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kn Kommentar: Klarer Verfassungsbruch?

Sonnabend, 05. September 2009, 10:29 Uhr
Gleiches Recht für alle? Offensichtlich nicht. Das plötzliche Aus von Ministerpräsident Althaus hat auch Fragen an kn gebracht, die hier mal aus einer anderen Richtung beleuchtet werden sollten...


Mit dieser Pressemeldung hat sich Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) aus seinem Amt verabschiedet (voller Wortlaut):
Pressemitteilung 192/2009Erklärung von Ministerpräsident Dieter Althaus
Ministerpräsident Dieter Althaus gibt heute (Donnerstag) in Erfurt folgende Erklärung ab:
„Mit sofortiger Wirkung trete ich als Ministerpräsident des Freistaats Thüringen und als Landesvorsitzender der CDU Thüringen zurück.
Dieter Althaus
03. September 2009“

Teilte es mit und zog sich sofort in seine Privatunterkunft nach Heiligenstadt zurück, um fortan nichts mehr von sich hören zu lassen. Darf er dass eigentlich, wurde gestern auf dem Weinfest in Sondershausen der Reporter dieser Zeitung gefragt? Um eine Auskunft geben zu können, musste zu Hause erst mal Literatur gewälzt werden.

Und siehe da, er darf nicht einfach zu Hause bleiben, zumindest nicht als Ministerpräsident!

Aus Artikel 75 der Thüringer Verfassung:
(3) Der Ministerpräsident und auf sein Ersuchen die Minister sind verpflichtet, die Geschäfte bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger fortzuführen.

Upps, da hat sich doch Dieter Althaus so einfach vom Acker gemacht. Ohne Begründung vor Bürger und vor allem seiner eigenen Wähler begeht er wohl auch noch einen Verfassungsbruch? Und das Schlimme daran, die aktuellen Politiker sehen offensichtlich großzügig darüber hinweg!

Wo bleibt da die Demokratie? Erst die Wähler der Demokratie Willen zur Wahl auffordern und dann die demokratischen Regeln verletzten, vom unmöglichen persönlichen Stil ganz abgesehen, hat Althaus vergessen, sich bei seinen Bürgern und Wählern zu verabschieden. Und gerade seinen Wählern ist er ja eigentlich Dank schuldig, denn die ermöglichten es ihm sechs Jahre Ministerpräsident zu sein, und jetzt zeit seines Lebens eine Pension in Höhe von rund 7.500 Euro zu bekommen, wie es jetzt der Thüringer Steuerzahlenbund gegenüber der Presse verlauten ließ.

Ob der Ministerpräsident auch eine Sperrfrist für seine Pension bekommt? Schmeißen Sie mal bei Ihrem Arbeitgeber von einem Tag auf den anderen Ihre Arbeit hin. Mit der folgenden Beurteilung werden Sie in Deutschland noch schwerlich eine Arbeit finden, und die Agentur für Arbeit gibt erst mal eine knallharte Sperrfrist fürs Arbeitslosengeld raus.

Die aktuellen Politiker in Thüringen sollten bei Ihrem Gerangel um die Nachfolge nicht vergessen, dass es noch demokratische Spielregeln gibt, die auch ein nun Exministerpräsident einhalten sollte. Oder wie sehen Sie das, liebe Leserinnen und Leser?
Karl-Heinz Herrmann
Autor: khh

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