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Richter Kropp: Fische in der Bebra

Montag, 15. Juni 2009, 11:13 Uhr
Die Zeiten sind angesichts der Finanzkrise hart, die Preise steigen, die Einkommen kaum. Manche Arbeitslose erhalten mit Hartz IV nur noch einen Teil frühere Einkünfte. Da lässt sich mancher etwas einfallen, um seine Kasse aufzubessern oder gar auf andere Weise an Lebensmittel zu kommen...


Das Amtsgericht Sondershausen verzeichnete in den letzten Jahren eine Zunahme von Diebstählen von Lebensmitteln in Geschäften oder gar direkt vom Feld. Dieser Direktverzehr fand so in Großbrüchter statt, wo mehrere Jugendliche Salat und Möhren vom Felde stahlen und gleich vor Ort verkosteten. In Rockensußra drehten die Räder eines Angeklagten im verschlammten Boden fest, als er vom Landwirt beim Diebstahl von Runkeln und Rüben gestellt wurde.

Eine Gruppe von Feinschmeckern erlebte jetzt Eberhard R. (62, Namen geändert). Der Sondershäuser ist Mitglied des Anglervereins Sondershausen e. V. Am 12.07.2008 beobachtete er an der Bebra zwei unbekannte Männer, die offensichtlich der Fischwilderei nachgingen. Sie waren vor Eintreffen des Zeugen nämlich eifrig dabei, eine große Forelle aus dem Fluss an Land zu ziehen.

Der Zeuge benachrichtigte die Polizeiinspektion Kyffhäuser, zwei Beamte machten sich zu Fuß auf die Suche und konnten die 31 und 26jährigen Täter aus Sondershausen in Tatortnähe stellen, nebst 39cm langer Forelle und Anglerzubehör. Mittels eines Keschers und einer Angelrute hatten beide Arbeitslosen versucht, ihren Speiseplan etwas aufzubessern.
Und dies ohne Genehmigung, da im Bereich der Bebra keine Fischereirechte seitens der Stadt Sondershausen vergeben werden.

Vor Amtsrichter Gerald Fierenz vom Sondershäuser Amtsgericht waren beide Angeklagten geständig. Sie gaben auch an, unter Alkohol gehandelt zu haben. Beide erhielten eine Geldstrafe in Höhe von jeweils 150 Euro. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. Das Gericht hatte hierbei auch zu berücksichtigen, dass einer der Täter 13mal vorbestraft ist, vor Gericht leider auch keine Seltenheit mehr.

Das Delikt der Fischwilderei, das nach dem Strafgesetzbuch mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird, kommt relativ selten vor den Strafrichter und ist daher bei den Juristen auch relativ unbekannt. In Sondershausen gab es in den letzten zwölf Jahren erst zwei Fälle von Fischwilderei, beide wurden mit Geldstrafen geahndet.
Autor: nnz/kn

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