Bargeld statt Gutschein
Dienstag, 29. September 2009, 00:24 Uhr
Beim gestrigen Start der Interkulturellen Woche 2009 in Sondershausen gab es eine klare Forderung an das Landratsamt Kyffhäuserkreis, Bargeld statt Gutschein. Was dahinter steckt, erfahren Sie hier....
Thomas Weinrich griff bei der Eröffnung der Ausstellung Volk auf dem Weg in der Trinitatiskirche ein wichtiges Thema für Flüchtlinge auf und dabei ganz speziell das Thema Vergabe von Gutscheinen. Weinrich bezeichnete die im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehene Praxis der Vergabe von Gutscheinen zur Sicherung des Lebensunterhaltes als Diskriminierung und soziale Ausgrenzung. In einem verteilten Flyer wird das Gesetz als ein rassistischstes Sondergesetz bezeichnet.
In dem Flyer wird auch darauf hingewiesen, dass durch den Kauf in nur bestimmten Einkaufsmärkten und durch das System der Wertgutscheine und der dadurch entstehenden Mehrkosten die Kaufkraft stark gemildert wird. Man schätzt, dass die Leistungshöhe der Gutscheine 50 % unterhalb des gesetzlichen Existenzminimums liegt.
Es wurde in dem Flyer aufgerufen, an der Aktion Gutscheinumtausch teilzunehmen. Dazu sollen gemeinsame persönliche Einkäufe mit Flüchtlingen durchgeführt werden, weil die Gutscheine nicht übertragbar sind. Ziel ist, den Gutschein 1:1 in bar umzuwandeln. Die gemeinsamen Einkäufe werden individuell geplant.
Die Kontaktvermittlung läuft über die
Begegnungsstätte für Migranten c/o Kreisdiakoniestelle Sondershausen (Pfarrstraße 3).
Tel 03632/602812 E-Mail- migranten@novalis-diakonie.de.
Mehr zum Thema Gutscheinumtausch auch unter www.fluechtkingsrat-thr.de
Autor: khhThomas Weinrich griff bei der Eröffnung der Ausstellung Volk auf dem Weg in der Trinitatiskirche ein wichtiges Thema für Flüchtlinge auf und dabei ganz speziell das Thema Vergabe von Gutscheinen. Weinrich bezeichnete die im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehene Praxis der Vergabe von Gutscheinen zur Sicherung des Lebensunterhaltes als Diskriminierung und soziale Ausgrenzung. In einem verteilten Flyer wird das Gesetz als ein rassistischstes Sondergesetz bezeichnet.
In dem Flyer wird auch darauf hingewiesen, dass durch den Kauf in nur bestimmten Einkaufsmärkten und durch das System der Wertgutscheine und der dadurch entstehenden Mehrkosten die Kaufkraft stark gemildert wird. Man schätzt, dass die Leistungshöhe der Gutscheine 50 % unterhalb des gesetzlichen Existenzminimums liegt.
Es wurde in dem Flyer aufgerufen, an der Aktion Gutscheinumtausch teilzunehmen. Dazu sollen gemeinsame persönliche Einkäufe mit Flüchtlingen durchgeführt werden, weil die Gutscheine nicht übertragbar sind. Ziel ist, den Gutschein 1:1 in bar umzuwandeln. Die gemeinsamen Einkäufe werden individuell geplant.
Die Kontaktvermittlung läuft über die
Begegnungsstätte für Migranten c/o Kreisdiakoniestelle Sondershausen (Pfarrstraße 3).
Tel 03632/602812 E-Mail- migranten@novalis-diakonie.de.
Mehr zum Thema Gutscheinumtausch auch unter www.fluechtkingsrat-thr.de
