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Müll auf dem Grundstück?

Montag, 20. Juli 2009, 07:03 Uhr
Was sagen Sie, wenn Ihnen jemand Müll auf das Grundstück wirft? Auf die Frage von kn kam fast immer die gleich Antwort: Dem würde ich aber was erzählen ...


Bei einer Sache können Sie es aber nicht: Die Himmelslaterne wird aufgelassen und fliegt oft sehr weit weg, um irgendwo in der Landschaft nach dem Ausbrennen abzustürzen. Versuchen Sie jetzt mal, dem ursprünglichen Besitzer der Himmelslaterne ein paar taktvolle Worte zu sagen. Sie werden da ihre Probleme haben. Und das ist auch eine Krux an dieser Sache.

Es geht normalerweise nicht nur um die mögliche Brandgefahr der landenden Himmelslaternen, es geht auch um die Verschmutzung. Wenn Sie als Bürger eine leere Zigarettenschachtel auf den Marktplatz werfen, werden Sie von den Hütern des Ordnungsamtes wahrscheinlich sogar mit einer Strafe belegt. Wenn die Stadt das Aufsteigen einer Himmelslaterne gestattet (wenn sie es nicht verbietet, ist es nach jetziger Gesetzeslage ohne behördlicher Genehmigung gestattet), dann nimmt sie billigend in Kauf, dass die Umwelt verschmutzt wird.

Von der Sache her müsste jede Himmelslaterne eigentlich gleich mit einem Strafaufschlag des Ordnungsamtes verkauft werden. Oder hat es schon jemand erlebt, dass jemand seiner Himmelslaterne hinterher rennt, um sie anschließend ordnungsgemäß zu entsorgen? Über diesen Punkt der Umweltverschmutzung wurde überhaupt noch nicht groß gesprochen, kann aber unter dem Gesichtpunkt der Himmelslaternen nicht unter den Tisch gekehrt werden.

Nun wird sicher mancher sagen, lasst mal die Kirche im Dorfe, wegen so ein paar Himmelslaternen macht mal keinen Aufstand. Richtig! Aber ansprechen muss man es. Genau so wie eine andere Sache.

Bei vielen Gesprächen wurde kn auch mal aufgefordert, schreibt mal darüber, wie die Himmelslaternen unter die Leute kommen. Oft genug werden auf irgendwelchen Märkten Grauimporte verkauft, die nicht den entsprechenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Hier sollten die Ordnungsbehörden, sprich Gewerbeämter, besser darauf achten, was da den Leuten oft angedreht wird. Der Bürger sollte sich eigentlich darauf verlassen können, dass nur geprüfte Ware verkauft wird.

Und wie regeln nun einzelne Städte die Sachen mit den Himmelslaternen? Konsequent ist man in Roßleben: Seit Mai ist es verboten, in Roßleben Himmelslaternen aufsteigen zu lassen, wie Bürgermeister Rainer Heuchel (SPD) am Freitag auf Anfrage bestätigte. Sondershausen ist über das Nachdenken noch nicht hinausgekommen (kn berichtete bereits) und auch Artern sieht noch keinen Handlungsbedarf.

Bad Frankenhausen hat noch kein Verbot ausgesprochen. Allerdings ist man dort jetzt wegen des ansteigenden Medienrummels ins Grübeln gekommen, so Peter Möbius von der Stadtverwaltung. Ursprünglich war vorgesehen, im Rahmen des Lampionfestes viele Himmelslaternen aufsteigen zu lassen. Aber angesichts der Diskussionen um die Himmelslaternen will man wohl davon Abstand nehmen.

Eigentlich schade. Ein organisiertes Abbrennen und Aufsteigen lassen verringert erheblich die Gefahren. Man schaut mal vor die Tür, und hält mal Türen und Fenster geschlossen und wirft mal auch einen prüfenden Blick zum Nachbarn, wenn dieser nicht da ist. So sollte auch kaum etwas passieren, bzw. es wird schnell genug entdeckt. Und wenn am nächsten Tag jeder mal kurz vor die Tür schaut, sollten auch die Verschmutzungen nicht lange Bestand haben.

Mit den Himmelslaternen sollte man es wie mit jedem Feuerwerk halten. Irgendein Feuerwerk darf man außerhalb von Silvester und Neujahrsmorgen auch nur abhalten, wenn eine behördliche Genehmigung vorliegt, warum sollte es bei Himmelslaternen anders geregelt werden?
Karl-Heinz Herrmann
Autor: khh

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