Neue Voraussetzungen für Nutzung Bildungsprämie
Dienstag, 19. Januar 2010, 18:14 Uhr
Wie das Landratsamt Kyffhäuserkreis informiert, gibt es neue Voraussetzungen für Nutzung der Bildungsprämie. Was sich verändert hat, erfahren Sie hier...
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die Weiterbildung von Berufstätigen. Die Bildungsprämie ist dabei ein Förderinstrument in der Erwachsenenbildung. Ziel ist es, dass auch diejenigen, die zurzeit in einem Beschäftigungsverhältnis sind, eine Fördermöglichkeit erhalten, um für ihre persönliche Weiterbildung im Beruf etwas zu tun. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert. Seit 1.1.2010 wird einmal im Jahr die Hälfte der Kosten der Weiterbildung jedoch, maximal 500 €, gefördert.
In den Genuss der Bildungsprämie kommen Erwerbstätige, Geringverdiener, Beschäftige in Mutterschutz oder Elternzeit, Berufsrückkehrer. Die Einkommensgrenzen sind seit dem 01.01.2010 neu festgelegt und liegen bei 25.600 Euro zu versteuerndem Einkommen für allein Veranlagte und 51.200 Euro für gemeinsam Veranlagte. Da noch verschiedene Pauschal- und Freibeträge abgezogen werden können, kann das tatsächliche Bruttoeinkommen auch darüber liegen. Wer sich beraten lässt, muss einen Einkommensnachweis mitbringen. In der Beratung in der VHS Kyffhäuserkreis kann dann ausgerechnet werden, ob man in die Einkommensspanne fällt.
Im Ergebnis des Beratungsgespräches wird dann der Bildungsgutschein für die Berechtigten ausgestellt. Im Idealfall hat der Interessent konkrete Vorstellungen, was für ihn gut wäre, hat vielleicht eine persönliche Zielsetzung. Es wird darüber gesprochen und beratend das ein oder andere ergänzt. Dann wird das Bildungsziel auf dem Gutschein vermerkt und es wird angegeben, welche Bildungsanbieter in erreichbarer Nähe geeignet wären. In einer der Einrichtungen kann der Gutschein innerhalb von drei Monaten eingelöst werden, die Maßnahme darf auch später anfangen. Man hat freie Wahl des Anbieters, wobei diese nicht verpflichtet sind, den Gutschein anzunehmen.
Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, muss eine persönliche Beratung stattfinden. Es werden nicht nur VHS Kurse empfohlen. Die Beratung erfolgt trägerunabhängig und neutral. Am Ende entscheidet der Berechtigte selbst, welchen Anbieter er wählt.
Weitere Informationen erhalten Sie in der VHS, Telefon 0 36 32/ 54 35 40 oder unter www.bildungsprämie.info
Autor: khhDas Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die Weiterbildung von Berufstätigen. Die Bildungsprämie ist dabei ein Förderinstrument in der Erwachsenenbildung. Ziel ist es, dass auch diejenigen, die zurzeit in einem Beschäftigungsverhältnis sind, eine Fördermöglichkeit erhalten, um für ihre persönliche Weiterbildung im Beruf etwas zu tun. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert. Seit 1.1.2010 wird einmal im Jahr die Hälfte der Kosten der Weiterbildung jedoch, maximal 500 €, gefördert.
In den Genuss der Bildungsprämie kommen Erwerbstätige, Geringverdiener, Beschäftige in Mutterschutz oder Elternzeit, Berufsrückkehrer. Die Einkommensgrenzen sind seit dem 01.01.2010 neu festgelegt und liegen bei 25.600 Euro zu versteuerndem Einkommen für allein Veranlagte und 51.200 Euro für gemeinsam Veranlagte. Da noch verschiedene Pauschal- und Freibeträge abgezogen werden können, kann das tatsächliche Bruttoeinkommen auch darüber liegen. Wer sich beraten lässt, muss einen Einkommensnachweis mitbringen. In der Beratung in der VHS Kyffhäuserkreis kann dann ausgerechnet werden, ob man in die Einkommensspanne fällt.
Im Ergebnis des Beratungsgespräches wird dann der Bildungsgutschein für die Berechtigten ausgestellt. Im Idealfall hat der Interessent konkrete Vorstellungen, was für ihn gut wäre, hat vielleicht eine persönliche Zielsetzung. Es wird darüber gesprochen und beratend das ein oder andere ergänzt. Dann wird das Bildungsziel auf dem Gutschein vermerkt und es wird angegeben, welche Bildungsanbieter in erreichbarer Nähe geeignet wären. In einer der Einrichtungen kann der Gutschein innerhalb von drei Monaten eingelöst werden, die Maßnahme darf auch später anfangen. Man hat freie Wahl des Anbieters, wobei diese nicht verpflichtet sind, den Gutschein anzunehmen.
Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, muss eine persönliche Beratung stattfinden. Es werden nicht nur VHS Kurse empfohlen. Die Beratung erfolgt trägerunabhängig und neutral. Am Ende entscheidet der Berechtigte selbst, welchen Anbieter er wählt.
Weitere Informationen erhalten Sie in der VHS, Telefon 0 36 32/ 54 35 40 oder unter www.bildungsprämie.info
