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Richter Kropp: Dumm gelaufen

Montag, 08. Juni 2009, 09:55 Uhr
In der landläufigen Vorstellung stehlen Polen wie die Raben! Dass diese Vorstellung verzehrt ist und unsere EU-Nachbarn ein fleißiges Volk mit stark sinkenden Kriminalitätsraten ist, wird dabei oft gar nicht gesehen. Ein Fall, der jetzt vor dem Amtsgericht Sondershausen verhandelt wurde, scheint jedoch dieses Klischee jedoch zu bestätigen...


In der Nacht vom 15. auf den 16.07.2008 hatten sich drei junge Polen im Alter von 18 bis 30 Jahre zu einem Autohaus in Sondershausen begeben, um dort Räder von den geparkten Fahrzeugen zu entwenden. Ihr Transportfahrzeug hatten sie in einiger Entfernung zum Tatort abgestellt und sich mit entsprechendem Werkzeug in einer schwarzen Tasche zum Autohaus begeben.

Einer der Angeklagten stand Schmiere, die anderen beiden montierten eifrig von vier Fahrzeugen den kompletten Radsatz ab. Mittels der mitgeführten Schlüsselsätze hatten sie dabei die Sicherungsschlösser an den Radbolzen überwunden. Der Gesamtbeuteschaden belief sich auf etwa 4.500 Euro. Die Räder wurden in einem nähergelegenen Gebüsch versteckt, um sie später abzutransportieren. So geschickt und durchdacht die Tatausführung auch war, das weitere Geschehen kann man nur mit den Worten “dumm gelaufen“ bezeichnen.

Am nächsten Tag waren nämlich die drei Polen nämlich neugierig geworden, wie denn die Thüringer Polizei so arbeitet und ob sich die Räder noch an ihrem Platz befanden. Sie begaben sich daher in das Sonderhäuser Gewerbegebiet. Hier waren Polizeibeamte eifrig bei der Spurensicherung zu Gange und wunderten sich über das auffällige Trio. Denn das Gewerbegebiet ist in Sondershausen nicht gerade eine Gegend, wo man häufig spazieren geht oder die einer touristischen Entdeckung harrt. Eine Überprüfung der Personen deckte dann das ganze Geschehen auf und hatte sofort die Verhaftung des Trios wegen Fluchtgefahr zur Folge.

Vor Jugendrichter Gerald Fierenz zeigten sich die Drei geständig und kamen vor allem wegen ihrer fehlenden Vorstrafen mit Bewährungsstrafen von 6 und 10 Monaten davon.

Das Urteil ist jetzt rechtskräftig geworden. Polizei und Justiz haben schnell reagiert, denn Strafen sollen auch andere abschrecken. Hierbei kommen jedoch die meisten Täter aus dem Kyffhäuserkreis selbst und sind deutsche Staatsangehörige.
Autor: nnz/kn

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