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Montag, 09. November 2009, 15:40 Uhr
Die Bildungsprämie ist ein neues Förderinstrument in der Erwachsenenbildung. Was das Ziel ist, darüber informierte heute ein Infobus in der Galerie am Schlossberg Sondershausen. Einige wichtige Punkte hat kn für Sie zusammengetragen...
Ziel der Bildungsprämie ist es, dass auch diejenigen, die zurzeit in einem Beschäftigungsverhältnis sind, eine Fördermöglichkeit erhalten, um für ihre persönliche Weiterbildung im Beruf etwas tun zu können. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert. Gefördert wird einmal im Jahr die Hälfte der Kosten der Weiterbildung jedoch maximal 154,00 Euro.
Die Volkshochschule (VHS) Kyffhäuserkreis übernimmt dabei gemeinsam mit der VHS Nordhausen die Beratung zur Bildungsprämie für die Landkreise Nordhausen und Kyffhäuser. In den Genuss der Bildungsprämie kommen Angestellte und Selbstständige mit einem geringeren Einkommen. Die Einkommensgrenze ist festgelegt bei 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen für allein Veranlagte und 40.000 Euro für zusammen Veranlagte.
Da noch verschiedene Pauschal- und Freibeträge abgezogen werden können, kann das tatsächliche Bruttoeinkommen auch darüber liegen. Wer sich beraten lässt, muss einen Einkommensnachweis mitbringen. In der Beratung in der VHS kann dann ausgerechnet
werden, ob man in diese Einkommensspanne fällt.
Im Ergebnis des Beratungsgespräches wird dann der Bildungsgutschein für die Berechtigten ausgestellt. Im Idealfall hat der Interessent konkrete Vorstellungen, was für ihn gut wäre, hat vielleicht eine persönliche Zielsetzung. Es wird darüber gesprochen und beratend das ein oder andere ergänzt. Dann wird das Bildungsziel auf dem Gutschein vermerkt und es wird angegeben, welche Bildungsanbieter in erreichbarer Nähe geeignet wären. In einer der Einrichtungen kann der Gutschein innerhalb von drei Monaten eingelöst werden, die Maßnahme darf auch später anfangen. Man hat freie Wahl des Anbieters, wobei diese nicht verpflichtet sind, den Gutschein anzunehmen!
Um einen Prämiengutschein zu erhalten muss eine persönliche Beratung vor Kursbeginn stattfinden und es werden nicht nur VHS Kurse empfohlen. Die Beratung erfolgt Träger unabhängig und neutral, und am Ende entscheidet der Berechtigte selbst welchen Anbieter er wählt. Die örtlichen Weiterbildungseinrichtungen wurden gebeten der VHS ihre Angebote zu nennen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Volkshochschule unter 03632 / 543540 oder unter www.bildungspramie.info
Gut beraten zum Prämiengutschein - Tipps
Prüfen: Der Berater/die Beraterin überprüft anhand der vorliegenden Unterlagen, ob die Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Helfen: Der Berater/die Beraterin hilft Ihnen bei der Suche nach einer passenden Weiterbildungsmaßnahme und einem Anbieter in Ihrer Nähe.
Profitieren: Abschließend trägt der Berater/die Beraterin die Ergebnisse des Beratungsgesprächs (Bildungsziel, Anbieter) in den Prämiengutschein ein.
Nicht vergessen! Das müssen Sie zum Beratungsgespräch mitnehmen:
Einen gültigen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) und ggfs. eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Einen aktuellen Einkommenssteuerbescheid (aus dem Vor- oder Vorvorjahr). Ersatzweise reicht auch eine Lohnbescheinigung des
Arbeitgebers.
Was Sie NICHT mitbringen müssen:
Geld - die Beratung ist selbstverständlich kostenfrei.
Eine genaue Vorstellung, welche Weiterbildung Sie machen möchten - die Beraterinnen und Berater sind äußerst erfahren und kompetent. Aber: Vorbereitung hilft natürlich immer.
Wichtig ist:
Es sollte eine berufliche Weiterbildung sein, nichts hobby- oder freizeitorientiertes. Auch betriebliche Weiterbildungen werden nicht gefördert.
Gefördert werden offene Kursangebote, jedoch kein Einzelunterricht.
Der Kurs darf noch nicht gebucht sein.
Wichtig! Prämiengutscheine
- fördern nur diejenigen Personen, die auf dem Gutschein vermerkt sind.
- können nur bei den Weiterbildungsinstituten eingereicht werden, die auf dem Gutschein aufgeführt sind.
- sind nicht übertragbar und können nicht von Dritten vorgelegt werden.
- haben einen Vermerk zur Gültigkeitsdauer.
Die Bildungsprämie kann sich auszahlen
Nach maximal 30 Minuten Beratungsgespräch können Sie einen Prämiengutschein in den Händen halten. Sie ist Ihre Eintrittskarte zu einer vergünstigten Nutzung von beruflichen Weiterbildungsangeboten. Wenn Sie also immer schon mal überlegt haben, eine berufliche Weiterbildung zu machen, machen Sie es jetzt - mit der Bildungsprämie. Die VHS informiert Sie gerne über Ihre persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten unter der oben bereits genannten Telefonnummer!
Leider gibt es zu diesem nicht uninteressanten Thema im ganzen Kyffhäuserkreis (und auch im Kreis Nordhausen) nur diesen einen Info-Nachmittag. Auch zum Besuch der Beratungsgespräche muss man sich leider bis nach Nordhausen oder Sondershausen bemühen. Vielleicht ist im Bürgerservice des Landratsamtes in Artern wenigstens mal ein Beratungstermin zu organisieren? Sollte mal geprüft werden.
