Himmelslaternen verboten
Dienstag, 27. Oktober 2009, 19:36 Uhr
Der Fachbereich Bau & Ordnung der Stadtverwaltung Sondershausen weist darauf hin, dass es nun auch in Thüringen (seit Ende September 2009) ein Verbot von Himmelslaternen gibt. Was es kostet, gegen das Verbot zu verstoßen, dass übrigens thüringenweit gilt, erfahren Sie hier...
Fast drei Monate nach dem verheerenden Großbrand eines Wohnhauses in Weimar mit einem Millionenschaden ist die Thüringer Fluglaternenverordnung in Kraft getreten.
Demnach ist es verboten, in Thüringen unbemannte Ballone in Betrieb zu nehmen, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird (sogenannte "Fluglaternen" oder "Himmelslaternen").
Die Nichtbeachtung der Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Bleibt nur zu ergänzen, dass Sie bereits gekaufte Himmelslaternen nur noch entsorgen können.
Autor: khhFast drei Monate nach dem verheerenden Großbrand eines Wohnhauses in Weimar mit einem Millionenschaden ist die Thüringer Fluglaternenverordnung in Kraft getreten.
Demnach ist es verboten, in Thüringen unbemannte Ballone in Betrieb zu nehmen, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird (sogenannte "Fluglaternen" oder "Himmelslaternen").
Die Nichtbeachtung der Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Bleibt nur zu ergänzen, dass Sie bereits gekaufte Himmelslaternen nur noch entsorgen können.
