kropp aus verschiedenen Strafverfahren wohlbekannt. Mit diesem Geständnis begnügte sich der Amtsrichter jedoch nicht, passten doch die Vorstrafen des Mannes nicht zu einer solchen Tat. Bislang war er eher wegen Alkoholdelikten und Beleidigung aufgefallen.
Ob er denn politische Absichten im Wahljahr mit dieser Tat habe, so die berechtigte Frage. Nein, die prompte Antwort, das Ganze sei eher eine Frusttat gewesen. Warum es ausgerechnet das Büro der Linken traf, konnte A. auch nicht erklären. Vielleicht lag dieses auch nur strategisch ungünstig auf seinem Weg nach Hause oder die Wahlreklame war besonders farbig und damit auffällig.
Jedenfalls wurde A. wegen Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von vier Monaten verurteilt und das Ganze noch einmal zur Bewährung ausgesetzt. Die Tat war wohl kein politisches Happening begründete Amtsrichter Christian Kropp Urteil und Strafmaß. Dieter A. war in den letzten Jahren nur zu Geldstrafen verurteilt worden, jetzt konnte es schon einmal mehr sein, um ihn vor weiteren Straftaten abzuhalten. Der Verurteilte hat unter Aufsicht eines Bewährungshelfers 100 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Das Verfahren ist noch im Sitzungssaal rechtskräftig geworden.
