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Kreistag fasste Beschlüsse (2)

Donnerstag, 26. November 2009, 15:55 Uhr
Der Landkreis wird wohl trotz allgemeiner Finanzkrise im Jahre 2009 mit einer schwarzen Null im Haushalt durchs Jahres Ziel gehen, so war es zumindest im Kreistag zu vernehmen...

Das sagte zumindest Kreistagsmitglied Klaus Mehle (SPD) in der Diskussion zum Nachtragshaushalt 2009. Mehle stieß bei der Durchsicht der Zahlen auch auf eine Sache, die ihm nicht schmeckte. Er hatte ermittelt, dass die Lohnkosten von 2007 der Mitarbeiter der Kreisverwaltung von 211 Euro je Einwohner des Kreises auf 243 Euro je Einwohner im Jahre 2009 gestiegen war. Klingt erst mal so, als ob da die Löhne exorbitant gestiegen wären. Dem ist aber nicht so. Weiniger Einwohner im Kyffhäuserkreis heißt nicht unbedingt, dass die Anzahl der Mitarbeiter der Kreisverwaltung sinken kann, dass Dilemma auch in anderen Bereich des demografischen Wandels. Die Kreisverwaltung hatte aber auch Mitarbeiter und Aufgaben des Umweltamtes übernehmen müssen, weshalb sich dieser Anstieg erklärt.

Bei zwei Gegenstimmen und fünf Stimmenthaltungen wurde der 2. Nachtragshaushalt verabschiedet. Mit zwei Gegenstimmen ohne Enthaltung wurde die Änderung der Unterkunftsrichtlinie des Kyffhäuserkreises beschlossen. Die Änderung ist Resultat eines Prüfberichtes und soll die einheitliche Leistungsgewährung und Handhabung der Verwaltungsvorschrift für Leistberechtigte nach dem SGB II und SGB XII. Der Kyffhäuserkreis war aufgefordert worden, die Pauschalisierung nach Pkt. 5.1 der Unterkunftsrichtlinie entweder komplett zu streichen oder eine Pauschalisierung der Heizkosten mit einem konkreten Betrag pro Person einzuführen. Der Vorschlag der Verwaltung geht dahin, die Leistungen für Heizung in tatsächlicher Höhe zu erbringen, soweit sie angemessen sind.

Rainer Scheerschmidt (VIBT) dazu in der Diskussion: In der Richtlinie sei nicht richtig geklärt, was ist angemessen ist, und wer legt die Angemessenheit fest. Torsten Blümel (Die Linke) warnte allerdings, jeden Punkt den wir in dieser Richtlinie festschreiben, bringt später mehrere Probleme bei der Anwendung der Richtlinie hervor. Hintergrund dabei die Entscheidung des Bundessozialgerichtes, dass die Einzelfallprüfung festgelegt hat.

Letzendlich sagte Landrat Peter Hengstermann (CDU) zu, die ganze Problematik nochmals im Sozialausschuss beraten zu lassen.

Zu Beginn der Kreistagssitzung hatte Landrat Peter Hengstermann (CDU) daran erinnert, dass es seit 01.10. ein Mobilitätsticket für den Öffentlichen Personennahverkehr im Kyffhäuserkreis gibt, kn berichtete bereits.
Auf Anregung der ARGE bieten die im Kreisgebiet konzessionierten Verkehrsunternehmen diese vergünstigte Monatskarte an, um Leistungsempfängern nach SGB II oder SGB XII mehr Mobilität zu ermöglichen. Langzeitarbeitslose sollen in die Lage versetzt werden, Arbeitsgelegenheiten oder Fortbildungsmaßnahmen aufzusuchen, auch wenn diese sich nicht am Wohnort befinden. Der Kauf des Mobilitätstickets ist in den Bürgerbüros möglich.
Autor: khh

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