kyffhaeuser-nachrichten.de

Riskant gefärbter Süßkram

Dienstag, 08. Dezember 2009, 19:21 Uhr
Ob Geleefrüchte, Zuckerstreusel oder Limonaden: knallbunt gefärbt, sprechen sie besonders Kinder an. Süßigkeiten, Erfrischungsgetränke, Backwaren und Desserts enthalten aber häufig gesundheitlich riskante Azofarbstoffe wie Tartrazin oder Azorubin. Jetzt warnen die Thüringer Verbraucherschützer...


Die synthetischen Zusatzstoffe, die sich hinter E-Nummern verbergen, gelten nicht nur als Allergie auslösend. Sie stehen auch im Verdacht, die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern zu beeinträchtigen. Anstatt Azofarbstoffe vorsorglich für Lebensmittel zu verbieten, schreibt die EU ab Juli 2010 für betroffene Produkte lediglich einen unscheinbaren Warnhinweis auf den Verpackungen vor.

Verbraucher sollten beim vorweihnachtlichen Einkauf von Süßwaren und Backdekor die Zutatenlisten kritisch prüfen. Die Verbraucherzentrale Thüringen empfiehlt unbedenkliche Alternativen, die mit Frucht- und Pflanzenkonzentraten gefärbt sind oder Bioprodukte, die generell keine künstlichen Farbstoffe enthalten. Außerdem hilft der Ratgeber "Was bedeuten die E-Nummern" beim Aufspüren bedenklicher Zusatzstoffe in der Zutatenliste.

Die Azofarbstoffe Tartrazin (E 102), Gelborange (E110), Azorubin (E 122), Cochenillerot (E 124a), Allurarot (E129) und der Farbstoff Chinolingelb (E 104) können bei entsprechend veranlagten Menschen so genannte Pseudoallergien - wie Nesselsucht, Asthma oder Hautödeme- auslösen. Chinolingelb gilt zusätzlich als krebsverdächtig.

Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat in einer aktuellen Neubewertung bei einigen Azofarbstoffen aufgrund verschiedener gesundheitlicher Bedenken die duldbaren täglichen Aufnahmemengen (ADI) herabgesetzt.

Ergebnisse einer Studie der Universität Southampton weisen darauf hin, dass ein Gemisch aus Azofarbstoffen oder Chinolingelb und dem Konservierungsstoff Benzoesäure (E 210) Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsdefizite bei Kindern fördern könnte. Die neue EU-Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe schreibt ab 20. Juli 2010 einen Warnhinweis auf den Verpackungen für alle Lebensmittel mit Azofarbstoffen vor. Dieser muss dann zusätzlich zur Bezeichnung des Farbstoffes lauten: "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen".

"Die unscheinbare Warnung im Kleingedruckten ist schon deshalb ungenügend, weil viele Kinder sich ihren Süßkram selbst kaufen", beanstandet Ernährungsexpertin Petra Müller von der Verbraucherzentrale Thüringen. "Azofarbstoffen und Chinolingelb müssen aus Lebensmitteln verbannt werden, zumal es unbedenkliche Alternativen gibt. Sie stellen ein unnötiges Gesundheitsrisiko für Kinder und Allergiker da."

Wer beim Einkauf von bunten Weihnachtssüßigkeiten oder Backdekor Azofarbstoffe vermeiden will, sollte die Zutatenlisten kritisch prüfen und mit Frucht- und Pflanzenkonzentraten gefärbte Alternativen wählen. Hier steigt das Angebot, denn so mancher Hersteller scheint auf die Änderung der Kennzeichnungsvorschriften mit einer Umstellung der Rezeptur zu reagieren. Bioprodukte dürfen nach den Vorschriften der EU-Öko-Verordnung generell keine künstlichen Farbstoffe enthalten.
Autor: nnz/kn

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 kyffhaeuser-nachrichten.de