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Zur Novelle des Kindertageseinrichtungsgesetzes

Donnerstag, 21. Januar 2010, 13:19 Uhr
Von der CDU-Kreistagsfraktion kam so eben eine Meldung zum Thema „Einigung auf eine Novelle des Kindertageseinrichtungsgesetzes". Hier kn mit den Einzelheiten...

CDU und SPD haben gestern ihren gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertageseinrichtungsgesetzes eingebracht. Die Novelle soll Ende Januar im Plenum beraten werden. Mit der Einigung soll ein zentrales Vorhaben der Landes-Koalition umgesetzt werden.

Künftig sollen Kinder bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf einen KitaPlatz haben. Vorgesehen ist ferner, die Betreuungsschlüssel in den Kitas deutlich zu verbessern und das Landeserziehungsgeld unmittelbar im Anschluss an das Bundeselterngeld für zwölf Monate zu zahlen.

„Sicher könnte mit dem neuen Kindergartengesetz und der zusätzlichen Finanzierung von mindestens 2000 Erzieherinnen die angespannte Situation in den Kindertagesstätten deutlich verbessert werden“, so Maik Göllert, CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag. „Ebenso positiv zu bewerten ist, dass die Mittel für diese Stellen bereits im Haushalt 2010 für das am 1. August beginnende Kita-Jahr 2010/2011 in den kommunalen Finanzausgleich eingestellt werden.“

Aufgrund der finanziell mehr als angespannten Haushaltslage des Landes bezweifelt Göllert aber bei der Finanzierung der notwendigen rund 100 Mio. Euro, dass am Ende nicht doch die Kommunen und Eltern draufzahlen werden.

„Die dauerhafte Umsetzung der zugesicherten 100 % gen Finanzierung durch das Land werde man vehement einfordern. Ansonsten ist das positive Ansinnen insbesondere im ländlichen Raumsofort wieder aufgrund der fehlenden Finanzierung in Frage gestellt“ so Göllert weiter.
Autor: khh

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