Thema: Unerlaubte Telefonwerbung
Montag, 03. August 2009, 15:03 Uhr
Die SPD-Landtagskandidatin Dorothea Marx und stellv. Landesvorsitzende der Thüringer Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen freut sich über das Inkrafttreten der verbesserten Abwehrmöglichkeiten gegen unerwünschte Telefonwerbung und das verbesserte Widerrufsrecht für am Telefon abgeschlossene Verträge am 4.8.2009 und gibt Tipps zur Bekämpfung unseriöser Telefonwerber...
Ab Dienstag dieser Woche können Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem ist ein Werbeanruf nur erlaubt, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Bei Werbeanrufen dürfen Anrufer ihre Rufnummer künftig nicht mehr unterdrücken. Bei Verstößen gegen dieses Verbot droht eine Geldstrafe bis zu 10.000 Euro.
Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich künftig ohne Angabe von Gründen regelmäßig innerhalb von einem Monat von allen telefonisch abgeschlossenen Verträgen lösen.
Gegen wettbewerbswidrige Anrufer können die Verbraucherzentralen, aber auch die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V. Bad Homburg vorgehen.
Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher sollte daher bei einem unerbetenen Werbeanruf die folgenden Fragen stellen und die erhaltenen Informationen anschließend der örtlichen Verbraucherzentrale oder der Wettbewerbszentrale übermitteln:
· Mit wem spreche ich?
· Für welches Unternehmen rufen Sie an?
· Was ist der Grund Ihres Anrufes?
Weiterhin wird benötigt:
Beschwerden können an die:
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Geschäftsstelle
Eugen-Richter-Straße 45
99085 Erfurt
Tel.: +49 361 55514-0
Fax: +49 361 5551440
gerichtet werden. Bei der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg können Beschwerden über die Internetadresse www.wettbewerbszentrale.de auch online oder per e-mail abgegeben werden.
Autor: khhAb Dienstag dieser Woche können Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem ist ein Werbeanruf nur erlaubt, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Bei Werbeanrufen dürfen Anrufer ihre Rufnummer künftig nicht mehr unterdrücken. Bei Verstößen gegen dieses Verbot droht eine Geldstrafe bis zu 10.000 Euro.
Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich künftig ohne Angabe von Gründen regelmäßig innerhalb von einem Monat von allen telefonisch abgeschlossenen Verträgen lösen.
Gegen wettbewerbswidrige Anrufer können die Verbraucherzentralen, aber auch die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V. Bad Homburg vorgehen.
Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher sollte daher bei einem unerbetenen Werbeanruf die folgenden Fragen stellen und die erhaltenen Informationen anschließend der örtlichen Verbraucherzentrale oder der Wettbewerbszentrale übermitteln:
· Mit wem spreche ich?
· Für welches Unternehmen rufen Sie an?
· Was ist der Grund Ihres Anrufes?
Weiterhin wird benötigt:
- Datum und Uhrzeit des Anrufes, Angabe der Rufnummer des Anrufers (falls sichtbar)
- Erklärung, sich nicht im Vorfeld einverstanden erklärt zu haben, von dieser Firma angerufen zu werden;
- Einverständnis damit, dass die Verbraucherzentrale/die Wettbewerbszentrale die anrufende Firma wegen des gemeldeten Anrufs abmahnt.
- Name, Adresse und Telefonnummer der angerufenen Verbraucherin/des angerufenen Ver-brauchers
Beschwerden können an die:
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Geschäftsstelle
Eugen-Richter-Straße 45
99085 Erfurt
Tel.: +49 361 55514-0
Fax: +49 361 5551440
gerichtet werden. Bei der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg können Beschwerden über die Internetadresse www.wettbewerbszentrale.de auch online oder per e-mail abgegeben werden.