Autor: khhZiel der Bildungsprämie ist es, dass auch diejenigen, die zurzeit in einem Beschäftigungsverhältnis sind, eine Fördermöglichkeit erhalten, um für ihre persönliche Weiterbildung im Beruf etwas tun zu können. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert. Gefördert wird einmal im Jahr die Hälfte der Kosten der Weiterbildung jedoch maximal 154,00 Euro.
Die Volkshochschule (VHS) Kyffhäuserkreis übernimmt dabei gemeinsam mit der VHS Nordhausen die Beratung zur Bildungsprämie für die Landkreise Nordhausen und Kyffhäuser. In den Genuss der Bildungsprämie kommen Angestellte und Selbstständige mit einem geringeren Einkommen. Die Einkommensgrenze ist festgelegt bei 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen für allein Veranlagte und 40.000 Euro für zusammen Veranlagte.
Da noch verschiedene Pauschal- und Freibeträge abgezogen werden können, kann das tatsächliche Bruttoeinkommen auch darüber liegen. Wer sich beraten lässt, muss einen Einkommensnachweis mitbringen. In der Beratung in der VHS kann dann ausgerechnet
werden, ob man in diese Einkommensspanne fällt.
Im Ergebnis des Beratungsgespräches wird dann der Bildungsgutschein für die Berechtigten ausgestellt. Im Idealfall hat der Interessent konkrete Vorstellungen, was für ihn gut wäre, hat vielleicht eine persönliche Zielsetzung. Es wird darüber gesprochen und beratend das ein oder andere ergänzt. Dann wird das Bildungsziel auf dem Gutschein vermerkt und es wird angegeben, welche Bildungsanbieter in erreichbarer Nähe geeignet wären. In einer der Einrichtungen kann der Gutschein innerhalb von drei Monaten eingelöst werden, die Maßnahme darf auch später anfangen. Man hat freie Wahl des Anbieters, wobei diese nicht verpflichtet sind, den Gutschein anzunehmen!
Um einen Prämiengutschein zu erhalten muss eine persönliche Beratung vor Kursbeginn stattfinden und es werden nicht nur VHS Kurse empfohlen. Die Beratung erfolgt Träger unabhängig und neutral, und am Ende entscheidet der Berechtigte selbst welchen Anbieter er wählt. Die örtlichen Weiterbildungseinrichtungen wurden gebeten der VHS ihre Angebote zu nennen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Volkshochschule unter 03632 / 543540 oder unter www.bildungspramie.info
Gut beraten zum Prämiengutschein - Tipps
Prüfen: Der Berater/die Beraterin überprüft anhand der vorliegenden Unterlagen, ob die Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Helfen: Der Berater/die Beraterin hilft Ihnen bei der Suche nach einer passenden Weiterbildungsmaßnahme und einem Anbieter in Ihrer Nähe.
Profitieren: Abschließend trägt der Berater/die Beraterin die Ergebnisse des Beratungsgesprächs (Bildungsziel, Anbieter) in den Prämiengutschein ein.
Nicht vergessen! Das müssen Sie zum Beratungsgespräch mitnehmen:
Einen gültigen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) und ggfs. eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Einen aktuellen Einkommenssteuerbescheid (aus dem Vor- oder Vorvorjahr). Ersatzweise reicht auch eine Lohnbescheinigung des
Arbeitgebers.
Was Sie NICHT mitbringen müssen:
Geld - die Beratung ist selbstverständlich kostenfrei.
Eine genaue Vorstellung, welche Weiterbildung Sie machen möchten - die Beraterinnen und Berater sind äußerst erfahren und kompetent. Aber: Vorbereitung hilft natürlich immer.
Wichtig ist:
Es sollte eine berufliche Weiterbildung sein, nichts hobby- oder freizeitorientiertes. Auch betriebliche Weiterbildungen werden nicht gefördert.
Gefördert werden offene Kursangebote, jedoch kein Einzelunterricht.
Der Kurs darf noch nicht gebucht sein.
Wichtig! Prämiengutscheine
- fördern nur diejenigen Personen, die auf dem Gutschein vermerkt sind.
- können nur bei den Weiterbildungsinstituten eingereicht werden, die auf dem Gutschein aufgeführt sind.
- sind nicht übertragbar und können nicht von Dritten vorgelegt werden.
- haben einen Vermerk zur Gültigkeitsdauer.
Die Bildungsprämie kann sich auszahlen
Nach maximal 30 Minuten Beratungsgespräch können Sie einen Prämiengutschein in den Händen halten. Sie ist Ihre Eintrittskarte zu einer vergünstigten Nutzung von beruflichen Weiterbildungsangeboten. Wenn Sie also immer schon mal überlegt haben, eine berufliche Weiterbildung zu machen, machen Sie es jetzt - mit der Bildungsprämie. Die VHS informiert Sie gerne über Ihre persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten unter der oben bereits genannten Telefonnummer!
Leider gibt es zu diesem nicht uninteressanten Thema im ganzen Kyffhäuserkreis (und auch im Kreis Nordhausen) nur diesen einen Info-Nachmittag. Auch zum Besuch der Beratungsgespräche muss man sich leider bis nach Nordhausen oder Sondershausen bemühen. Vielleicht ist im Bürgerservice des Landratsamtes in Artern wenigstens mal ein Beratungstermin zu organisieren? Sollte mal geprüft werden.




