Kreisausschuss tagte (2)
Donnerstag, 12. November 2009, 07:03 Uhr
Was wurde im gestrigen Kreisausschuss des Kyffhäuserkreises noch beraten? Hier kn mit weiteren Einzelheiten ...
Einstimmig wurde beschlossen, die Leiterin der Wirtschaftsförderung Kyffhäuserkreis, Regina Kirchner, in den Aufsichtsrat BIC Nordthüringen zu entsenden. Ebenfalls einstimmig wurde Dr. Ekkehard Müller, Abteilungsleiter II SG Kulturarbeit, Museen, Theater/Orchester GmbH im Landratsamt, in den Aufsichtsrat der Theater Nordhausen/Loh-Orchester Sondershausen GmbH entsendet.
Bei 2 Stimmenthaltungen empfahl der Kreisausschuss, den 2. Nachtragshaushalt und die Nachtragshaushaltsatzung 2009 zu beschließen. Hintergrund dazu ist, dass die Personalkosten noch einzuarbeiten waren, da vorher die Tarifverhandlungen noch nicht abgeschlossen waren. Auch standen jetzt erst endgültig die Ein- und Ausgaben im Sozialbereich endgültig fest.
Zwar wurde die Änderung der Unterkunftsrichtlinie des Kyffhäuserkreises vom 01.08.2006 einstimmig dem Kreistag empfohlen, aber Diskussionen gab es trotzdem. Dabei geht es nicht so sehr um die Änderung des Beschlusses, an sich. Die Änderung ist Resultat eines Prüfberichtes und soll die einheitliche Leistungsgewährung und Handhabung der Verwaltungsvorschrift für Leistberechtigte nach dem SGB II und SGB XII. Der Kyffhäuserkreis war aufgefordert worden, die Pauschalisierung nach Pkt. 5.1 der Unterkunftsrichtlinie entweder komplett zu streichen oder eine Pauschalisierung der Heizkosten mit einem konkreten Betrag pro Person einzuführen. Der Vorschlag der Verwaltung geht dahin, die Leistungen für Heizung in tatsächlicher Höhe zu erbringen, soweit sie angemessen sind.
Letzteres ist dabei der Knackpunkt. Wie soll die Höhe sein (Vorschlag 1,30 Euro / Quadratmeter)? Und wer soll kontrollieren, ob eine Überschreitung gerechtfertigt ist. Klaus Mehle (SPD) zweifelt an, dass das so genau von der Verwaltung nicht geprüft werden kann. Landrat Peter Hengstermann ließ ins Protokoll nehmen, dass das nochmals näher beleuchtet werden soll.
Finanzielle Auswirkungen für die Betroffenen wird es voraussichtlich nur dort geben, wo feste Brennstoffe eingesetzt werden, und bisher eine pauschale Abgeltung herrschte. Wer dort bisher zusätzlich mit Sammelholz geheizt hatte, wird für diesen Teil nach neuer Auslegung keine Rechung vorlegen können und kann auch dadurch keine Vergütung bekommen. Der Anreiz zum Holzsammeln geht daher verloren. Das dürfte aber auch voraussichtlich nur einen geringen Anteil der Berechtigten treffen.
Autor: khhEinstimmig wurde beschlossen, die Leiterin der Wirtschaftsförderung Kyffhäuserkreis, Regina Kirchner, in den Aufsichtsrat BIC Nordthüringen zu entsenden. Ebenfalls einstimmig wurde Dr. Ekkehard Müller, Abteilungsleiter II SG Kulturarbeit, Museen, Theater/Orchester GmbH im Landratsamt, in den Aufsichtsrat der Theater Nordhausen/Loh-Orchester Sondershausen GmbH entsendet.
Bei 2 Stimmenthaltungen empfahl der Kreisausschuss, den 2. Nachtragshaushalt und die Nachtragshaushaltsatzung 2009 zu beschließen. Hintergrund dazu ist, dass die Personalkosten noch einzuarbeiten waren, da vorher die Tarifverhandlungen noch nicht abgeschlossen waren. Auch standen jetzt erst endgültig die Ein- und Ausgaben im Sozialbereich endgültig fest.
Zwar wurde die Änderung der Unterkunftsrichtlinie des Kyffhäuserkreises vom 01.08.2006 einstimmig dem Kreistag empfohlen, aber Diskussionen gab es trotzdem. Dabei geht es nicht so sehr um die Änderung des Beschlusses, an sich. Die Änderung ist Resultat eines Prüfberichtes und soll die einheitliche Leistungsgewährung und Handhabung der Verwaltungsvorschrift für Leistberechtigte nach dem SGB II und SGB XII. Der Kyffhäuserkreis war aufgefordert worden, die Pauschalisierung nach Pkt. 5.1 der Unterkunftsrichtlinie entweder komplett zu streichen oder eine Pauschalisierung der Heizkosten mit einem konkreten Betrag pro Person einzuführen. Der Vorschlag der Verwaltung geht dahin, die Leistungen für Heizung in tatsächlicher Höhe zu erbringen, soweit sie angemessen sind.
Letzteres ist dabei der Knackpunkt. Wie soll die Höhe sein (Vorschlag 1,30 Euro / Quadratmeter)? Und wer soll kontrollieren, ob eine Überschreitung gerechtfertigt ist. Klaus Mehle (SPD) zweifelt an, dass das so genau von der Verwaltung nicht geprüft werden kann. Landrat Peter Hengstermann ließ ins Protokoll nehmen, dass das nochmals näher beleuchtet werden soll.
Finanzielle Auswirkungen für die Betroffenen wird es voraussichtlich nur dort geben, wo feste Brennstoffe eingesetzt werden, und bisher eine pauschale Abgeltung herrschte. Wer dort bisher zusätzlich mit Sammelholz geheizt hatte, wird für diesen Teil nach neuer Auslegung keine Rechung vorlegen können und kann auch dadurch keine Vergütung bekommen. Der Anreiz zum Holzsammeln geht daher verloren. Das dürfte aber auch voraussichtlich nur einen geringen Anteil der Berechtigten treffen.
