Sonntag wird gewählt
Mittwoch, 23. September 2009, 07:03 Uhr
Am Sonntag finden die Bundestagswahlen statt. Hier vorab noch einige Informationen und auch ein Muster, wie dieses Jahr der Stimmzettel aussieht...
Am kommenden Sonntag werden immerhin 2.800 Wahlhelfer im Bundestagswahlkreis 191 (Kyffhäuserkreis, Sömmerda, Weimarer Land I) im Einsatz sein. Landrat Peter Hengstermann hat jetzt schon allen Wahlhelfern im Kyffhäuserkreis seinen Dank ausgesprochen. Er erinnert aber daran, dass bei der Wahl exakt gearbeitet werden muss. So genannte Hemdsärmligkeit sei hier nicht gefragt. Hengstermann ist auf Grund der guten Schulungen sicher, dass es wie in den letzten 20 Jahren bei Europa,- Bundestags- und Landtags-Wahl keine Wahlanfechtung gibt.
Bis zum Freitag kann man sich gegen Unterschrift (Rückseite Wahlschein) die Wahlunterlagen noch zu senden lassen. Man sollte aber auch die Postlaufzeiten beachten. Man kann aber auch die Wahlunterlagen direkt im Bürgerbüro (oder der Gemeinde) die Wahlunterlagen abholen. Das geht übrigens auch für andere Personen mit Vollmacht (ebenfalls Rückseite), aber nur für vier Personen. Die Post ist angehalten, die roten Wahlbrief (kein Porto nötig) gegebenenfalls bis Sonntag an die Gemeinden zu zustellen. Wer persönlich zustellt, sollte beachten, dass die Briefkästen der Gemeinden um 15:00 Uhr letztmalig geleert werden.
Und immer daran denken, erst überlegen und dann ankreuzen. Sie wollen doch nicht, dass Ihre Stimme durch falsches Ankreuzen (mehrfach) ungültig wird. Bei Erstimme und Zweitstimme darf jeweils nur ein Kreuz stehen. Kommentare haben auf dem Wahlschein nichts zu suchen, weil sie ihn in der Regel oft ungültig machen!
Und auch einen anderen Umstand muss noch hingewiesen werden. Am Wahltag dürfen Wahlwerbeplakate im Umkreis von 100 m nicht mehr angebracht sein. Hier müssen die Parteien aufpassen und die Wahlwerbung rechtzeitig entfernen. Zu nahe hängende Wahlwerbeplakate können von der Kommune auf Kosten der verursachenden Partei kostenpflichtig entfernt werden.
Zuständigkeitsbereiche für die Bundestagswahl am 27.09.2009
Dabei sei darauf hingewiesen, dass die Zuordnung der Zuständigkeitsbereiche nichts mit etwaigen Eingemeindungen und ähnlichem zu tun hat. Die Zuordnung gilt nur für die Bundestagswahl.
1. Stadt Sondershausen
2. VG Greußen
Clingen, Greußen, Großenehrich, Niederbösa, Topfstedt, Trebra, Wasserthaleben, Westgreußen
3. Stadt Ebeleben
Abtsbessingen, Bellstedt, Freienbessingen, Holzsußra, Rockstedt, Thüringenhausen, Wolferschwenda, Helbedündorf
4. Stadt Bad Frankenhausen
Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode, Oberbösa, Rottleben, Seega, Steinthaleben, Hachelbich
5. Stadt Artern
Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf, Ringleben, Voigtstedt
6. VG "An der Schmücke"
Bretleben, Gorsleben, Etzleben, Hauteroda, Heldrungen, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben, Roßleben, Wiehe, Donndorf
Autor: khhAm kommenden Sonntag werden immerhin 2.800 Wahlhelfer im Bundestagswahlkreis 191 (Kyffhäuserkreis, Sömmerda, Weimarer Land I) im Einsatz sein. Landrat Peter Hengstermann hat jetzt schon allen Wahlhelfern im Kyffhäuserkreis seinen Dank ausgesprochen. Er erinnert aber daran, dass bei der Wahl exakt gearbeitet werden muss. So genannte Hemdsärmligkeit sei hier nicht gefragt. Hengstermann ist auf Grund der guten Schulungen sicher, dass es wie in den letzten 20 Jahren bei Europa,- Bundestags- und Landtags-Wahl keine Wahlanfechtung gibt.
Bis zum Freitag kann man sich gegen Unterschrift (Rückseite Wahlschein) die Wahlunterlagen noch zu senden lassen. Man sollte aber auch die Postlaufzeiten beachten. Man kann aber auch die Wahlunterlagen direkt im Bürgerbüro (oder der Gemeinde) die Wahlunterlagen abholen. Das geht übrigens auch für andere Personen mit Vollmacht (ebenfalls Rückseite), aber nur für vier Personen. Die Post ist angehalten, die roten Wahlbrief (kein Porto nötig) gegebenenfalls bis Sonntag an die Gemeinden zu zustellen. Wer persönlich zustellt, sollte beachten, dass die Briefkästen der Gemeinden um 15:00 Uhr letztmalig geleert werden.
Und immer daran denken, erst überlegen und dann ankreuzen. Sie wollen doch nicht, dass Ihre Stimme durch falsches Ankreuzen (mehrfach) ungültig wird. Bei Erstimme und Zweitstimme darf jeweils nur ein Kreuz stehen. Kommentare haben auf dem Wahlschein nichts zu suchen, weil sie ihn in der Regel oft ungültig machen!
Und auch einen anderen Umstand muss noch hingewiesen werden. Am Wahltag dürfen Wahlwerbeplakate im Umkreis von 100 m nicht mehr angebracht sein. Hier müssen die Parteien aufpassen und die Wahlwerbung rechtzeitig entfernen. Zu nahe hängende Wahlwerbeplakate können von der Kommune auf Kosten der verursachenden Partei kostenpflichtig entfernt werden.
Zuständigkeitsbereiche für die Bundestagswahl am 27.09.2009
Dabei sei darauf hingewiesen, dass die Zuordnung der Zuständigkeitsbereiche nichts mit etwaigen Eingemeindungen und ähnlichem zu tun hat. Die Zuordnung gilt nur für die Bundestagswahl.
1. Stadt Sondershausen
2. VG Greußen
Clingen, Greußen, Großenehrich, Niederbösa, Topfstedt, Trebra, Wasserthaleben, Westgreußen
3. Stadt Ebeleben
Abtsbessingen, Bellstedt, Freienbessingen, Holzsußra, Rockstedt, Thüringenhausen, Wolferschwenda, Helbedündorf
4. Stadt Bad Frankenhausen
Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode, Oberbösa, Rottleben, Seega, Steinthaleben, Hachelbich
5. Stadt Artern
Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf, Ringleben, Voigtstedt
6. VG "An der Schmücke"
Bretleben, Gorsleben, Etzleben, Hauteroda, Heldrungen, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben, Roßleben, Wiehe, Donndorf

