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Bis zu 75% Förderung

Montag, 18. Mai 2009, 13:43 Uhr
Die ARGE Kyffhäuserkreis informiert, dass bis zu 75% Förderung für zusätzliche Mitarbeiter möglich ist. Für wen das alles gilt, erfahren Sie hier...

Die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter kann von der ARGE Kyffhäuserkreis mit bis zu 75% des Bruttolohns über einen Beschäftigungszuschuss gefördert werden. Grundsätzlich sind alle Tätigkeitsbereiche förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist die Einstellung von Arbeitslosengeld II- Beziehern mit Vermittlungshemmnissen.

Der Beschäftigungszuschuss kann zunächst bis zu 24 Monate gewährt werden. Im Anschluss daran ist auch eine dauerhafte Weiterförderung möglich. Der Beschäftigungszuschuss bietet den Arbeitgebern die Möglichkeit Fachkräfte von Zusatzaufgaben
zu entlasten durch die Einrichtung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen.

Für Beschäftigungsverhältnisse, die mit Kommunen oder öffentlichen Einrichtungen geschlossen werden, kann die Förderung nochmals um 15% aus Mittel des Europäischen Sozialfonds aufgestockt werden. Somit verringert sich der Eigenanteil zur Finanzierung zusätzlicher Mitarbeiter für die kommunalen Arbeitgeber nochmals.

„Bisher konnten im Kyffhäuserkreis 47 Arbeitnehmer über dieses Förderinstrument in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden und wir hoffen, dass wir noch weit mehr Arbeitgeber von dieser Förderung überzeugen können.“, erklärte die Geschäftsführerin der ARGE, Elisabeth Katzmann gegenüber kn. Weitere Informationen sind über den Arbeitgeberservice 03632/544251 mit den Ansprechpartnern in der ARGE in Sondershausen und Artern erhältlich.
Autor: khh

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