Verstoßen und geflüchtet
Sonntag, 08. November 2009, 16:36 Uhr
Rund 40 Beamte des Hauptzollamtes Erfurt führten heute auf dem Messegelände Erfurt eine Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch. Bei dieser Prüfung stellten sie insgesamt 160 Personen fest, die auf dem Messegelände arbeiteten...
Bei diesen Personen erfassten die Zöllner unter anderem den Beginn und Umfang der Beschäftigung, die Arbeitszeit, sowie ob und bei welcher Krankenkasse sie versichert sind. Weiterhin fragten die Beamten diese Personen, ob sie Sozialleistungen beziehen und die Beschäftigung auf der Messe dem zuständigen Leistungsträger, wie zum Beispiel der Agentur für Arbeit, mitgeteilt haben. Bei 22 Firmen wurden vor Ort die Geschäftsunterlagen geprüft.
Im Ergebnis der Kontrolle stellten die Zöllner nach ersten Erkenntnissen rund 25 Unregelmäßigkeiten fest: Drei Befragte eines Cateringservices konnten kein Ausweisdokument vorzeigen, so dass ein Verwarnungsgeld in Höhe von je 35 Euro ausgesprochen wurde.
Bei sechs Firmen besteht der Verdacht, dass sie gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verstoßen haben. Hier muss jetzt geprüft werden, ob die Verleiher im Besitz der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung sind. In einem Fall besteht der Verdacht der Scheinselbständigkeit. Rund 15 Befragte gaben an, Empfänger von Sozialleistungen zu sein. Ihren Angaben nach hatten sie ihre Tätigkeit auf der Messe jedoch nicht der zuständigen Behörde mitgeteilt. Ein Angestellter eines Cateringservices entzog sich durch Flucht der Kontrolle.
Autor: nnz/knBei diesen Personen erfassten die Zöllner unter anderem den Beginn und Umfang der Beschäftigung, die Arbeitszeit, sowie ob und bei welcher Krankenkasse sie versichert sind. Weiterhin fragten die Beamten diese Personen, ob sie Sozialleistungen beziehen und die Beschäftigung auf der Messe dem zuständigen Leistungsträger, wie zum Beispiel der Agentur für Arbeit, mitgeteilt haben. Bei 22 Firmen wurden vor Ort die Geschäftsunterlagen geprüft.
Im Ergebnis der Kontrolle stellten die Zöllner nach ersten Erkenntnissen rund 25 Unregelmäßigkeiten fest: Drei Befragte eines Cateringservices konnten kein Ausweisdokument vorzeigen, so dass ein Verwarnungsgeld in Höhe von je 35 Euro ausgesprochen wurde.
Bei sechs Firmen besteht der Verdacht, dass sie gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verstoßen haben. Hier muss jetzt geprüft werden, ob die Verleiher im Besitz der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung sind. In einem Fall besteht der Verdacht der Scheinselbständigkeit. Rund 15 Befragte gaben an, Empfänger von Sozialleistungen zu sein. Ihren Angaben nach hatten sie ihre Tätigkeit auf der Messe jedoch nicht der zuständigen Behörde mitgeteilt. Ein Angestellter eines Cateringservices entzog sich durch Flucht der Kontrolle.
