Zum Füttern aus der Stadt?
Donnerstag, 28. Januar 2010, 17:05 Uhr
Der nun doch schon längerer Zeit andauernde härtere Winter, zumindest im Vergleich zu den letzten Jahren, setzt auch den Tieren zu...
Das konnte unser Leser Hans-Jürgen Schmidt beobachten, als jemand an der Wipperbrücke am Wippertor einige Brocken Brot ins Wasser warf. Es bildete sich gleich eine wüste Traube von Wasservögeln (meist Blesshühner und Wildenten), die sich auf der Wipper tummeln.
Auch für diese Tiere wird der Lebensraum eng. Denn außer der Wipper sind fast alle Gewässer in der Umgebung von Sondershausen zugefroren. Da auch fast überall Schnee liegt, ist das Nahrungsangebot für die Vegetarier nicht gerade üppig, zumal der Schnee oft noch harschig überfroren ist.
Da sind die Wasservögel für jeden Brocken dankbar, den ihnen die Menschen zu werfen. Aber Vorsicht, wer es im Stadtgebiet von Sondershausen macht, kann dafür belangt werden. Nicht nur an den Parkteichen sondern auch an allen Ufern der Fließgewässer ist das Füttern der Wildvögel verboten!
Das geht eindeutig aus der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Sondershausen hervor, wie Wolfram Schütte vom Ordnungsamt der Stadt Sondershausen auf Anfrage von kn bestätigte. Auch das Füttern der Enten an den Ufern der Wipper ist damit unabhängig von den schweren Witterungsverhältnissen verboten.
Mit diesem Verbot steht die Stadt Sondershausen im Kyffhäuserkreis übrigens einsam auf weiter Flur. Dem Naturschutzexperten Wolfgang Sauerbier vom Landratsamt Kyffhäuserkreis ist keine weitere Kommune im Kreis bekannt, die so hart gegenüber den Vögeln vorgeht. Wer also als Sondershäuser Enten füttern wöllte, müsste das also außerhalb der Stadtgrenzen machen. Also wenigstens bis hinter Berka fahren!
Sauerbier sagte, gegenüber kn, er kann nicht so eine Verordnung nicht außer Vollzug setzen, mahnt aber an, bei den jetzigen Witterungsbedingungen die Verordnung nicht so hart auszulegen und ein mäßiges Zufüttern zu akzeptieren. Er mahnte aber auch die Bevölkerung an, dass Zufüttern nicht zu übertreiben. Hier ist also in beiden Richtungen Augenmaß und etwas Verständnis gefragt.
Bilder: Hans-Jürgen Schmidt
Autor: khhDas konnte unser Leser Hans-Jürgen Schmidt beobachten, als jemand an der Wipperbrücke am Wippertor einige Brocken Brot ins Wasser warf. Es bildete sich gleich eine wüste Traube von Wasservögeln (meist Blesshühner und Wildenten), die sich auf der Wipper tummeln.
Auch für diese Tiere wird der Lebensraum eng. Denn außer der Wipper sind fast alle Gewässer in der Umgebung von Sondershausen zugefroren. Da auch fast überall Schnee liegt, ist das Nahrungsangebot für die Vegetarier nicht gerade üppig, zumal der Schnee oft noch harschig überfroren ist.
Da sind die Wasservögel für jeden Brocken dankbar, den ihnen die Menschen zu werfen. Aber Vorsicht, wer es im Stadtgebiet von Sondershausen macht, kann dafür belangt werden. Nicht nur an den Parkteichen sondern auch an allen Ufern der Fließgewässer ist das Füttern der Wildvögel verboten!
Das geht eindeutig aus der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Sondershausen hervor, wie Wolfram Schütte vom Ordnungsamt der Stadt Sondershausen auf Anfrage von kn bestätigte. Auch das Füttern der Enten an den Ufern der Wipper ist damit unabhängig von den schweren Witterungsverhältnissen verboten.
Mit diesem Verbot steht die Stadt Sondershausen im Kyffhäuserkreis übrigens einsam auf weiter Flur. Dem Naturschutzexperten Wolfgang Sauerbier vom Landratsamt Kyffhäuserkreis ist keine weitere Kommune im Kreis bekannt, die so hart gegenüber den Vögeln vorgeht. Wer also als Sondershäuser Enten füttern wöllte, müsste das also außerhalb der Stadtgrenzen machen. Also wenigstens bis hinter Berka fahren!
Sauerbier sagte, gegenüber kn, er kann nicht so eine Verordnung nicht außer Vollzug setzen, mahnt aber an, bei den jetzigen Witterungsbedingungen die Verordnung nicht so hart auszulegen und ein mäßiges Zufüttern zu akzeptieren. Er mahnte aber auch die Bevölkerung an, dass Zufüttern nicht zu übertreiben. Hier ist also in beiden Richtungen Augenmaß und etwas Verständnis gefragt.
Bilder: Hans-Jürgen Schmidt


