Räum- und Streupflichten
Freitag, 11. Dezember 2009, 07:10 Uhr
Ab dem kommenden Wochenende könnte es glatt werden. Deshalb erinnert die Stadtverwaltung Sondershausen nochmals eindringlich an dieRäum- und Streupflichten...
Der Winter kündigt sich bereits an. Deshalb möchte der Fachbereich Bau & Ordnung der Stadt Sondershausen vorbeugend auf die Räum- und Streupflichten hinweisen. Gemäß der Regelungen der Straßenreinigungssatzung im Gebiet der Stadt Sondershausen vom 02.12.2008 in der derzeit gültigen Fassung ist dabei Nachfolgendes zu beachten:
Die Räum- und Streupflicht gilt werktags zwischen 07:00 - 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 08:00 - 20:00 Uhr. Sie ist bei Eintreten oben aufgeführter Witterungslagen dieser entsprechend unverzüglich durchzuführen.
Autor: khhDer Winter kündigt sich bereits an. Deshalb möchte der Fachbereich Bau & Ordnung der Stadt Sondershausen vorbeugend auf die Räum- und Streupflichten hinweisen. Gemäß der Regelungen der Straßenreinigungssatzung im Gebiet der Stadt Sondershausen vom 02.12.2008 in der derzeit gültigen Fassung ist dabei Nachfolgendes zu beachten:
- 1) Schneefall: Räumung der Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor Grundstücken entlang der Grundstücksgrenze in einer Breite von mindestens 1,50 m.
- 2) Schneeglätte: Abstumpfung oben genannter Fläche
- 3) Eisglätte: Abstumpfung des gesamten Gehweges, der Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen in einer Breite von mindestens 2 m; noch nicht ausgebauter Gehwege und sonstiger Straßenteile mindestens 1,50 m - in der Regel beginnend ab der Grundstücksgrenze.
- Bei fehlenden Gehwegen (insb. in Fußgängerzonen) gilt ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.
- Zum Abstumpfen sollten Sand, Kies u.ä. Materialien verwendet werden.
Die Räum- und Streupflicht gilt werktags zwischen 07:00 - 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 08:00 - 20:00 Uhr. Sie ist bei Eintreten oben aufgeführter Witterungslagen dieser entsprechend unverzüglich durchzuführen.
