Richter Kropp: 10 Jahre
Sonntag, 03. Januar 2010, 17:24 Uhr
Großverfahren vor dem Amtsgericht Sondershausen hieß es am 12. Januar des Jahres 2000. Dies war die erste Pressemitteilung des Sondershäuser Amtsgerichts und der Beginn einer sehr erfolgreichen Presseberichterstattung. Hier ein Resümee...
Damals ging es um einen Betrüger, der Arbeitnehmerbeiträge an die Krankenkassen nicht abgeführt hatte. Seitdem hat das Amtsgericht in über 500 Fällen die Öffentlichkeit über alle Gebiete des Rechtes informiert. Im Vordergrund standen meistens Straftaten: Die oft sinnlosen und unverständlichen Taten Jugendlicher, aber auch durchtriebene Erwachsene im Kyffhäuserkreis. Die Öffentlichkeit bekam aber auch Einblick in die Tätigkeit des Zivil- und Familienrichters, wenn von Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten sowie Scheidungsverfahren berichtet wurde.
Hierbei gab es zahlreiche Höhepunkte in der Presseberichterstattung, etwa 2006 als ein Sondershäuser in einem Bußgeldverfahren behauptete, er habe nicht mit einem Handy telefoniert, sondern mit dem Arm seinen Unterkiefer abgestützt, der ihm ansonsten ständig herausfalle. Oder die Tür zum Sitzungssaal 204, die aus Unmut über richterliche Entscheidungen von manchen Angeklagten beim Weggehen öfters malträtiert wurde, was zu zahlreichen Ordnungsgeldern wegen Ungebühr führte. Schließlich konnte sich die Bevölkerung auf diesem Weg darüber informieren, wie man sich vor Gericht nicht kleidet: mit einer knappen Badehose. Den damaligen Angeklagten schickte ein Richter zum Umkleiden gleich nach Hause.
Das Amtsgericht Sondershausen ist das einzige Gericht in Thüringen, das eine aktive Pressearbeit betreibt, also von sich aus berichtet und nicht erst auf Anfragen von Reportern tätig wird. Dies bedeutet für den Pressesprecher der Gerichtes, Amtsrichter Christian Kropp, viel Arbeit. Das Schreiben der Pressemitteilungen und der Kontakt mit den Journalisten macht viel Spaß, geht aber teilweise auch nach Feierabend weiter. Gute und persönliche Kontakte zu Zeitungs- und Rundfunkjournalisten sind daraus entstanden.
Die Pressearbeit des Gerichtes hat das Sondershäuser Amtsgericht im Freistaat bekannt gemacht. Vor allem die besonderen Auflagen gegen Jugendliche haben über die Presse hinaus Rechtsgeschichte geschrieben. Erinnert sei an einen Jugendlichen der rechten Szene, der eine Hitlerbiografie lesen musste oder 100 Stunden gemeinnützige Arbeit in einer Aussiedlereinrichtung ableisten musste. Ein anderer, der auf Weinregale in einem Einkaufsmarkt uriniert hatte, musste eine öffentliche Toilette reinigen.
In zahlreichen anderen Fällen hatte das Gericht darüber hinaus Rechtsaufklärung zu leisten, wenn etwa Rechtsanwälte aus dem ganzen Bundesgebiet nach Entscheidungen zu EU-Führerscheinen oder dem zumutbaren Lärm bei Gänsehaltung im Nachbargarten oder der Verwirkung von Unterhaltsschulden nachfragten.
Für die Zukunft wünscht sich Pressesprecher Christian Kropp weiterhin interessante Fälle, die er der Bevölkerung über die Medien bekanntmachen kann. Denn Information gehört auch zur Justiz als Dienstleister, damit diese für die Öffentlichkeit transparenter wird.
In diesem Sinne: Herzlichen Glückwunsch, sagen nnz und kn!
Autor: nnz/knDamals ging es um einen Betrüger, der Arbeitnehmerbeiträge an die Krankenkassen nicht abgeführt hatte. Seitdem hat das Amtsgericht in über 500 Fällen die Öffentlichkeit über alle Gebiete des Rechtes informiert. Im Vordergrund standen meistens Straftaten: Die oft sinnlosen und unverständlichen Taten Jugendlicher, aber auch durchtriebene Erwachsene im Kyffhäuserkreis. Die Öffentlichkeit bekam aber auch Einblick in die Tätigkeit des Zivil- und Familienrichters, wenn von Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten sowie Scheidungsverfahren berichtet wurde.
Hierbei gab es zahlreiche Höhepunkte in der Presseberichterstattung, etwa 2006 als ein Sondershäuser in einem Bußgeldverfahren behauptete, er habe nicht mit einem Handy telefoniert, sondern mit dem Arm seinen Unterkiefer abgestützt, der ihm ansonsten ständig herausfalle. Oder die Tür zum Sitzungssaal 204, die aus Unmut über richterliche Entscheidungen von manchen Angeklagten beim Weggehen öfters malträtiert wurde, was zu zahlreichen Ordnungsgeldern wegen Ungebühr führte. Schließlich konnte sich die Bevölkerung auf diesem Weg darüber informieren, wie man sich vor Gericht nicht kleidet: mit einer knappen Badehose. Den damaligen Angeklagten schickte ein Richter zum Umkleiden gleich nach Hause.
Das Amtsgericht Sondershausen ist das einzige Gericht in Thüringen, das eine aktive Pressearbeit betreibt, also von sich aus berichtet und nicht erst auf Anfragen von Reportern tätig wird. Dies bedeutet für den Pressesprecher der Gerichtes, Amtsrichter Christian Kropp, viel Arbeit. Das Schreiben der Pressemitteilungen und der Kontakt mit den Journalisten macht viel Spaß, geht aber teilweise auch nach Feierabend weiter. Gute und persönliche Kontakte zu Zeitungs- und Rundfunkjournalisten sind daraus entstanden.
Die Pressearbeit des Gerichtes hat das Sondershäuser Amtsgericht im Freistaat bekannt gemacht. Vor allem die besonderen Auflagen gegen Jugendliche haben über die Presse hinaus Rechtsgeschichte geschrieben. Erinnert sei an einen Jugendlichen der rechten Szene, der eine Hitlerbiografie lesen musste oder 100 Stunden gemeinnützige Arbeit in einer Aussiedlereinrichtung ableisten musste. Ein anderer, der auf Weinregale in einem Einkaufsmarkt uriniert hatte, musste eine öffentliche Toilette reinigen.
In zahlreichen anderen Fällen hatte das Gericht darüber hinaus Rechtsaufklärung zu leisten, wenn etwa Rechtsanwälte aus dem ganzen Bundesgebiet nach Entscheidungen zu EU-Führerscheinen oder dem zumutbaren Lärm bei Gänsehaltung im Nachbargarten oder der Verwirkung von Unterhaltsschulden nachfragten.
Für die Zukunft wünscht sich Pressesprecher Christian Kropp weiterhin interessante Fälle, die er der Bevölkerung über die Medien bekanntmachen kann. Denn Information gehört auch zur Justiz als Dienstleister, damit diese für die Öffentlichkeit transparenter wird.
In diesem Sinne: Herzlichen Glückwunsch, sagen nnz und kn!
