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Richter Kropp: Die Verfolgungsjagd

Mittwoch, 04. November 2009, 09:14 Uhr
Wie in einem bösen Bubenstreich müssen sich Beamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser in der Nacht vom 28. auf den 29. Januar des vergangenen Jahres in Bad Frankenhausen vorgekommen sein. Ein Fall, der jetzt Vor Gericht „landete“.


Da rief doch ein junger Mann in der Behörde an mit den Worten: „In Bad Frankenhausen sind Sprayer unterwegs!“ an. Sinnigerweise hatte man vom eigenen Handy angerufen, so dass schnell der polizeiliche Rückruf erfolgte. Mit den Worten “Fick Dich, ihr kriegt uns nicht!“ begann ein aus Sicht des 17jährigen Angeklagten und seines gesondert verfolgten Kumpans spannendes Versteckspiel mit der Polizei.

Während Beamte der Polizeiinspektion sich auf dem Weg in die Kurstadt machten, beschädigte der jugendliche Angeklagte Einkaufsmärkte, Baustellencontainer, LKW’s in Bad Frankenhausen mit Graffiti-Sprühereien quer über die Stadt verteilt. Immer ein Stückchen den zunächst ratlosen Beamten voraus, die in Unkenntnis der Täter teilweise vorbeifuhren. Am Lidl-Markt in Bad Frankenhausen endete dann das dreiste Spiel, die Täter wurden gestellt. In kurzer Zeit war ein Schaden von fast 25.000 Euro entstanden.

Wegen Sachbeschädigung in fünf Fällen hatte sich jetzt der 17jährige Mirko B. (Name geändert) vor Jugendrichter Gerald Fierenz vom Sondershäuser Amtsgericht zu verantworten. Dort war dann auch schnell „Schluss mit Lustig“, denn obwohl der junge Mann nur wegen Diebstahls vorbestraft und geständig war, kam eine drastische Strafe heraus. Gegen B. wurde eine Jugendstrafe von einem Jahr verhängt, die höchstmögliche Strafe vor dem Jugendgericht.

Diese ist noch einmal zur Bewährung ausgesetzt worden, der Angeklagte hat binnen einer kurzen Frist 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit abzuleisten. Zudem hat er den Schaden wieder gutzumachen und die Suchtberatungsstelle aufzusuchen. Denn auch hier hat die unglückliche Kombination von Arbeitslosigkeit und Alkohol den Täter zu erheblichen Straftaten veranlasst.

Das inzwischen rechtskräftige Urteil des Sondershäuser Amtsgerichts reiht sich in eine Reihe von Urteilen gegen Sprayer im Kyffhäuserkreis seit mehreren Jahren ein. Offenbar haben die Szene und Gelegenheitstäter aus solchen Verfahren nichts gelernt.

Schadensersatzrechlich dürfte bei den meisten Tätern nichts zu holen sein, die Geschädigten bleiben ohne Versicherung auf den nicht unerheblichen Schäden sitzen. Die hohe Jugendstrafe soll daher auch zu einem Gutteil zur Abschreckung dienen.
Autor: nnz/kn

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