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Kurz und knapp

Donnerstag, 10. Dezember 2009, 11:11 Uhr
Kurz vor dem Jahreswechsel trat nochmals der Kreisausschuss des Kyffhäuserkreises. Es standen allerdings nicht viele Punkte auf der Tagesordnung...

In Abwesenheit von Landrat Hengstermann über nahm sein Stellvertreter, der 1. Beigeordnete Georg Schäfer, die Leitung der Sitzung. Zu den bereits getroffenen Entscheidungen über den Gesellschaftervertrag für die Regionalbusgesellschaft Unstrut- Hainich und Kyffhäuserkreis (kn berichtete) bedarf es noch einer Zweckvereinbarung zwischen den Landkreisen, die gestern einstimmig dem Kreistag empfohlen wurde.

Vertagt auf den nächsten Kreisausschuss wurde die Entscheidung über den Gesellschaftervertrag der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH. Durch den Beitritt des Harzkreises soll das Stammkapital auf 31.000 Euro erweitert werden. Knackpunkt ist allerdings, dass noch keine Einigung darin besteht, ob der Aussichtsrat nun 15, 16 oder gar 17 Mitglieder haben soll.

Kreisausschuss beschloss einstimmig eine überplanmäßige Ausgabe zur Fortführung des Regionalmanagement bis 30.09.2011. Finanziert wird das Ganze durch Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel (Bescheid als Einnahme liegt vor).

Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag die Satzung für den Rettungsdienstbeirat des Kyffhäuserkreises. Wesentlich Änderung ist, dass jetzt der Beirat paritätisch zusammengesetzt ist, und der Landrat kein Stimmrecht mehr hat. Stimmberechtigt sollen jetzt sein, die AOK (4 Stimmen), Verband der Ersatzkassen (3), BKK – LV Ost (1), IKK Thüringen (1), Aufgabenträger (2), Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (1), org. Leiter Rettungsdienst (1), DRK Kreisverbände (Artern und Sondershausen (je 1) , ), DRK Krankenhäuser (Bad Frankenhausen und Sondershausen (je 1) und die kassenärztliche Vereinigung. Die zwei Standort für die Notärzte an den beiden Krankenhäusern bleiben bestehen.

Informiert wurde, dass der Nachtragshaushalt noch bis 23.12.2009 im Kreistagsbüro zur Einsicht ausliegt. Wenn bis dahin keine Einwände hinterlegt werden, erhält er Rechtskraft.
Autor: khh

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