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Räum- und Streupflichten

Freitag, 11. Dezember 2009, 07:10 Uhr
Ab dem kommenden Wochenende könnte es glatt werden. Deshalb erinnert die Stadtverwaltung Sondershausen nochmals eindringlich an dieRäum- und Streupflichten...

Der Winter kündigt sich bereits an. Deshalb möchte der Fachbereich Bau & Ordnung der Stadt Sondershausen vorbeugend auf die Räum- und Streupflichten hinweisen. Gemäß der Regelungen der Straßenreinigungssatzung im Gebiet der Stadt Sondershausen vom 02.12.2008 in der derzeit gültigen Fassung ist dabei Nachfolgendes zu beachten:
  • 1) Schneefall: Räumung der Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor Grundstücken entlang der Grundstücksgrenze in einer Breite von mindestens 1,50 m.
  • 2) Schneeglätte: Abstumpfung oben genannter Fläche
  • 3) Eisglätte: Abstumpfung des gesamten Gehweges, der Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen in einer Breite von mindestens 2 m; noch nicht ausgebauter Gehwege und sonstiger Straßenteile mindestens 1,50 m - in der Regel beginnend ab der Grundstücksgrenze.
  • Bei fehlenden Gehwegen (insb. in Fußgängerzonen) gilt ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.
  • Zum Abstumpfen sollten Sand, Kies u.ä. Materialien verwendet werden.

Die Räum- und Streupflicht gilt werktags zwischen 07:00 - 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 08:00 - 20:00 Uhr. Sie ist bei Eintreten oben aufgeführter Witterungslagen dieser entsprechend unverzüglich durchzuführen.
Autor: khh

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