kn-Polizeibericht vom Wochenende
Sonntag, 18. Oktober 2009, 10:57 Uhr
Auch als Beifahrer kann man zuviel Alkohol getrunken haben, wie man unserem heutigen Polizeibericht entnehmen kann. Was sonst alles passierte, erfahren Sie hier...
Die junge Fahrerin eines Pkw VW fuhr in Ebeleben aus Richtung Keula kommend in Richtung Lindenstraße. An einer Einmündung blinkte sie entsprechend nach links, betätigte aber dabei auch das Fernlicht kurzzeitig. Der Fahrer eines Pkw VW, der aus Richtung Rathausstraße kam, nahm dieses als Lichthupe war und fuhr langsam in die Straße ein. Hierbei kam es zum Zusammenstoß beider Pkw.
Während der Unfallaufnahme wurde festgestellt, das die junge Fahrerin begleitendes Fahren mit 17" hat. Ferner wurde beim Begleiter" Alkohol in der Atemluft wahrgenommen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,19 Promille. Das entsprach nicht den Vorschriften. Der Begleiter darf weder mehr als 0,499 Promille noch andere berauschende Mittel Intus haben. Die Weiterfahrt der jungen Frau wurde gemäß Polizeigesetz untersagt.
Der junge Fahrer eines Pkw Suzuki fuhr von Immenrode kommend in Richtung Himmelsberg. In einer Linkskurve kam er nach links von der Fahrbahn ab, durchquerte den Straßengraben und stieß in der weiteren Folge gegen eine Leitplanke. Hierbei verletzte sich der Fahrer. Er wurde stationär ins Krankenhaus aufgenommen. Am Pkw entstand Totalschaden.
Als am 17.10.09, gegen 12:16 Uhr, der Fahrer eines Pkw Renault in Artern in die Karl-Hühnerbein-Straße einbiegen wollte, beachtete er den vorfahrtsberechtigten Opel-Fahrer nicht. Durch den Zusammenstoß entstand ein Schaden von ca. 1.300 Euro.
Kriminalitätslage
Am 18.10.09 wurde am Schöpfwerk Reinsdorf festgestellt, dass unbekannte Täter einen Gitterrost im Wert von ca. 300 Euro entwendeten.
In Bad Frankenhausen am Busbahnhof schlugen unbekannte Täter am 16.10.09, zwischen 13:10 Uhr und 14:45 Uhr, die Heckscheibe eines Pkw Ford ein und hinterließen einen Schaden von ca. 500 Euro
In Wiehe drangen unbekannte Tatar zwischen dem 15.10.09 und 17.10.09 gewaltsam in einen Geräteschuppen einer Gartenanlage ein. Daraus wurden Gartengeräte im Wert von ca. 500 Euro entwendet. Der Sachschaden an der Verriegelung beläuft sich auf ca. 50 Euro.
Autor: khhDie junge Fahrerin eines Pkw VW fuhr in Ebeleben aus Richtung Keula kommend in Richtung Lindenstraße. An einer Einmündung blinkte sie entsprechend nach links, betätigte aber dabei auch das Fernlicht kurzzeitig. Der Fahrer eines Pkw VW, der aus Richtung Rathausstraße kam, nahm dieses als Lichthupe war und fuhr langsam in die Straße ein. Hierbei kam es zum Zusammenstoß beider Pkw.
Während der Unfallaufnahme wurde festgestellt, das die junge Fahrerin begleitendes Fahren mit 17" hat. Ferner wurde beim Begleiter" Alkohol in der Atemluft wahrgenommen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,19 Promille. Das entsprach nicht den Vorschriften. Der Begleiter darf weder mehr als 0,499 Promille noch andere berauschende Mittel Intus haben. Die Weiterfahrt der jungen Frau wurde gemäß Polizeigesetz untersagt.
Der junge Fahrer eines Pkw Suzuki fuhr von Immenrode kommend in Richtung Himmelsberg. In einer Linkskurve kam er nach links von der Fahrbahn ab, durchquerte den Straßengraben und stieß in der weiteren Folge gegen eine Leitplanke. Hierbei verletzte sich der Fahrer. Er wurde stationär ins Krankenhaus aufgenommen. Am Pkw entstand Totalschaden.
Als am 17.10.09, gegen 12:16 Uhr, der Fahrer eines Pkw Renault in Artern in die Karl-Hühnerbein-Straße einbiegen wollte, beachtete er den vorfahrtsberechtigten Opel-Fahrer nicht. Durch den Zusammenstoß entstand ein Schaden von ca. 1.300 Euro.
Kriminalitätslage
Am 18.10.09 wurde am Schöpfwerk Reinsdorf festgestellt, dass unbekannte Täter einen Gitterrost im Wert von ca. 300 Euro entwendeten.
In Bad Frankenhausen am Busbahnhof schlugen unbekannte Täter am 16.10.09, zwischen 13:10 Uhr und 14:45 Uhr, die Heckscheibe eines Pkw Ford ein und hinterließen einen Schaden von ca. 500 Euro
In Wiehe drangen unbekannte Tatar zwischen dem 15.10.09 und 17.10.09 gewaltsam in einen Geräteschuppen einer Gartenanlage ein. Daraus wurden Gartengeräte im Wert von ca. 500 Euro entwendet. Der Sachschaden an der Verriegelung beläuft sich auf ca. 50 Euro.
