Erwiderung zum Thema Mindestlöhne (2)
Montag, 10. August 2009, 07:20 Uhr
Zur aktuellen Warnung der IHK-Thüringen über die negative Wirkung von Mindestlöhnen gibt es eine weitere Stellungnahme. des Landtagskandidaten Torsten Blümel (Die Linke) vor. Unter der Überschrift Mindestlöhne überfällig schreibt er...
Mindestlöhne überfällig
Nur durch einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn können Hunger- und Niedriglöhne konsequent verhindert werden. Dass mehr als
1 Millionen Menschen trotz Vollzeitjob einen Zuschuss bekommen müssen, damit sie von ihrer Arbeit leben können, ist ein gesellschaftlicher Skandal.
Mindestlöhne sind in Europa der Normalfall. Sie sind keine Jobvernichter sondern stabilisieren das Einkommen von Geringverdienern und schützen vor Sozialdumping. Was in 20 von 27 europäischen Ländern - u.a. Frankreich und England - normal ist, sollte auch in Deutschland möglich sein.
Mindestlöhne können ebenso wie die Anhebung des Regelsatzes für Hartz-IV-Bezieher ein Konjunkturmotor sein. So wird die Binnennachfrage angekurbelt. Somit kann auch dem Trend entgegengewirkt werden, dass Einzelunternehmer auf Grund mangelnder Einnahmen Hartz-IV beantragen müssen. Und dies sollte doch vordergründig im Interesse der IHK liegen.
Torsten Blümel
Autor: khhMindestlöhne überfällig
Nur durch einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn können Hunger- und Niedriglöhne konsequent verhindert werden. Dass mehr als
1 Millionen Menschen trotz Vollzeitjob einen Zuschuss bekommen müssen, damit sie von ihrer Arbeit leben können, ist ein gesellschaftlicher Skandal.
Mindestlöhne sind in Europa der Normalfall. Sie sind keine Jobvernichter sondern stabilisieren das Einkommen von Geringverdienern und schützen vor Sozialdumping. Was in 20 von 27 europäischen Ländern - u.a. Frankreich und England - normal ist, sollte auch in Deutschland möglich sein.
Mindestlöhne können ebenso wie die Anhebung des Regelsatzes für Hartz-IV-Bezieher ein Konjunkturmotor sein. So wird die Binnennachfrage angekurbelt. Somit kann auch dem Trend entgegengewirkt werden, dass Einzelunternehmer auf Grund mangelnder Einnahmen Hartz-IV beantragen müssen. Und dies sollte doch vordergründig im Interesse der IHK liegen.
Torsten Blümel
