Neues aus dem Landratsamt
Donnerstag, 03. September 2009, 14:28 Uhr
Landrat Peter Hengstermann (CDU) informierte jüngst nicht nur über interessante Kooperationsmöglichkeiten mit der VHS, sondern wies auch darauf hin, dass man im Kreis keinen Alkoholmissbrauch dulden wird...
Interessante Kooperationsmöglichkeiten hat die Kreisvolkshochschule Kyffhäuserkreis mit der Sondershäuser Firma Wago gefunden. Das Unternehmen übernimmt einen Teil der Kursgebühren, wenn seine Mitarbeiter einen Volkshochschulkurs besuchen. Damit werden Bildungsanreize geschaffen. Ich halte die Idee für äußerst nachahmungswert, so Landrat Hengstermann.
Eine weitere Kooperation der Kreisvolkshochschule Kyffhäuserkreis findet mit der Kreisvolkshochschule Nordhausen statt. Beide Institutionen bilden eine Beratungsstelle für die staatliche Bildungsprämie. Mit der Bildungsprämie wird seitens des Staates seit Dezember 2008 die Bereitschaft zu beruflicher Weiterbildung gefördert.
Durch eine Anzeige im Ordnungsamt wurde bekannt, dass in einer Getränkeverkaufsstelle in Roßleben an ein Kind (13 J.) und einen Jugendlichen (14. J) spirituosenhaltige Getränke verkauft wurden. Hierbei handelt es sich um eine Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz.
Gegen die Gewerbetreibende wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und abschließend eine Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro festgestellt. Die Betroffene hat gegen die Geldbuße kein Rechtsmittel eingelegt und den Geldbetrag bereits überwiesen.
Autor: khhInteressante Kooperationsmöglichkeiten hat die Kreisvolkshochschule Kyffhäuserkreis mit der Sondershäuser Firma Wago gefunden. Das Unternehmen übernimmt einen Teil der Kursgebühren, wenn seine Mitarbeiter einen Volkshochschulkurs besuchen. Damit werden Bildungsanreize geschaffen. Ich halte die Idee für äußerst nachahmungswert, so Landrat Hengstermann.
Eine weitere Kooperation der Kreisvolkshochschule Kyffhäuserkreis findet mit der Kreisvolkshochschule Nordhausen statt. Beide Institutionen bilden eine Beratungsstelle für die staatliche Bildungsprämie. Mit der Bildungsprämie wird seitens des Staates seit Dezember 2008 die Bereitschaft zu beruflicher Weiterbildung gefördert.
Durch eine Anzeige im Ordnungsamt wurde bekannt, dass in einer Getränkeverkaufsstelle in Roßleben an ein Kind (13 J.) und einen Jugendlichen (14. J) spirituosenhaltige Getränke verkauft wurden. Hierbei handelt es sich um eine Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz.
Gegen die Gewerbetreibende wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und abschließend eine Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro festgestellt. Die Betroffene hat gegen die Geldbuße kein Rechtsmittel eingelegt und den Geldbetrag bereits überwiesen.
