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kn-Polizeibericht vom Donnerstag

Donnerstag, 18. Juni 2009, 10:00 Uhr
Das Verkehrsunfallgeschehen des gesamten Kyffhäuserkreises konzentrierte sich auf ein ganz begrenztes Arial in Sondershausen. Eine besondere Form der Unterschlagung wurde bei der Polizeiinspektion Kyffhäuser angezeigt...


Am 17.06.um 10:35 Uhr kam es zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Fahrzeugen im Kreuzungsbereich Alexander-Puschkin-Promenade / Vor dem Jechator / Jechastraße. Die beteiligten Fahrzeugführer gaben jeweils an, dass die Lichtzeichenanlage für ihre Fahrtrichtung zum Unfallzeitpunkt "grün" zeigte. Durch den Unfall ist ein Gesamtschaden von ca. 3.500 Euro entstanden. Personen wurden nicht verletzt.


In den Nachmittagsstunden des 17.06 2008 gegen 14:22 Uhr befuhren zwei Pkw die Kyffhäuserstraße im Stadtgebiet Sondershausen. Das vorausfahrende Fahrzeug hielt mit der Absicht an, im Anschluss zurückzustoßen. Das nachfolgende Fahrzeug musste aus diesem Grund verkehrsbedingt anhalten. Durch den rückwärts Fahrenden wurde der hinter ihm haltende Pkw übersehen. Es kam zum Anstoß zwischen beiden Fahrzeugen, welcher einen Sachschaden in Höhe von ungefähr 500 Euro verursachte.


Gegen 14:50 Uhr befuhren im Stadtgebiet Sondershausen 2 Pkw hintereinander die Frankenhäuser Straße vom Krankenhaus aus in Richtung Kaufland. Auf Höhe der sich dort befindenden Bushaltestelle musste das vorausfahrende Fahrzeug verkehrsbedingt anhalten. Dies bemerkte der nachfolgende Verkehr zu spät und fahr auf. Personen wurden nicht verletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1.100 Euro.

Kriminalitätsgeschehen:
Die Anzeigenerstatterin kam auf die Polizeiinspektion Kyffhäuser und teilte eine Unterschlagung von ihrem Bundespersonalausweis mit. Sie hatte einen Vorvertrag für einen Pkw Skoda Fabia in einem Mazda Autohaus in Sondershausen am 12.06.2009 unterschrieben. Ihr wurde ein 14-tätiges Widerrufsrecht eingeräumt. Am 15.06.09 entschied sich die Anzeigenerstatterin vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Der Beschuldigte hatte den Ausweis für die Zulassung des Pkw behalten. Nun sind allerdings Kosten für die Abgasuntersuchung und den TÜV entstanden. Solange die Kosten für die Abgasuntersuchung und den TÜV nicht bezahlt werden, will der Beschuldigte den Ausweis nicht herausgeben, teilt die Polizei mit.
Autor: khh

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